Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Bodenmais Tourismus & Marketing GmbH (nachfolgend Bodenmais Tourismus)
Für die Erbringung von Reiseleistungen durch
Bodenmais Tourismus gelten die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei der
Buchung eingesehen werden konnten. Sie
regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des
Reisevertrags zwischen dem Reisenden und
dem Reiseveranstalter.
1. Abschluss des Reisevertrages
1. 1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder
fernmündlichen Anmeldung bietet uns der
Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach
Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim
Anmelder aufgrund dessen ausdrücklichen oder
schlüssigen Einverständnisses zustande. Der
Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit
anmeldet, hat für die vertraglichen
Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten
Personen ein zu stehen.
1. 2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot der Bodenmais Tourismus vor, an das
diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.
Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Reisende innerhalb der Bindungsfrist die
Annahme ausdrücklich oder
schlüssig erklärt. 2. Bezahlung
2. 1. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene
Anzahlung ist unbedingt innerhalb 1 Woche
nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung
beträgt 20% (Betrag wird automatisch
aufgerundet) des Gesamtreisepreises,
mindestens jedoch € 25,-. Der Restbetrag ist 30
Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige
Aufforderung fällig und hat ebenfalls rechtzeitig
bei uns einzugehen. Der Unterlagenbzw.
Ticketversand erfolgt erst nach
vollständiger Bezahlung des Reisepreises.
2. 2. Sind Sie mit der Anzahlung oder der
Bezahlung des Restbetrages in Verzug, sind wir
berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und
Schadensersatz gem. unseren
Stornobedingungen (vgl. Ziffer 4. 2. unten) zu
verlangen.
2. 3. Sämtliche Zahlungen können mit
befreiender Wirkung nur an den in der
Reisebestätigung angegebenen
Reiseveranstalter geleistet werden. Nur wenn die
Angabe eines Zahlungsempfängers fehlt, ist der
Reisende berechtigt, die Zahlung an das
vermittelnde Reisebüro zu leisten.
2. 4. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. § 651
k BGB insolvenzgesichert. Der
Sicherungsschein wird Ihnen mit der
Reisebestätigung/Rechnung übersendet. 3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der zum Zeitpunkt Ihrer Buchung
gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den
hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Beinhaltet eine
Sonderausschreibung im
Verhältnis zur allgemeinen
Leistungsbeschreibung weniger
Leistungsbestandteile, gelten alleine die
Leistungs-beschreibungen der
Sonderausschreibung, die der Reisekunde zu
den Bedingungen der Sonderausschreibung
gebucht hat. Beinhaltet eine
Sonderausschreibung im Verhältnis zur
allgemeinen Leistungsbeschreibung mehr
Leistungsbestandteile, so gelten die Leistungsbeschreibungen
der Sonderausschreibung nur
dann, wenn der Reisekunde zu den
Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht
hat. Nebenabreden (Änderungen,
Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen
einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns.
Trinkgelder und Einzelzimmer-Zuschläge sowie
Ausflüge und Eintrittsgelder sind im Reisepreis
nicht enthalten, es sei denn sie sind
ausdrücklich in der Reisebestätigung als
zusätzliche Leistungen angeführt.
Reisevermittler und Reiseleiter sind nicht
berechtigt, von der Reiseausschreibung und bestätigung
abweichende Zusicherungen in
unserem Namen zu machen. Sonderwünsche,
die über den Inhalt des Kataloges und/oder
unsere Internetbeschreibung hinausgehen, sind
lediglich unverbindliche Kundenwünsche, es sei
denn, dass diese ausdrücklich
als verbindliche Reiseleistung von
Bodenmais Tourismus anerkannt werden. 4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
4. 1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor
Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der
Rücktritt soll schriftlich unter Angabe der
Reiseauftragsnummer erklärt werden.
Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns.
4. 2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie die Reise nicht an, so können wir
angemessenen Ersatz für die getroffenen
Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen.
Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer
anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten,
nach dem Reisepreis wie folgt:
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 25%
Vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 30%
Vom 14. – 7. Tag vor Reiseantritt 50%
Vom 6. – 1. Tag vor Reiseantritt 75%
Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
Änderungen des Reiseziels, des Reisezeitraums,
etc. sind unzulässig. Die Stornokosten betragen
in jedem Fall, unabhängig von der Reiseart
mindestens 80,-€ pro Buchung. Der Nachweis
eines geringeren Schadens ist dem Kunden in
jedem Fall vorbehalten. Wir empfehlen den
Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung. Eine
zusätzlich abgeschlossene
Reiserücktrittskostenversicherung kann diese
Stornokosten im Rahmen ihrer
Versicherungsbedingungen übernehmen.
4. 4. Die Möglichkeit eines Rücktritts bleibt
unbenommen.
4. 5. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines
gemeldeten Teilnehmers berechnen wir € 30,pro
Person für die entstehenden Mehrkosten.
Weitere, durch den Personenwechsel
entstehende Kosten seitens der Leistungsträger,
werden weiterbelastet. Der ursprünglich
gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson
haften als Gesamtschuldner für unsere
Forderungen.
4. 6. Wenn zwei oder mehrere Personen
gemeinsam ein Doppel-oder Mehrbettzimmer
gebucht haben und keine Ersatzperson an die
Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt,
sind wir berechtigt, vom zurücktretenden
Teilnehmer eine angemessene Entschädigung
gem. Ziffer 4. 2. zu verlangen oder, wenn
möglich, die verbleibenden Teilnehmer
anderweitig unterzubringen.
4. 7. Für Buchungen ab 4 Werktage vor
Reisebeginn werden die Reiseunterlagen direkt
im gebuchten Hotel hinterlegt. Der Veranstalter
haftet nicht für ein durch ihn unverschuldetes
Scheitern der Hinterlegung. 5. Rücktritt durch Bodenmais Tourismus
5. 1. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom
Reisevertrag vor Reiseantritt zurückzutreten: Bis
4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die
Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung
aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht
zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für
die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der
Durchführung der Reise
entstehenden Kosten eine Überschreitung der
wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die
Reise bedeuten würde.
5. 2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch
uns unverzüglich erstattet, sofern der Kunde
nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht. 6. Leistungs-und Preisänderungen
6. 1. Änderungen und Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
nur gestattet, soweit die Änderungen und
Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Der Kunde hat insoweit
jedenfalls kein Recht, den Vertrag zu kündigen.
6. 2. Preisänderungen sind nach Abschluss des
Reisevertrages im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen in dem Umfang möglich,
wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
Reisepreis auswirkt, wenn zwischen
Vertragsabschluss und dem vereinbarten
Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine
Preis-oder wesentliche Reiseleistungsänderung
erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in
Kenntnis gesetzt. In jedem Fall ist eine
Preisänderung nur bis zum 21.Tag vor
Reiseantritt möglich, danach ist eine
Preiserhöhung unzulässig. Bei einer
Preiserhöhung um mehr als 5% des
Reisepreises oder im Falle einer erheblichen
Änderung einer Reiseleistung sind Sie
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen anderen Reise aus
unserem Angebot zu verlangen, soweit
verfügbar. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich
nach Kenntnisnahme der Änderung uns
gegenüber geltend zu machen. 7. Reiseversicherungen
Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch
unsere Vermittlung kommt das
Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich
zwischen dem Kunden und der
Versicherungsgesellschaft zustande. Der
Versicherungsertrag kommt erst mit Zahlung
der Versicherungsprämie zustande, die mit der
Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist
alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus
dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten
einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber
der Versicherung geltend zu machen. 8. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können beide Vertragsparteien gemäß § 651j
BGB kündigen.
9. Gewährleistung
9. 1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht
vertragsgemäß erbracht werden, so sind sie
gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe
innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Wir
sind berechtigt, mit einer gleich-oder
höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu
schaffen. Beachten Sie bitte, dass
Minderungsansprüche nicht anerkannt werden,
soweit eine Mängelanzeige schuldhaft
unterlassen wurde oder nicht gegenüber dem
richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 9. 2. unten). Die Kündigung des Reisevertrags ist
nicht zulässig, sofern kein Abhilfeverlangen mit
angemessener Fristsetzung erfolgte.
9. 2. Mängel sind bei Pauschalreisen
grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung
anzuzeigen. Eine Anzeige
gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in
der Regel nicht. Die konkreten
Kontaktinformationen (Name, Anschrift,
Telefonnummer) entnehmen Sie bitte Ihren
Reiseunterlagen und ggf. den Anweisungen der
Reiseleitung vor Ort.
9. 3. Bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen
sind Sie verpflichtet, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu
einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden gering zu
halten. Für Verlust oder Beschädigung von
Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen
Gepäck übernehmen wir keine Haftung.
9. 4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt,
Ansprüche
anzuerkennen. 10. Haftung des Reiseveranstalters
10. 1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns
für:
(1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung
(2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung
der Leistungsträger
(3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den
Prospekten angegebenen Reiseleistungen,
sofern der Reiseveranstalter nicht
gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt hat
(4) die ordnungsgemäße Erbringung der
vereinbarten Reiseleistungen.
10. 2 Der Reiseveranstalter haftet entsprechend
Nr. 11 für ein Verschulden der mit der
Leistungserbringung betrauten Personen. 11. Beschränkung der Haftung
11. 1 Die vertragliche Haftung des
Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem
Reisenden entstehenden Schaden allein wegen
eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
11. 2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden
gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung
des Reiseveranstalters bei Sachschäden je
Kunde und Reise auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem
Kunden wird in diesem Zusammenhang im
eigenen Interesse der Abschluss einer
Reiseunfall-und Reisegepäckversicherung
empfohlen. 11. 4 bleibt unberührt, auch soweit
die Haftung dort über die vorstehende
Beschränkung hinausgeht.
11. 3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den
Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden
gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf
Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur
unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen geltend gemacht werden kann
oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen
ist.
11. 4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung
eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so
regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen
des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara und dem Montrealer
Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken
in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste
und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der
Reiseveranstalter in anderen Fällen
Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese
geltenden Bestimmungen. Kommt dem
Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung
eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich
die Haftung auch nach den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches und des
Binnenschifffahrtgesetzes.
11. 5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen,
die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind
und die ausdrücklich im fremden Namen
vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen,
Ausflüge, Sport-und Kulturveranstaltungen,
etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als
Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist
entsprechend den vorstehenden unter 11. 1 bis 11. 4 genannten Grundsätzen beschränkt. 12. Datenschutz
Bodenmais Tourismus verarbeitet
personenbezogene Daten zur
Vertragsabwicklung und Pflege laufender
Kundenbeziehungen. Dem Datenschutz
entsprechend, werden persönliche Daten der
Kunden und alle Buchungsdaten mit äußerster
Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe der
Daten zu Werbezwecken schließt Bodenmais
Tourismus ausdrücklich aus. 13. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen
Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten. Der Reisende ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt
eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen
und Abhilfeverlangen an den Reiseveranstalter
an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der
Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw.
Schadensersatz nicht ein. 14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer
Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb
eines Monats nach dem vertraglich
vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach
Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Abweichend davon sind Gepäckverluste
innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen
innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu
melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden
verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag
nach enden sollte. Hat der Reisende solche
Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
der Reiseveranstalter oder dessen
Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich
zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist. 15. Allgemeine Bestimmungen
15. 1. Alle Angaben in unseren
Produktausschreibungen werden vorbehaltlich
gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen
veröffentlicht. Einzelheiten dieser
Produktausschreibungen entsprechen dem
Stand bei Drucklegung.
15. 2. Mit der Veröffentlichung neuer
Produktausschreibungen verlieren alle unsere
früheren Publikationen über gleich lautende
Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
15. 3. Für Druck-und Rechenfehler kann nicht
gehaftet werden.
15. 4. die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge, ebenso wenig wie die Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen
die Unwirksamkeit der Gesamtheit dieser
Bedingungen nach sich zieht.
13. 5. Unser
Gerichtsstand ist Deggendorf. Falls unser
Vertragspartner keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat bzw. falls der
Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der
zu verklagenden Partei bei Klageerhebung
unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus
dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt
wurde oder falls unser Vertragspartner
Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand
Deggendorf vereinbart. 16. Schlussbestimmungen
16. 1.Reisezeiten
Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten
müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den
Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen. Der
Programmverlauf wird vom Veranstalter
unverbindlich mitgeteilt, es sei denn, Bodenmais
Tourismus Reisen sichert diese gesondert
schriftlich zu.
16. 2. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei
Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer
Ausschreibungen (Prospekte, Internet etc.) oder
Preislisten verlieren alle früheren
entsprechenden Veröffentlichungen über gleich
lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
16. 3. Dreibettzimmer sind in der Regel
Doppelzimmer mit Zustellbett.
Stand: 19. Februar 2008
Reiseveranstalter: Bodenmais Tourismus & Marketing GmbH, Bahnhofstraße 56, 94249 Bodenmais
Geschäftsführer: Andreas Lambeck