Allgemeine Vermittlungsbedingungen von DYNATRAVEL

§ 1 Geltungsbereich dieser AVB, beteiligte Parteien

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungsbedingungen (AVB) gelten für die Vermittlungsleistungen von DYNATRAVEL gegenüber dem Reisekunden. Sie gelten nicht für das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisekunden und dem Leistungsträger über die gebuchten Hotelleistungen. Soweit diese AVB Aussagen zu den Konditionen der Leistungsträger treffen, geben diese die vertraglichen Bedingungen der Leistungsträger wider, auf deren Grundlage DYNATRAVEL ihre Vermittlungsleistungen erbringt.
2. DYNATRAVEL
DYNATRAVEL bezeichnet den Vertragspartner des Reisekunden bezüglich des Vermittlungsvertrages und dieser AVB. Der mit der Kurzform DYNATRAVEL bezeichnete Vertragspartner des Reisekunden ist die Firma
TourSys GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer Holger Tiggelkamp und Jean Laffin
Linsellesstr. 7a, 47877 Willich
Faxnummer: 02154 88 77 589
E-Mail: Buchung@dynatravel.de
DYNATRAVEL vermittelt die über das Reiseportal oder Reisebüro getätigte Buchung des Reisekunden an den jeweiligen Leistungsträger und vermittelt damit den Vertragsschluss über das gebuchte Leistungsangebot. Darüber hinaus übernimmt DYNATRAVEL die Zahlungsabwicklung zwischen Reisekunden und Leistungsträger.
3. Reiseportal/Reisebüro
Reiseportal ist die Kurzbezeichnung des im Impressum des Online-Reiseportals benannten Anbieters, über das der Reisekunde die Hotelleistungen bucht. Reisebüro beschreibt das stationäre Reisebüro vor Ort, welches der Reisekunde aufsucht, um eine Hotelleistung zu buchen.
Das Reiseportal / Reisebüro stellt die buchbaren Hotelangebote im Auftrag von DYNATRAVEL über sein Reservierungssystem online/vor Ort bereit
Zugleich übernimmt das Reiseportal/Reisebüro für DYNATRAVEL und den Reisekunden die Aufgabe, für Fragen zu den gebuchten Leistungen zur Verfügung zu stehen und Vertragserklärungen des Reisekunden entgegen zu nehmen und an DYNATRAVEL weiter zu leiten.
4. Leistungsträger
Leistungsträger im Sinne dieses Vertrages meint den Anbieter von Hotelzimmern. Der Leistungsträger ist der Vertragspartner des Reisekunden bezüglich des Vertrages über die Hotelleistung.
5. Reisekunde
Der Reisekunde ist diejenige Person, welche über das Reiseportal/Reisebüro den Vermittlungsvertrag mit DYNATRAVEL und den Reisevertrag mit dem Leistungsträger abschließt.

§ 2 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages und des Reisevertrages

1. Durch die Beauftragung der Buchung im Reisebüro oder durch Abschluss des Buchungsvorganges über das Reiseportal (s. Abs. 2) beauftragt der Reisekunde DYNATRAVEL mit der Vermittlung der angefragten Leistungen. Zugleich gibt der Reisekunden mit der Buchung ein Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages über die von ihm angefragten Leistungen ab.
2. Der Buchungsvorgang über das Reiseportal ist abgeschlossen, wenn der Reisekunde nach der Prüfung des Preises und nach Ausfüllen der vorgegebenen Pflichtfelder den Button zur Buchung betätigt. Der Reisekunde hat vor Abschluss des Buchungsvorganges jederzeit die Möglichkeit, diesen abzubrechen und Eingabefehler zu korrigieren. Mit dem Abschluss des Buchungsvorganges ist der Reisekunde an seinen Buchungsauftrag gebunden.
3. DYNATRAVEL nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden durch die Übermittlung einer Buchungsbestätigung an die vom Reisekunden eingegebene E-Mail-Adresse an. Hiermit kommt der Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisekunden und DYNATRAVEL zustande.
4. Durch die Übermittlung der Buchungsbestätigung kommt zugleich der Reisevertrag über die gebuchten Leistungen zwischen dem Reisekunden und dem jeweiligen Leistungsträger zustande. DYNATRAVEL handelt hierbei als Vermittler des Leistungsträgers.

§ 3 Buchungsbestätigung

1. Die Buchungsbestätigung enthält sämtliche vom Reisekunden eingegebenen Vertragsdaten, den Endpreis und eine Reservierungsnummer. Der Reisekunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich nach Erhalt auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und DYNATRAVEL über eventuelle Unrichtigkeiten zu informieren, um ggf. eine sofortige Fehlerkorrektur zu ermöglichen. Eine unterlassene Prüfung der Buchungsbestätigung lässt die gesetzlichen Rechte des Reisekunden unberührt, er hat jedoch gegenüber DYNATRAVEL denjenigen Schaden zu ersetzen, der DYNATRAVEL durch die unterlassene Prüfungspflicht entsteht.
2. Die Buchungsbestätigung wird unmittelbar nach Durchführung des Buchungsvorgangs per E-Mail an den Reisekunden übermittelt, bzw. im stationären Reisebüro vor Ort unmittelbar an den Reisekunden übergeben.
3. Die Reiseunterlagen werden dem Reisekunden nach vollständiger Bezahlung des für die Hotelleistungen anfallenden Rechnungsbetrages (s. § 6 dieser AVB) zugestellt.

§ 4 Unverbindliche Kundenwünsche

1. Dem Reisekunden steht über das Reservierungssystem des Reisebüros die Funktion der Eingabe eines unverbindlichen Kundenwunsches zur Verfügung. Macht der Kunde von dieser Funktion Gebrauch, wird DYNATRAVEL die Verfügbarkeit der unverbindlich gewünschten Leistungsmerkmale beim Leistungsträger überprüfen. Im Falle der Verfügbarkeit werden die gewünschten Leistungsmerkmale ohne weitere Kosten für den Reisekunden Bestandteil des Reisevertrages. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der gewünschten Leistungsmerkmale kommt der Vertrag über die sonstigen Leistungen der Buchungsanfrage zustande.
2. Will der Reisekunde die Buchung der angefragten Leistungen von den gewünschten Leistungsmerkmalen abhängig machen, so obliegt es ihm, die Verfügbarkeit vorab bei DYNATRAVEL zu erfragen.

§ 5 Beschreibungen in den Hotelangeboten

Die Beschreibungen zu den Hotelangeboten werden von den Leistungsträgern selbst bereitgestellt. DYNATRAVEL weist den Kunden darauf hin, dass die aus den Angeboten ersichtliche Sternen-Klassifikation oftmals auf den Selbsteinschätzungen des jeweiligen Leistungsträgers beruht und nicht notwendig mit der international üblichen Sternen-Klassifikation von unabhängigen Bewertungssystemen identisch ist.

§ 6 Abrechnung, Zahlungsfristen und Zahlungsabwicklung

1. Der Reisekunde hat die von ihm gebuchten Leistungen vorab zu bezahlen. DYNATRAVEL übermittelt nach Durchführung der Buchung eine Rechnung an den Reisekunden, welche den Betrag für die von ihm gebuchte Leistung enthält. Die Reiseunterlagen werden erst nach Ausgleich des Rechnungsbetrages an den Reisekunden übermittelt.
2. Der Reisekunde hat den Rechnungsbetrag gemäß den Angaben in der Rechnung an DYNATRAVEL zu überweisen. DYNATRAVEL ist seitens der Leistungsträger zum Empfang von Zahlungen ermächtigt und übernimmt die Zahlungsabwicklung zwischen dem Reisekunden und dem Leistungsträger. Die Vermittlungsleistungen von DYNATRAVEL werden mit dem jeweiligen Leistungsträger abgerechnet und sind vom Reisekunden nicht gesondert abzugelten.
3. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist zur Vermeidung von Verzugsfolgen spätestens bis zum 40. Tag vor dem Hotel Check In an DYNATRAVEL zu zahlen (Zahlungseingang). Bei Buchungen, die weniger als 40 Tage vor Reiseantritt getätigt werden, ist die Zahlung sofort zu leisten. Die Zahlungsfristen werden in der Rechnung noch einmal gesondert ausgewiesen.
4. Bei sehr kurzfristigen Buchungen, die acht Tage oder weniger vor dem Hotel Check In erfolgen, und ein rechtzeitiger Zahlungseingang nicht gewährleistet sein kann, ist der Reisekunde verpflichtet, die Überweisung unmittelbar im Anschluss an die Buchung vorzunehmen und DYNATRAVEL eine Kopie des Überweisungsbeleges per Fax oder per E-Mail (Kontaktdaten s. § 1 Nr. 2) zu übermitteln.
5. Für den Fall, dass der Reisekunde den von ihm geschuldeten Rechnungsbetrag trotz Mahnung nicht oder nicht vollständig an DYNATRAVEL zahlt, oder der Rechnungsbetrag trotz Fälligkeit nicht spätestens fünf Werktage vor dem Hotel Check In bei DYNATRAVEL eingeht, ist DYNATRAVEL berechtigt, im Namen des Leistungsträgers vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall hat der Reisekunde keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der von ihm gebuchten Hotelleistungen und hat die in § 8 Abs. 2 AVB ausgewiesene Entschädigungspauschale zu zahlen.

§ 7 Änderung des Reisekunden, Bearbeitungsgebühr

1. Der Reisekunde hat die Möglichkeit, die von ihm gebuchten Leistungen auf eine andere Person zu übertragen. Die Übertragung der gebuchten Leistungen auf eine andere Person hat folgende rechtliche Konsequenzen:
- Die andere Person wird anstelle des Reisekunden Vertragspartner des Leistungsträgers und Vertragspartner von DYNATRAVEL;
- Der Reisekunde bleibt Schuldner des in der Rechnung ausgewiesenen Betrages, die andere Person haftet neben ihm als Gesamtschuldner für die Bezahlung der Rechnung;
- Es wird eine Bearbeitungsgebühr für DYNATRAVEL in Höhe von 20 € fällig, die ebenfalls vom Reisekunden, und daneben von der anderen Person als Gesamtschuldner zu zahlen ist.
2. Die Übertragung der gebuchten Leistungen auf eine andere Person wird durch folgende Schritte vollzogen:
- Der Reisekunde gibt den Namen, die Adresse und die E-Mail-Adresse der anderen Person gegenüber DYNATRAVEL (Kontaktdaten s. § 1 Nr. 2) oder gegenüber dem Reiseportal per E-Mail an.
- Das Reiseportal oder DYNATRAVEL holt bei der anderen Person per E-Mail die Bestätigung ein, dass diese anstelle des Reisekunden Vertragspartner des Reiseportals und des Leistungsträgers wird und den Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich des Rechnungsbetrages und der Bearbeitungsgebühr beitritt.
- Sobald die Bestätigung der anderen Person dem Reiseportal zugeht, ist der Wechsel des Vertragspartners vollzogen.

§ 8 Rücktritt vom Reisevertrag und Entschädigungspauschale

1. Der Reisekunde ist jederzeit berechtigt, gegen Leistung der nachstehend aufgeschlüsselten Entschädigungspauschale von dem Reisevertrag mit dem Leistungsträger zurück zu treten. Der Reisekunde kann seinen Rücktritt in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder Brief) gegenüber dem Reiseportal/Reisebüro oder direkt gegenüber DYNATRAVEL (Kontaktdaten s. § 1 Nr. 2) erklären.
2. Im Falle des Rücktritts hat der Reisekunde eine Entschädigungspauschale zu zahlen, die sich, je nach dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung, wie folgt bemisst:
- bis zu 8 Tage vor Reiseantritt: € 50,00 (maximal jedoch in Höhe des Preises)
- 7 bis 3 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Preises
- 2 Tage und weniger 100 % des Preises.
3. Dem Reisekunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Leistungsträger im Einzelfall ein geringerer Schaden entstanden ist. DYNATRAVEL kann anstelle der Entschädigungspauschale den ihr und dem Leistungsträger entstandenen Schaden konkret beziffern und gegenüber dem Reisekunden abrechnen.

§ 9 Umbuchungen, Bearbeitungsgebühr

1. Umbuchungen entsprechen einem Rücktritt vom ursprünglichen Reisevertrag und dem Abschluss eines neuen Reisevertrages, sofern der Reisekunde den neuen Reisevertrag mit einem anderen Leistungsanbieter (= anderes Hotel oder andere Hotelkette) als den bisherigen abschließt. Für derartige Umbuchungen, die einen Wechsel des Leistungsträgers als Vertragspartner beinhalten, gelten die Bestimmungen des § 8 dieser AVB entsprechend.
2. Umbuchungen innerhalb eines bestehenden Reisevertrages mit dem identischen Leistungsträger (= innerhalb eines Hotels oder einer Hotelkette, z. B. Änderung des Zeitraumes) entsprechen einer bloßen Vertragsänderung, die keinen Rücktritt erfordern. Bis zu acht Tage vor dem Check In kann der Reisekunde rein vertragsändernde Umbuchungen durch Erklärung in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief) gegenüber dem Reiseportal/Reisebüro oder gegenüber DYNATRAVEL vornehmen lassen. In diesem Falle hat der Kunde eine reine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20 an DYNATRAVEL zu zahlen. Eine darüber hinausgehende Entschädigungspauschale fällt nicht an. Kurzfristigere Umbuchungen (weniger als acht Tage vor Check In) kann der Reisekunde über das Reisebüro/Reiseportal oder direkt bei DYNATRAVEL anfragen; diese bedürfen einer individuellen Vereinbarung in Textform.

§ 10 Hoteländerungen seitens des Leistungsträgers

1. DYNATRAVEL behält sich zugunsten der vertraglich mit ihr verbundenen Leistungsträger für den Fall, dass die ursprüngliche Hotelbuchung beim Leistungsträger nicht mehr verfügbar ist (z.B. Wechsel des Hotelbetreibers, versehentliche Doppelbuchung) die Möglichkeit vor, dem Reisekunden anstelle des gebuchten Hotels ein anderes Hotel anzubieten. Die Änderung des Hotels seitens des Leistungsträgers erfolgt ohne Zusatzkosten für den Reisekunden und setzt voraus, dass das neue Hotel mit dem ursprünglichen Hotel mindestens gleichwertig und mit keiner wesentlichen Ortsänderung verbunden ist, so dass dem Reisekunden keine Nachteile entstehen. DYNATRAVEL wird den Reisekunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die Hoteländerung informieren.
2. Der Reisekunde ist berechtigt, das von DYNATRAVEL vorgeschlagene Alternativhotel ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung bedarf der Textform (z.B. E-Mail oder Fax) und muss innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Mitteilung beim Reisekunden erklärt werden. Lehnt der Reisekunde die Hoteländerung ab, so ist DYNATRAVEL berechtigt, im Namen des Leistungsträgers vom Reisevertrag zurück zu treten. Der Reisekunde wird in diesem Fall von seiner Verpflichtung zu Leistung des Hotelpreises frei und erhält bereits geleistete Zahlungen umgehend erstattet.

§ 11 Haftung

1. DYNATRAVEL haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DYNATRAVEL ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
2. Die Regelung des vorstehenden Absatz (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
3. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet DYNATRAVEL in demselben Umfang.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
2. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern in diesen Bedingungen kein anderes Formerfordernis bestimmt ist. Dasselbe gilt für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrage unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
4. Hat der Reisekunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder ist Reisekunde ein Kaufmann, so ist der Sitz von DYNATRAVEL der ausschließliche Gerichtsstand. DYNATRAVEL kann den Reisekunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.