Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung und Reisebestätigung

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-Mail oder per Fax erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle weiteren Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen steht.
1.2 Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung in Form der Originalrechnung von Bibak Reisen zustande.

2. Zahlung

2.1 Mit dem Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines besteht eine Zahlungspflicht.
Bei langfristigen Buchungen ist eine Anzahlung von 20% notwendig. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung
Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn fällig.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen ist der vollständige Betrag sofort nach Eingang der Originalrechnung zu zahlen.
2.3 Die Reiseunterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung ausgehändigt oder zugesandt. Alle Flugscheine und Hotelgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von Bibak Reisen.
2.4 Bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B. Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
2.5 Die Bezahlung des Rechnungsbetrages kann per Überweisung, per Scheck, per EC-Karte oder Bar erfolgen.

3. Leistungen und Preise

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Reisebestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Bibak Reisen.
3.2 Bei zusätzlichen Leistungen ist erneut eine schriftliche Bestätigung durch Bibak Reisen erforderlich.

4. Leistungs- und Preisänderung

4.1 Bibak Reisen ist berechtigt, aus wichtigen Gründen einen notwendigen Hotelwechsel vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei einem notwendigen Hotelwechsel hat der Kunde die Möglichkeit kostenlos zu stornieren.
4.2 Bibak Reisen ist verpflichtet, bei nicht geringfügigen Veränderungen den Kunden über diese unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.3 Falls zwischen Vertragsabschluss und Übernachtung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten vorliegt, ist Bibak Reisen berechtigt, eine Preiserhöhung weiterzugeben. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % über dem bestätigten Preis kann der Kunde innerhalb von 10 Tagen den kostenfreien Rücktritt erklären. Bibak Reisen ist verpflichtet bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Termin über eine Preiserhöhung zu informieren.

5. Stornierung und Umbuchung

5.1 Der Kunde hat die Möglichkeit jederzeit von dem Vertrag zurückzutreten. Maßgebend hierfür ist der Zugang der Rücktrittserklärung innerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09:00h bis 18:30h, Samstag 09:00h bis 14:00h) bei Bibak Reisen.
Der Rücktritt ist in schriftlicher Form an Bibak Reisen mitzuteilen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag steht Bibak Reisen eine angemessenen Ersatz für die entstandenen Aufwendungen zu. Bibak Reisen behält sich das Recht vor, die angefallenen Kosten durch den Rücktritt dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von Bibak Reisen in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bibak Reisen Pauschalreise-Angebote nach dem Prinzip "Packaging" zusammenstellt. Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden.
5.2 Stornogebühren
Bis 30. Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises
ab 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
am Reisetag oder bei Nichtantreten der Reise 100 % des Reisepreises.
5.3 Umbuchungen
Bei Änderungen nach Buchung des Hotels z.B. hinsichtlich des Reisetermins erhebt Bibak Reisen bei Buchungen bis 22 Tage vor Reisebeginn 10 % und ab dem 21. Tag bis 8 Tage vor Reisebeginn 20 % und ab 7 Tage bis 1 Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises.
5. 4 Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann sich der Kunde durch einen Dritten ersetzen lassen (Namechange), falls dies vorab Bibak Reisen schriftlich mitgeteilt wird. Bibak Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dessen Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch den Eintritt eines Dritten entstehenden Mehrkosten hat der Kunde zu zahlen, welche vorab auf Anfrage verbindlich mitgeteilt werden können.

6. Rücktritt und Kündigung durch Bibak Reisen

Bibak Reisen kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

7. Haftung

7.1 Bibak Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Hotels, die Richtigkeiten der Beschreibungen auf der Webseite und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
7.2 Bibak Reisen haftet nicht im Bereich von Fremdleistungen die lediglich vermittelt werden. In diesem Falle werden nur Fremdleistungen erbracht, Bibak Reisen ist nur der Buchungsagent für die Fremdleistungen. Bibak Reisen haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen, sondern das befördernde Unternehmen.
7.3 Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen sind an Ort und Stelle an das zuständige Hotel/an die zuständige Airline mitzuteilen. Bibak Reisen übernimmt hierfür keine Haftung.
7.4 Bibak Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung von Bibak Reisen direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche etc.)
7.5 Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten.

8. Mitwirkungspflicht

8.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Störungen zu vermeiden oder gering zu halten.
8.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. örtlichen Agentur zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

9. Krankheitsfall

Kosten, die durch Krankheit während der Reise entstehen sowie Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Bibak Reisen informiert auf der Rechnung über die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschliessen.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Die Haftung von Bibak Reisen aus dem Vertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch fahrlässig durch Bibak Reisen herbeigeführt wurde.
Eventuelle Ansprüche müssen gemäß §651 BGB innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise bei Bibak Reisen schriftlich angemeldet werden. Alle Ansprüche des Kunden gegen Bibak Reisen verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt am Tag der Abreise vom Hotel. Hat der Kunde die Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Bibak Reisen oder dessen Haftpflichtversicherung die Ansprüche durch Textform zurückweist. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden an Dritte, auch Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung im eigenen ausgeschlossen.

11. Pass- und Visa Bestimmungen

Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Ein- und Ausreisebestimmungen sowie für Gesundheitsbestimmungen selbst verantwortlich. Hier übernimmt Bibak Reisen keine Haftung. Alle Nachteile, welche aus der Nichtbefolgung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

12. Gala-Zuschläge

Es ist zu beachten, dass alle Gala-Zuschläge obligatorisch sind. Eventuelle Abweichungen und Preise können aus der Webseite oder aus der Reisebestätigung entnommen werden.

13. Allgemeine Bestimmungen

13.1 Mündliche Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn diese von Bibak Reisen schriftlich bestätigt wurden.
13.2 Der Empfänger der Gutscheine ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Daten zu überprüfen und bei Fehlern sofort zu reklamieren.
13.3 Alle Angaben auf der Webseite werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten der Webseite entsprechen dem Stand der Drucklegung.
13.4 Die Ungültigkeit eines Teils dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.5 Alle personenbezogenen Daten, die Bibak Reisen zur Abwicklung des Vertrages zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Veranstalter

Bibak Reisen
Inhaber Taylan Cileksiz
Hansaring 111 - 113
50670 Köln

Tel.: 0221 / 973 12 70
Fax: 0221 / 973 12 78
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