Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand Oktober 2012
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetz-lichen Vorschriften der §§ 651a - m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 - 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweis-pflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus:
1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisever-trages für private Zwecke verbindlich an. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Reise oder ihrer Bestandteile (z. B. Eintrittskarten etc.) ist nicht zulässig. Grundlage dieses Angebots sind die Reise-ausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bekannt sind.
1.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Ameropa-Reisen nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reise-vertrages abändern, über die von Ameropa-Reisen vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reise-ausschreibung stehen.
1.3 Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Ameropa-Reisen für die jeweilige Reise soweit diese Ihnen bei der Buchung vorliegen.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Ameropa-Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Ameropa-Reisen vor, an das es für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist Ameropa-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Rest-zahlung erklären. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektro-nischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Ameropa-Reisen den Eingang der Buchung auch auf elektronischem Weg.
1.4 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Ameropa-Reisen zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertrags-schluss wird Ameropa-Reisen Ihnen eine Reisebestätigung schriftlich oder in Textform übermitteln. Hierzu ist Ameropa-Reisen nicht verpflichtet, wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reise-beginn erfolgt.
1.5 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Ihnen wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt erläutert.
b) Ihnen steht zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit der Vertragstext von Ameropa-Reisen gespeichert wird, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bieten Sie Ameropa-Reisen den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
f) Ihnen wird der Eingang Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Buchung (Reiseanmeldung) durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch Ihrerseits auf das Zustandekommen eines Reisevertrages ent-sprechend Ihrer Buchung (Reiseanmeldung). Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungs-bestätigung von Ameropa-Reisen bei Ihnen zu Stande, die keiner besonderen Form bedarf und tele-fonisch, per E-Mail, Fax oder schriftlich erfolgen kann.
h) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bild-schirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird Ihnen die Möglich-keit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.6 Gruppenbuchungen ab 10 Personen können bei Ferienwohnungen und -hotels nur nach Rück-sprache mit Ameropa-Reisen getätigt werden.2. Bezahlung
2.1 Ameropa-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird bei Barzahlung bei Abholung der Reiseunterlagen (ca. 8 Tage vor Reisebeginn) fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 13 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Bezahlung mit MasterCard oder VISA muss diese dem Reisebüro bei Buchung vorgelegt und der Kreditkartenbeleg unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsvorgang für die Restzahlung ca. 28 Tage vor Reisebeginn eingeleitet wird. Die Reiseunterlagen stehen dann ca. 8 Tage vor Reisebeginn zur Verfügung.
2.2 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Ameropa-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Frist-setzung vom Reise-vertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 10.2 Satz 2 bis 10.5 zu belasten.3. Leistungen
3.1 Die im Reisekatalog oder in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben sind für Ameropa-Reisen bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben vorzunehmen, über die wir Sie selbstverständlich vor Buchung informieren.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von Ameropa-Reisen heraus-gegeben werden, sind für die Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungs-pflicht von Ameropa-Reisen gemacht wurden.
3.3 Bei Buchung mit Halbpension, Vollpension oder all inclusive beginnt die Verpflegungsleistung mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.4. Kinderpreisermäßigungen
Sie beziehen sich auf das Alter der Kinder bei Reisebeginn und die Unterbringung in einem Zusatz-bett. Wünschen Sie ein Kinder- oder Babybett, so sind, unabhängig von der gewährten Ermäßigung, dafür anfallende Kosten vor Ort zu zahlen.5. Zusatzbett (zusätzliche Unterbringung)
Hierbei kann es sich um eine Couch, eine Liege, einen Schlafsessel etc. handeln, die zusätzlich in der gebuchten Wohnung, dem Zimmer u. s. w. aufgestellt werden. Diese können schmaler und kürzer sein als ein übliches Bett. Es muss mit Einschränkungen betreffend der zur Verfügung stehenden Schrank- und Wohnfläche gerechnet werden.6. Hinweise für Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Sie dürfen maximal nur mit der in der Reisebestätigung aufgeführten Personenzahl belegt werden. Kinder werden unabhängig vom Alter als vollwertige Personen gezählt (Ausnahme: Eine Überbele-gung für Babys und Kleinkinder ist ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt).7. Haustiere
Sie dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der Leistungsträger (Vermieter u. s. w.) mitgebracht werden. Haustiere müssen auf jeden Fall mit einem Hinweis auf Größe und Art (Listenhunde sind generell nicht erlaubt) bei der Buchung angemeldet werden. Die Kosten, die nicht das Futter etc. beinhalten, sind vor Ort zu zahlen. Tiere dürfen nicht zur Belästigung anderer Gäste führen. Es kann auch sein, dass sie nicht in alle Bereiche der Anlage, des Hotels etc. (z. B. Restaurant) mitgenommen werden dürfen.8. Skipass inklusive
Rückerstattungen sind bei Ausfall oder Einschränkung des Liftbetriebes (Witterung, Wartungsarbeiten etc.) sowie bei nicht in Anspruch genommenen Tagen seitens der Gäste auf-grund der Sonderkondi-tionen nicht möglich. Die Liftbetriebe behalten sich vor, ohne Voran-kündigung zum Saisonbeginn später zu öffnen bzw. zum Saisonende früher zu schließen.9. Leistungs- und Preisänderungen
9.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ameropa-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamt-zuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
9.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
9.3 Ameropa-Reisen ist verpflichtet, Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
9.4 Ameropa-Reisen ist berechtigt, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafenge-bühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vorgesehenen An-tritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich die Beförderungs-kosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung um den Erhöhungsbetrag,
b. Bei einer vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten Erhöhung werden die Kosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und so der Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz berechnet.
9.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu infor-mieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ameropa-Reisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach -der Erklärung von Ameropa-Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.10. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
10.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Ameropa-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber er-klärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
10.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Ameropa-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Ameropa-Reisen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
10.3 Ameropa-Reisen hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichti-gung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reise-leistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktritts-erklärung wie folgt berechnet:
10.3.1 Standard-Gebühren
A. Hotels, Pensionen etc.:
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 29. Tag bis 22. Tag 25 %,
ab 21. Tag bis 15. Tag 35 %,
ab 14. Tag bis 7. Tag 50 %,
ab 6. Tag bis 2. Tag 65 %,
ab einem Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtanreise 80 % des Reisepreises.
B. Bei Ferienwohnungen und -häusern:
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % des Mietpreises,
ab 44. bis 35. Tag vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises,
ab 34. bis 3. Tag vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises,
ab 2. Tag vor Mietbeginn und bei Nichtanreise 90 % des Mietpreises.
10.3.2 Ausnahmen von der Standardregelung:
10.3.2.1 "Erlebnisreisen"
Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa
A. Bahn-Erlebnisreisen (Ausnahmen siehe weiter unten):
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 30. Tag 25 %,
ab 29. Tag bis 16. Tag 50 %,
ab 15. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
B. Reisen, die Schiffspassagen und -strecken enthalten:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 59. Tag bis 35. Tag 30 %,
ab 34. Tag bis 22. Tag 50 %,
ab 21. Tag bis 3. Tag 90 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
C. Für folgende Angebote gelten besondere Rücktrittsgebühren:
C.1 Mit dem Rovos Rail von Südafrika nach Tansania S. 7; Im Desert Express durch Namibia S. 8; Marokko-Königsstädte, Atlas und Wüste S. 9; Abenteuer Anden: Argentinien, Bolivien & Peru S. 11; Goldener Ahorn und Auf Schienen durch Westkanada S. 12-13; Zarengold (West-Ost Moskau-Peking, West-Ost Moskau-Mongolei-Peking, West-Ost Moskau-Baikalsee, Ost-West Peking-Moskau, Ost-West Baikalsee-Moskau S. 14-19; Mit der Transsibirischen Eisenbahn von Moskau nach Peking S. 20; Auf Schienen zum Dach der Welt S. 21; Auf Schienen durch das Land der Maharadschas S. 22; Im Orient Silk Road Express entlang der sagenhaften Seidenstraße S. 26; Montenegro-Schweiz des Balkans S.43; Bahnerlebnis Slowakei S. 46:
bis 92 Tage vor Reisebeginn 15 %,
ab 91. Tag bis 42. Tag 45 %,
ab 41. Tag bis 11. Tag 80 %,
ab 10 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
C.2 Alle Reisen des Orient Express S. 28-30; The Royal Scotsman S. 31:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 43. Tag 30 %,
ab 42. Tag bis 29. Tag 60 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 80 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn 90 %,
bei Nichtanreise 95 % des Reisepreises.
C.3 Rovos Rail „Pride of Africa“ S. 6:
bis 56 Tage vor Reisebeginn 20 %,
ab 55. Tag bis 29. Tag 25 %,
ab 28. Tag bis 3. Tag 90 %,
ab 2. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 95 %
(bei African Collage Route, Pretoria - Swakopmund und Swakopmund - Pretoria 100 % des Reisepreises).
10.3.3 Zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte und in der Reisebestätigung separat ausgewiesene Eintrittskarten (z. B. Sportveranstaltungen) sind von Umtausch oder Erstattung ausgeschlossen.
10.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, Ameropa-Reisen nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
10.5 Ameropa-Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Ameropa nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Ameropa-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der er-sparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
10.6 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.11. Änderungen, Umbuchungen, Ersatzpersonen
11.1 Werden von Ihnen nach Buchung der Reise zusätzliche Leistungen (z. B. Mitnahme eines Haus-tieres) oder Änderungen (z. B. Streckenverlauf bei der Bahnreise) gewünscht, so wird von uns eine Gebühr von 15 € pro Buchung berechnet.
11.2 Ein Anspruch von Ihnen nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung vor-genommen, kann Ameropa-Reisen bei Einhaltung der nachstehenden Fristen (bei 10.3.2.1 A. ist eine Umbuchung grundsätzlich nur nach dem Rücktritt vom Vertrag gemäß den vor-genannten Stornogebühren und einer Neu-buchung möglich) ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
Dieses beträgt
- bei 10.3.1 A. bis 30 Tage vor Reisebeginn 15 € pro Person;
- bei 10.3.1 B. bis 45 Tage vor Mietbeginn 34 € pro Mietobjekt;
- bei 10.3.2.1 A und B bis 60 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei 10.3.2.1 C1 bis 92 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
- bei 10.3.2.1 C2 und C3 bis 56 Tage vor Reisebeginn 28 € pro Person;
Die vorgenannten Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa sowie für im Arrangement enthaltene oder zusätzlich zu einem Aufenthalt gebuchte Eintrittskarten. Bei Flugreisen berechnen wir zuzüglich nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ihre Umbuchungswünsche, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung über-haupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reise-vertrag zu den Bedingungen gemäß Ziff. 10.3.1 - 10.3.3 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neu-anmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
11.3 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In jedem Fall werden für unsere Mehrkosten, die unter 11.2 genannten Gebühren (ohne Berücksichtigung von Fristen) berechnet. Die Gebühren gelten jeweils zuzüglich der Kosten für bestellte und ausgestellte Visa. Bei Flugreisen berechnen wir nach Ausstellung des Flugtickets für Ticketänderungen zuzüglich eine Umbuchungsgebühr von 112 € pro Person. Ameropa-Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Ameropa-Reisen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. 12. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihnen zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Ameropa-Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Auf-wendungen durch die Leistungs-träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.13. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reise-vertrag zurücktreten, wenn er
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.
Ein Rücktritt ist spätestens am 28. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch
zu machen.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.14. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Ameropa-Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ameropa-Reisen, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis. Sie muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile sich anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, ein-schließlich der ihr von den Leistungsträgern gutge-brachten Beträge.15. Mitwirkungspflicht des Reisenden
15.1 Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber ver-pflichtet, Ameropa-Reisen einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich unserer Reiseleitung im jeweiligen Zielgebiet zur Kenntnis zu geben. Bei Orten ohne eine solche Reiseleitung sind diese Mängel dem Leistungs-träger (Hotelleitung, Vermieter usw., deren Adressen Sie den Reise-unterlagen entnehmen können) oder Ameropa-Reisen, Bad Homburg, mitzuteilen. Unsere Reiseleitungen und die Leistungsträger sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Diese sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet.
15.2 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach
§ 615 e BGB oder aus wichtigem, Ameropa-Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie Ameropa-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Ameropa-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Ameropa-Reisen erkennbares Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird.
15.3 Gepäckverlust und Gepäckverspätung
Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt Ameropa-Reisen dringend unver-züglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzu-zeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust. die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reise-leitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstal-ters anzuzeigen.
15.4 Reiseunterlagen
Sie haben Ameropa-Reisen zu informieren, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Fahr-karten, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der in Absatz 2.1 genannten Frist erhalten.16. Beschränkung der Haftung
16.1 Die vertragliche Haftung von Ameropa-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden von Ihnen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
oder
b) soweit Ameropa-Reisen für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschänkung unberührt.
16.2 Ameropa-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusam-menhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sport-veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschrie-benen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs-bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.
Ameropa-Reisen haftet jedoch
a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum aus-geschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden von Ihnen die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Ameropa-Reisen ursächlich geworden ist.17. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Frist, Verjährung
17.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB haben Sie spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.
17.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
17.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen.
17.4 Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung der First verhindert worden sind.
17.5 Die Frist aus 17.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzöge-rungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 15.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatz-anspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.18. Verjährung
18.1 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Ameropa-Reisen oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reise-veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätz-lichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ameropa-Reisen oder eines gesetzlichen Ver-treters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
18.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
18.3 Die Verjährung nach Ziffer 18.1 und 18.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
18.4 Schweben zwischen Ihnen und Ameropa-Reisen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder Ameropa-Reisen die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.19. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-unternehmens verpflichtet Ameropa-Reisen, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Ameropa-Reisen ver-pflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Ameropa-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, müssen wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss Ameropa-Reisen Sie über den Wechsel informieren. Ameropa-Reisen muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden.
Die „Black List" ist auf folgender Internetseite abrufbar:
http://air-ban.europa.eu20. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
20.1 Ameropa wird Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland über Bestimmungen von Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland finden die Bestimmungen hier: http://www.auswaertiges-amt.de. Auch Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument.
Für Deutsche (D), Luxemburger (L), Österreicher (A) und Schweizer (CH) gelten im Rahmen der von uns angebotenen Reisen folgende Bestimmungen (Stand Juni 2012). (P = gültiger Personalausweis; R = gültiger Reisepass; V = Visa). Die Zahl hinter einem Dokument gibt die Monate an, die das Dokument über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muss.)
A
CH
D
L
Argentinien
R3
R3
R3
R3
Belarus
R3+V
R3+V
R3+V
R3+V
Belgien
P/R
P/R
P/R
P/R
Bolivien
R6
R6
R6
R6
Botswana
R6
R/V
R/V
R6
Bulgarien
P/R3
R
P/R
P/R
China
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V
Dänemark
P/R
P/R
P/R
P/R
Deutschland
P/R
P/R
–
P/R
Frankreich
P/R
P/R
P/R
P/R
Großbritannien
P/R
P/R
P/R
P/R
Indien
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V
Italien
P/R
P/R
P/R
P/R
Kanada
R
R
R
R
Kasachstan
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V
Kroatien
P/R
P/R
P/R
P/R
Lesotho
R3
R6
R6
R6
Malaysia
R6
R6
R6
R6
Marokko
R
R6
R6
R6
Mongolei
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V
Montenegro
R6/P6
R3/P3
R3/P3
R3/P3
Myanmar
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V
Namibia
R62
R62
R6²
R62
Nepal
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V A
CH
D
L
Norwegen
P/R
P3/R3
P/R
P/R
Österreich
–
P/R
P/R
P/R
Peru
R6
R6
R6
R6
Polen
P/R
P/R
P/R
P/R
Russland
R6+V1
R6+V1
R3+V1
R6+V1
Sambia
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V
Schweden
P/R
P/R
P/R
P/R
Schweiz
P/R
–
P/R
P/R
Simbabwe
R6+V
R6+V
R1+V
R6+V
Slowakei
P/R
P/R1
P/R
P/R
Slowenien
P/R
P/R
P/R
P/R
Spanien
P/R
P/R
P/R
P/R
Südafrika
R12
R12
R12
R12
Swasiland
R62
R6
R62
R62
Tansania
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V
Thailand
R6
R6
R6
R6
Tschechien
P/R
P/R1
P/R
P/R
Türkei
R6+V
P6/R6
P/R
P/R
Tunesien
R1
R6
R1
R1
Turkmenistan
R6+V
R6+V
R6+V
R6+V
Ukraine
R11
R11
R11
R11
Ungarn
P/R
P/R
P/R
P/R
Usbekistan
R3+V
R3+V
R3+V
R3+V
¹ Es ist eine für dieses Land gültige Krankenversicherung vorzuweisen.
² Der Reisepass muss über mindestens zwei leere Seiten für die Anbringung des Einreisevisums verfügen. Die in den Preistabellen genannten Visagebühren gelten für Deutsche. Im Falle der Stornierung oder Änderungen einer Reise werden die Visakosten, wenn die Beschaffung bei uns bestellt wurde, zu 100 % berechnet.
20.2 Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reise-dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktritts-kosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn Ameropa-Reisen schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass Sie deshalb an der Reise verhindert sind, kann Ameropa Sie mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
20.3 Ameropa-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass Ameropa-Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
20.4 Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig infor-mieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informations-diensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.21. Reiseschutz
Bitte beachten Sie, dass in den Reisepreisen keine Reiserücktritts-Versicherung enthalten ist. Wenn Sie vor Reisebeginn von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Zu Ihrer eigenen Sicher-heit empfehlen wir Ihnen deshalb die spezielle Ameropa Reiserücktritts-Versicherung* der Europä-ischen Reiseversicherung AG.
*abzüglich Selbstbehalt gemäß den Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung AG.22. Datenschutz
22.1 Ihre personenbezogenen Daten werden von Ameropa-Reisen für die Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt. Für die Datenverarbeitung können teilweise Auftragnehmer eingesetzt werden (die vertraglich verpflichtet sind gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz).
22.2 Ihre Daten werden für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer Produkte, für Werbung und Markt-forschung genutzt, solange Sie nicht widersprechen.
22.3 Diesbezüglichen Widerspruch richten Sie bitte mit einer formlosen schriftlichen Nachricht an Ameropa-Reisen (Adresse siehe unten). Ihre Daten werden dann unverzüglich gelöscht, soweit sie nicht zur Vertragsdurchführung zwingend erforderlich sind.
22.4 Die Daten sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Briefadresse
Ameropa-Reisen GmbH
61343 Bad Homburg v. d. H.
Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:
„§ 651j:
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
Reiseinformationen
Stand Oktober 2012 Mit der Bahn bequem hin und zurück
Ihr Urlaub beginnt mit der Anreise - entspannt und staufrei mit der Bahn. Die Bahnfahrt ist in Verbin-dung mit einem Ameropa-Angebot ab allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn möglich. Zu allen Ziel-orten in Deutschland mit dem günstigen Ameropa Bahnpreis. Ihre Vorteile: individuelle Zugwahl inklusive ICE (Sprinter gegen Aufpreis), flexible An- und Abreise 7 Tage die Woche, BahnCard-Ermäßigung, Kinder bis 14 Jahre fahren in Begleitung der Eltern/Großeltern frei. Die Bahnpreise
sowie weitere Informationen finden Sie hier (www.ameropa.de/bahnpreis). Also einsteigen und sich wohlfühlen. Individuelle Anreise
Alle auf unserer Website genannten Aufenthaltspreise können Sie jederzeit auch mit anderen Bahntarifen kombinieren. Sie können die Anreise auch mit dem eigenen Auto selbst gestalten. An- und Abreise
Sofern in der Objektbeschreibung nicht anders angegeben, können Sie täglich an- und ab-reisen. Die Anreise in Hotels sollte zwischen 15 und 18 Uhr erfolgen, da die Zimmer generell erst nach 14 bis 15 Uhr bezugsfertig sind. Erreichen Sie am vorgesehenen Ankunftstag Ihr Reiseziel nicht oder erst nach 18 Uhr, dann informieren Sie bitte unbedingt die Hotelleitung - die Telefonnummer finden Sie bei Ihren Reiseunterlagen. Es ist inter-national üblich, das Zimmer am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr freige-geben werden, in Deutschland meistens bis 10 Uhr. Die meisten Hotels bieten die Möglichkeit, bis zur end-gültigen Abreise das Gepäck kostenlos, aber ohne Gewähr im Hotel zu deponieren.
Bei Ferienanlagen, -wohnungen und -häusern ist die Anreise, sofern nicht anders angegeben, zwischen 16 und 18 Uhr möglich. Die Abreise muss normalerweise bis 10 Uhr erfolgen. Abweichende Zeiten nur nach vorheriger Absprache. Nähere Informationen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Sparangebote
Sparangebote, wie zum Beispiel 3=2 (3 Übernachtungen zum Preis von 2 Übernachtungen), finden Sie in vielen Orten. Die Angebote sind teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder Anreisetagen gültig. Grundsätzlich gelten die Angebote nur bei Aufenthalt innerhalb des genannten Zeitraums. Sofern nicht anders angegeben, sind Sparangebote nicht kumulierbar. Bei saison- und/oder wochentagüberschnei-denden Angeboten wird die Ermäßigung auf Basis der günstigeren Saisonzeit gewährt. In einigen Fällen (siehe Angebot) muss die Kurtaxe, das Frühstück oder die Halbpension des Gratistages vor Ort gezahlt werden. Kleine Preise für kleine Gäste
Wenn Sie mit Ihren Kindern reisen, bieten wir Ihnen eine Reihe von Vergünstigungen. Bitte geben Sie bei der Buchung das Alter Ihrer Kinder am Reisetag an. Die Ermäßigungen für den Aufenthalt finden Sie beim Hotel in der Preistabelle; sie gelten für ein Zustellbett, wenn ein Kind das Doppelzimmer mit zwei Erwachsenen teilt. Ermäßigungen für die Bahn finden Sie hier (www.ameropa.de/bahnpreis). Für Kinder gilt in Frankreich
- Kinder unter 6 Jahren sind in Etagenbetten nicht erlaubt.
- In Baby-/Kinderclubs benötigen Kinder unter 6 Jahren einen Impfpass mit einem Nachweis über Tuberkuloseimpfung.
Leistungsänderungen und Preisänderungsvorbehalt vor Vertrags-schluss
(1) Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungs-wunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.
(2) Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch aus-drücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren:
- Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
- Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist."
Wenn Kinder auf Basis Übernachtung/Frühstück oder Halbpension kostenfrei sind oder wenn sie Ermäßigungen erhalten, hat der Hotelier das Recht, ihnen spezielle Kinderportionen oder -menüs zu reichen.
In einigen Fällen muss vor Ort die Kurtaxe gezahlt werden, auch wenn die Unterkunft und Verpflegung für die 3. und 4. Person frei sind. Kaution
Viele Hotels verlangen bei der Ankunft eine Kaution in Form eines Kreditkartenabzuges oder in bar für Leistungen, die im Reisepreis nicht enthalten sind, wie z.B. für die Minibar oder die Telefongebühren.
Für Ferienwohnungen und -häuser müssen Sie bei Ankunft eine Kaution hinterlegen. Wie hoch die vor Ort zu hinterlegende Kaution ist, ersehen Sie in der Ausschreibung. Diese wird bei der Abreise, nach durchgeführter Kontrolle, unter Abzug eventueller Kosten im Schadensfall erstattet. Ist eine umfassen-de Kontrolle durch den Vermieter bei Ihrer Abreise nicht möglich, kann er Ihnen die Kaution als Ver-rechnungsscheck oder in bar per Post nachschicken. Wenn Sie die Endreinigung selbst durchführen, kann es vorkommen, dass Sie trotz erfolgter Reinigung einen bestimmten Betrag zahlen müssen, weil der Vermieter der Auffassung ist, die Reinigung sei nicht gründlich erfolgt. In solchen Fällen lehnen wir jede Verantwortung ab, was diese Wahrnehmung bezüglich Sauberkeit betrifft. Die Kaution kann auch abweichend von der Katalogausschreibung kurzfristig vom Vermieter erhöht oder eingeführt werden. Informationen zur Unterkunft
Hotels
Grundsätzlich sind alle in diesem Katalog dargestellten Hotels und Ferienwohnungen gemäß den örtlichen Bestimmungen für Beherbergungsbetriebe zugelassen. Um Ihnen die Orientierung zu erleichtern, bewerten wir die Hotels nach unseren eigenen Maßstäben: Luxushotels und Ferienwohnungen mit exklusiver Ausstattung für hohe Ansprüche;
Hotels und Ferienwohnungen der gehobenen Mittelklasse
Mittelklasse-Hotels und -Ferienwohnungen
Einfache, zweckmäßig eingerichtete Mittelklasse-Hotels und -Ferienwohnungen
Sehr einfach ausgestattete Häuser
S Superior, kennzeichnet Häuser, die über dem Durchschnitt der jeweiligen Einstufung liegen.
Wenn nicht anders dargestellt, handelt es sich bei den Zimmern um Standardzimmer und bei den Zimmerbildern um Wohnbeispiele. Bitte beachten Sie auch, dass die offiziellen Klassifizierungsricht-linien von Land zu Land unterschiedlich sind und in etlichen Ländern, u.a. auch in Deutschland, keine Mindestgröße für die Zimmer vorgeben. So können im Vergleich zu deutschen Hotels die Zimmer häufig kleiner sein. Aufgrund der dichten Bebauung und des Alters der Gebäude gilt dies insbeson-dere in Großstädten wie z. B. Paris und Amsterdam. Zudem kann die Zimmerausstattung abweichen. Unter anderem können zum Beispiel die Betten weicher sowie schmaler und kürzer sein.
Aber auch in Deutschland ist es nicht unüblich, dass Sie Doppelzimmer mit einem französischen Bett mit einer Breite von 140 - 160 cm vorfinden oder die Zimmer mit zwei getrennten Betten ausgestattet sind. In Hotels der unteren und mittleren Kategorie gibt es oft keine Kleiderschränke, sondern lediglich offene Regale und Garderoben.
In einigen Ländern wie zum Beispiel in Frankreich, Italien und Tschechien hat das Frühstück nicht einen so hohen Stellenwert. Es ist deshalb einfacher, als es das sonst bei uns übliche Kontinental-frühstück vorsieht und auch die Frühstücksbuffets sind nicht mit denen im deutschsprachigen Raum vergleichbar. Ferienwohnungen, -häuser und -anlagen
sind teilweise nicht klassifiziert. Wenn nichts anderes vermerkt ist, handelt es sich bei den Abbildun-gen der Häuser und Wohnungen um Beispiele.
Wir geben in unserem Angebot stets die maximale Belegung (inkl. Babys und Kleinkinder) an. Wir bitten Sie, bei Buchung immer die genaue Personenzahl anzumelden und uns Änderungen mitzu-teilen. Sind Sie bei Ankunft mehr Personen als auf dem Voucher angegeben, kann Ihnen die Aufnahme verweigert oder ein Aufpreis berechnet werden.
Die Angaben zur Grundstücks-, Wohnungs-, Hausgröße sind als ungefähre Anhaltspunkte zu ver-stehen. Die Berechnung erfolgt aufgrund der Außenmaße. Aus diesem Grund sind Abweichungen möglich. Die Zimmer in den oberen Etagen verfügen oft über Dachschrägen. Die Grundstücke - oft naturbelassen - sind nicht immer mit Zäunen oder Hecken abgetrennt, sodass die Grundstücks-grenzen nicht immer zu erkennen sind.
Bitte bedenken Sie, dass Sie die Ferienwohnungen und -häuser nicht mit Ihrem Zuhause vergleichen und diese in anderen Ländern von unserem Standard abweichen können. Die Möblierung ist in der Regel zweckmäßig und nach dem Geschmack der Besitzer. Es können Treppen erheblich steiler, Balkon und Treppengeländer niedriger sein und Fenster sowie Türen andere Maße haben. Oftmals wird auch kein Estrich verwendet, der Schall- und Wärme-schutz nicht ausreichend beachtet und die Außen- und Innenwände sind relativ dünn. Dadurch und durch klimatische Gegebenheiten kann teil-weise Feuchtigkeit auftreten.
Die Zimmer können kleiner ausfallen als gewohnt und nur mit dem Notwendigsten aus-gestattet sein. Die Betten sind oft weicher, kürzer, schmaler und mit dünnerer Matratzen-auflage (z. T. auch einfache Metallgestelle mit Auflage). Doppelbetten (z.T. franz. Betten) und Doppelschlafcouchen können nur 120-140 cm breit sein. Es ist auch möglich, dass die Betten getrennt (auseinander bzw. hintereinan-der) aufgestellt sind. Bitte gehen Sie davon aus, dass in den Zimmern nicht so viel Stauraum und Ablagen zur Verfügung stehen; nicht in jedem Zimmer gibt es einen Schrank. Es kann auch sein, dass Sie anstelle eines Kleider-schranks eine offene Ablage (teilweise mit Vorhang) vorfinden.
Auch wenn der Wohn-/Essraum tagsüber für den Aufenthalt gedacht ist, so muss nicht immer eine Sofaecke vorhanden sein. Ggf. stehen auch weniger Sessel zur Verfügung als Personen angemeldet werden können.
Die Grundausstattung in der Küche/Kochnische werden Sie sicher auch nicht mit Ihrem eigenen Haus-halt vergleichen können. Zur dieser gehören in der Regel Spüle, Kühlschrank und 1 Kochgelegenheit. Weitere Ausstattungen wie Mikrowelle, Backofen, Geschirrspülmaschine, Dunstabzugshaube etc. sind bei -der jeweiligen Beschreibung gesondert erwähnt.
Bade-/Toilettenräume, Duschen und Handwaschbecken sind oft verhältnismäßig klein. Die Sanitär-einrichtungen sind häufig einfacherer Art. Nicht in allen Badezimmern sind Steckdosen vorhanden.
Die in den Wohnungen vorhandenen Warmwasserboiler verfügen nicht immer über eine der Bewoh-nerzahl entsprechende Kapazität, sodass es zwischenzeitlich zu Aufheizphasen kommen kann.
Verfügt das gebuchte Zimmer, die Wohnung oder das Haus über einen Balkon, Garten oder Terrasse, so bedeutet dies nicht unbedingt, dass auch entsprechendes Mobiliar vorhanden ist. Aber selbst wenn laut Ausschreibung Garten-, Terrassen- oder Balkonmöbel vorhanden sind, steht nicht unbedingt ein Tisch sowie für jede Person ein Stuhl zur Verfügung. Weitere Hinweise
Freizeiteinrichtungen
Die Ausschreibung von Ausstattungsmerkmalen wie Hallenbad, Sauna, Dachterrasse o. ä. weist ledig-lich auf das Vorhandensein dieser Merkmale hin. Die Inbetriebnahme der hotel- bzw. anlageeigenen Einrichtungen liegt ausschließlich im Ermessen der Direktion, auf die wir keinen Einfluss haben. Sauna, Schwimmbäder, Fitnessräume u. ä. stehen generell nicht rund um die Uhr zur Verfügung. Nebensaison
In der Nebensaison können in Ihrem Zielgebiet und/oder Ihrer Ferienanlage bzw. Hotel vereinzelt Geschäfte, Liftanlagen, Sporteinrichtungen und Gaststätten geschlossen sein. Ebenso ist es möglich, dass bestimmte Aktivitäten und Abendveranstaltungen nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt-finden. Diese Entscheidungen unterliegen oft Privat-personen, auf die wir keinen Einfluss haben. Kleintiere und Insekten
...gibt es überall - sie machen leider keinen großen Bogen um Ihr Quartier, genauso wenig wie frei herumlaufende Katzen oder Hunde. Insbesondere in Südfrankreich können Spinnen, Ameisen, Mücken, Fliegen, Mäuse usw. vorkommen. Beeinträchtigungen
Gelegentlich können Baustellen von heute auf morgen entstehen oder Bautätigkeiten können nach einer langen Pause plötzlich wieder beginnen. Dies gilt sowohl für den kommunalen als auch für den privaten Bauherrn. Eine Einflussnahme hierauf ist uns leider nicht möglich. Selbstverständlich infor-mieren wir Sie aber über Bautätigkeiten, sofern wir Kenntnis von diesen erhalten.
Auch kann die Müllabfuhr in den frühen Morgenstunden erfolgen.
Durch örtliche Gegebenheiten und bei anhaltenden Trockenperioden kann es vor allem in den Mittel-meer-Anrainerländern zu Wasserdruckabfall oder zur Unterbrechung der Wasserversorgung kommen. Ab und zu finden Sie auch leicht salziges oder verfärbtes Wasser vor. Daher empfehlen wir generell sparsam mit dem Wasser umzugehen und bei Ausfall das Haushaltswasser aus einer kommunalen Einrichtung o.ä. zu holen. Strände
Die Bezeichnung "Strand" bedeutet nicht unbedingt einen sandigen Badestrand. Sie wird vielmehr für alle Meeresküsten, See- und Flussufer etc. verwandt. Bei den angegebenen Stränden kann es sich teilweise um Naturstrände (keine Bewachung und keine regelmäßige Säuberung) oder auch um kostenpflichtige Strände handeln. Bitte beachten Sie, dass die Mitnahme von Haustieren an die Strände und Pools nicht überall erlaubt ist. An Natur-stränden (Stein, Gras, Schilf o.ä.) ist das Baden meistens auch möglich, teilweise allerdings nur von Badebrücken aus.
Bedauerlicherweise lassen sich Auswirkungen der Umweltverschmutzung nicht immer vermeiden. Gelegentlich können im Mittelmeerraum auch Algen oder Quallen auftreten. Es können daher lokale, befristete Badeverbote ausgesprochen werden.
Swimmingpool
Die angebotenen Swimmingpools sind meist von etwa Mitte Juni bis Mitte September geöffnet. In einigen Anlagen ist in der Mittagszeit die Benutzung des Schwimmbades nicht oder nur eingeschränkt möglich. In Italien ist teilweise auch die Benutzung einer Badekappe vorgeschrieben. Bitte beachten Sie auch, dass nur eine begrenzte Anzahl an Liegestühlen zur Verfügung stehen kann. Ortsbeschreibungen und Entfernungsangaben
Diese Informationen dienen der groben Orientierung. Bei den Entfernungsangaben handelt es sich um ungefähre Werte. City Tax, Kulturförderabgabe, Bettensteuer
In manchen Städten fällt eine City Tax, Kulturförderabgabe, Bettensteuer o.ä. an, die ggf. in der Unterkunft direkt zu entrichten ist (z.B. in Bremen, Straßburg, Weimar). Bei einigen Städten ist diese bereits im Reisepreis enthalten (z.B. in Amsterdam, Bochum, Köln, Lübeck, Paris (überwiegend enthalten)). Näheres siehe bei der jeweiligen Stadt- bzw. Unterkunfts-beschreibung. Aktuell ist in weiteren Städten die Einführung einer Bettensteuer/Kulturförder-abgabe geplant, ebenso wird in einigen Städten über eine Streichung diskutiert. Ggf. kann es dadurch zu Preisänderungen kommen. Zusatzleistungen
Zusatzleistungen sind nur mit einem Hotelaufenthalt im jeweiligen Zielort buchbar.
Musicalveranstalter behalten sich Teil-/Ganzhausverkäufe vor. Für alle Zusatzleistungen gilt seitens der Leistungsträger „Änderungen vorbehalten“. Bregenzer Festspiele:
Die Eintrittskarten sind nur für die Aufführung auf der Seebühne gültig. Die Bregenzer Festspiele sind bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung auf der Seebühne abzuhalten und weisen darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei Regen auf der Seebühne gespielt wird bzw. es zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen kann (warme und regenfeste Kleidung empfohlen, keine Regenschirme). Eine Absage erfolgt generell erst bei Spiel-beginn. Wenn die Aufführung im Festspielhaus statt-findet oder nach weniger als 60 Minuten Spielzeit ins Haus verlegt werden muss, kann die Seekarte erstattet werden. Eine Erstattung der Hotelkosten ist bei einem witterungs-bedingten Ausfall der Vorstellung nicht möglich.
Sprache und Mentalität
Aufgrund der Mentalitäten und Lebensgewohnheiten in anderen Ländern können nicht immer Ver-gleiche mit unseren Verhältnissen angestellt werden. Es wird auch nicht überall deutsch gesprochen. So kann z.B. die angebotene Animation in der Landessprache und eventuell in einer weiteren Fremdsprache erfolgen. Dies trifft auch auf die Speisekarten sowie das Personal zu. Gesundheitshinweis im Auftrag der Bundesregierung
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen recht-zeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reise-medizinischen Informationsdiensten oder der Bundes-zentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.