Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen der ETI GmbH, im Folgenden ETI:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie ETI den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Buchenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung haftet. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ETI zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.2. Bezahlung
2.1. Der Reisepreis wird mit Übersendung, bzw. Erhalt der Reisebestätigung und Rechnung sowie Übersendung des Sicherungsscheines sofort zur Zahlung fällig.
2.2. Die Reiseunterlagen werden nach Zahlungseingang vor Reiseantritt versandt. Die Möglichkeit der Einzelvereinbarung bleibt vorbehalten.
2.3. Sollte nach Aushändigung der Reisebestätigung- und Rechnung sowie des Sicherungsscheines die vollständige Zahlung des Reisepreises durch den Reisenden nicht erfolgen, so behält sich ETI vor, nach Eintritt eines Zahlungsverzugs – nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - den Reisevertrag außerordentlich zu kündigen. Der Reisende kann in diesem Fall sowohl aus den Reiseunterlagen, als auch aus eventuell ausgehändigtem Sicherungsschein Rechte nicht mehr herleiten.
2.4. Bei Buchungen bis zu 30 Tagen vor Reiseantritt und länger ist eine Anzahlung i. H. v. 20% des Reisepreises sofort zur Zahlung fällig. Bei Reisebuchungen die mehr als 4 Wochen vor Reiseantritt gebucht werden, ist der Reisepreis bis 29 Tage vor Reiseantritt vollständig zu zahlen. Bei Buchungen bis zu 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Reisepreis spätestens vollständig bis zu 5 Tagen vor Reiseantritt zur Zahlung an den Veranstalter ETI fällig und direkt zu leisten.
2.5. Bei Kurzfristbuchungen von weniger als 10 Tagen vor Reiseantritt ist die Zahlung des vollständigen Reisepreises bis spätestens 3 Tage vor Reiseantritt an ETI direkt zu leisten. Sollte Reisebeginn auf einen Samstag oder Sonntag fallen, ist der vollständige Reisepreis bis zum vorhergehenden Freitag, 15 Uhr, an den Veranstalter ETI direkt zu leisten. Bei Kurzfristbuchungen innerhalb von weniger als 10 Tagen vor Reisebeginn werden von ETI die Reisebestätigung und Rechnung sowie Sicherungsscheine umgehend an den Reisenden übersandt. Darüber hinaus ist der Reisepreis bei Kurzfristbuchungen sofort zur Zahlung fällig.
2.6. Sollte der Reisende den Reisepreis bei Kurzfristbuchungen (s. Ziffer 2.4 und 2.5) nicht bis zu dem vorbenannten Zeitpunkt vollständig ausgeglichen haben, besteht für den Reisenden nach Eintritt des Zahlungsverzuges - bei rechtzeitiger und vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten beim Veranstalter ETI GmbH - eine letzte Zahlungsmöglichkeit bei Abholung am Tickethinterlegungsschalter. Sofern die Zahlung des Reisepreises erst am Tickethinterlegungsschalter erfolgt, behält sich ETI vor, hierfür eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von bis zu € 20,-zu berechnen. Sollte der Reisende den vollständigen Reisepreis nicht vor Aushändigung der Reiseunterlagen bar am Tickethinterlegungsschalter einzahlen, behält sich ETI nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung vor, wg. Nichtzahlung des Reisepreises auch kurzfristig den Reisevertrag außerordentlich zu kündigen. Die Herausgabe der Reiseunterlagen kann in dem Fall so dann nicht erfolgen. In dem Fall kann ETI Schadenersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, alternativ auch in Höhe der anfallenden Stornopauschale, wie nachhfolgend in 5.2 dargelegt, geltend machen.3. Leistung
Ohne schriftliche Bestätigung von ETI sind Reisebüros nicht berechtigt, Abänderungen oder Zusagen zu treffen, die von den Reisebedingungen oder Leistungsbeschreibungen des Prospektes abweichen. Sonderwünsche, die über den Inhalt des Kataloges hinausgehen, dürfen nur dann von dem buchenden Reisebüro entgegengenommen werden, wenn diese ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet oder von ETI als verbindlich anerkannt werden.4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ETI nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden oder von ETI nicht zu vertreten sind, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen; Änderungen im Flugplan bleiben ETI vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2. ETI ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ETI dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.3. ETI behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Eine Preiserhöhung ab dem 20.Tag vor vereinbartem Reisebeginn ist jedoch ausgeschlossen.5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchungen oder Ersatzperson
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ETI GmbH. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann ETI für jeden angemeldeten Teilnehmer eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Stornopauschale verlangen:
Bis zum 30. Tag vor Abreise 10% des Pauschalpreises (mindestens 26,-EUR);
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 15% des Pauschalpreises;
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 25% des Pauschalpreises;
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% des Pauschalpreises;
ab 6. Tag bis 1. Tag vor Abreise 60% des Pauschalpreises;
bei Nichtantritt der Reise („No-show“) am Abreisetag 80% des Pauschalpreises.
Für Einbucher-Flüge und Flugpauschalreisen mit Linienflügen gilt abweichend die folgende Regelung:
Bis zum 22. Tag vor Abreise 51,– pro Person;
ab 21. Tag bis 15. Tag vor Abreise 25% des Reisepreises, mindestens jedoch Euro 51,- pro Person;
ab 14. Tag bis 7. Tag vor Abreise 40% des Reisepreises, mindestens jedoch Euro 51,- pro Person;
ab 6. Tag bis 4. Tag vor Abreise 60% des Reisepreises, mindestens jedoch Euro 51,— pro Person;
ab 3. Tag vor Abreise und bei Nichterscheinen zum Abflug 80% des Reisepreises.
Bei beiden vorstehenden Regelungen handelt es sich jeweils um eine Entschädigungspauschale. Bei Bemessung der Pauschale hat ETI die aufgrund des Rücktritts eines Reisenden gewöhnlich ersparten Aufwendungen und den durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerb berücksichtigt. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, ETI im Einzelfall einen geringeren Schaden nachweisen.
5.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchungen), wird ETI bis zum 30. Tag vor Reisebeginn eine Gebühr von Euro 51,– pro Reiseteilnehmer erheben. Bei derartigen Umbuchungen von weniger als 30 Tagen vor Abreise kann ETI Aufwendungsersatz entsprechend der Regelung 5.2 verlangen.
5.4. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. In diesem Falle ist für die Änderung der Reiseunterlagen ein Betrag in Höhe von Euro 70,— pro Umbuchung auf Dritte durch den Vertragsschließenden zu zahlen. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder der Änderungswunsch so kurzfristig erfolgt, dass die beteiligten Leistungsträger nicht mehr rechtzeitig hiervon in Kenntnis gesetzt werden können. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.7. Rücktritt und Kündigung durch ETI GmbH
ETI kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung der Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von ETI nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ETI GmbH, so behält ETI den Anspruch auf den Reisepreis. ETI muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ETI aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ETI von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Ein Rücktrittsrecht von ETI besteht jedoch nur, wenn ETI die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. keine Kalkulationsfehler) und wenn ETI die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal mit Euro 10,–erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.
c) Bei Nichtzahlung durch den Reisenden gem. Ziff.2 der AGBs.
Sollte der Reisende den Reisepreis nach Fälligkeit rechtzeitig vor Reisebeginn nicht an ETI geleistet haben, bzw. bei Buchungen über Reisebüroinkasso-Agenturen an das vermittelnde Reisebüro, und der Reisepreis nicht bei ETI rechtzeitig vor Reiseantritt und fristgerecht gutgeschrieben werden kann behält sich ETI eine Kündigung des Reisevertrags aufgrund der Nichtzahlung des Reisepreises vor. ETI wird den Reisenden zuvor bei Zahlungsverzögerung schriftlich auf die Zahlungsfrist und möglichen Reiserücktritt von ETI aus hinweisen.8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ETI für die bereits erbrachten oder zu Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kosten der Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.9. Haftung von ETI GmbH
9.1. ETI haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung:
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2 ETI haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.10. Gewährleistung
a) Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. ETI kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. ETI kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass ETI eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
b) Minderung des Reisepreises:
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines von ETI zu vertretenden Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reisende schuldet ETI den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz
Sofern ETI einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.11. Beschränkung der Haftung
11.1 ETI haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausflüge, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ebenso wenig haftet ETI für Ausflüge und Rundreisen, die im Katalog von ETI zwar beworben werden, die der Reisende jedoch am Urlaubsort unmittelbar beim Leistungsträger bucht.
Soweit der Reisende einzelne und/oder eine Anzahl mehrerer Tauchgänge im Rahmen seiner Pauschalreise bucht, haftet ETI nur für die ordnungsgemäße Durchführung, hingegen nicht für Umstände, die der Tauchwillige zu vertreten hat und infolge Nichteinhaltung dazu führen, dass der eingeschaltete Leistungsträger eine Teilnahme verweigert, wie Nichtvorlage eines medizinischen Tauchtauglichkeitszeugnisses, des Logbuches oder des Befähigungsnachweises eines anerkannten Ausbildungsbetriebes (VDST, Padi,CMAS etc.).
Über die Anerkennung eines Befähigungsnachweises eines unbekannten oder nicht international anerkannten Ausbildungsbetriebes hat der Leistungsträger zu entscheiden; im Falle der Ablehnung der Teilnahme an einem oder an mehreren Tauchgängen aus Gründen, die weder ETI noch der Leistungsträger zu vertreten hat, kann der Reisende einen Entschädigungs- oder Rückzahlungsanspruch nur geltend machen, soweit ETI durch dessen Nichtteilnahme Aufwendungen erspart hat. Bei Buchung eines Golfpaketes: ETI haftet nicht, falls der ausführende Golfclub mangels entsprechenden Befähigungsnachweises (Platzreife oder Handicap) durch den Reisegast oder wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Etikette diesem das Spiel verweigert; ebenso wenig haftet ETI für die Einhaltung der Abschlagszeiten.12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, es sei denn, er ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert. Dies gilt auch für Ansprüche aus abgetretenem Recht, z.B. für Ansprüche von Sozialversicherungsträgern. Eine Anmeldung der Ansprüche bei dem reisevermittelnden Reisebüro genügt ausdrücklich nicht, ebenso wenig ist die örtliche Reiseleitung oder der Leistungsträger berechtigt, Ansprüche gegen den Veranstalter entgegenzunehmen oder anzuerkennen.
13.2 Minderungsansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr nach vorgesehenem Ende der Reise. Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit (deliktische Ansprüche) verjähren innerhalb von drei Jahren mit Ende des Jahres, in dem die Reise stattfand; die Verjährungsfrist ist für die Dauer von Verhandlungen gehemmt, bis der Reisende oder ETI weitere Verhandlungen verweigert. In diesem Fall endet die Verjährung frühstens drei Monate nach Ablauf der Hemmung. Die Anmelde- und Verjährungsfristen gelten auch für Versicherer und Sozialversicherungsträger, die aus abgetretenem Recht eventuell Vorleistungen an den Reisenden erbracht haben.14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
14.1 Sofern es ETI möglich ist, wird ETI den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. ETI ist verpflichtet, den Reisenden über Pass-, und Visa-Vorschriften zu unterrichten, sofern diese bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten.
14.2 Für die Einreise nach Ägypten besteht eine zwingende Visapflicht. Jedwede Einreisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) sollten am Einreisetag noch 6 Monate ab Rückreisedatum gültig sein. Die Einreise/Flugbeförderung mit vorläufigen od. nicht ausreichend gültigen Einreisepapieren kann verweigert werden! Die Einreisedokumente für Kinder ab 2 Jahren u. Erwachsene müssen mit einem Lichtbild versehen sein. Bei Einreise mit Personalausweis sind aktuelle Passbilder mitzuführen, da bei Einreise eine Einreisekarte mit Passbild auszufüllen ist. Zu Visa u. Einreise verweist ETI auf die ausführlichen Hinweise auf der Homepage www.expresstravelinternational.de. Im Zweifelsfalle raten wir zu einer Erkundigung beim zuständigen Auswärtigen Amt (Tel.: 030-5000-0). Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen am Abreisetag obliegt allerdings dem Reisenden. Reisende deutscher Staatsangehörigkeit erhalten derzeit das Visum gegen eine Einreisegebühr (nicht im Reisepreis enthalten) bei Anreise vor Ort am Flughafen in Ägypten. ETI weist ausdrücklich darauf hin, dass für Touristen mit anderer Staatsangehörigkeit als die deutsche die Einreise nach Ägypten meist nur mit einem im vor Einreise ausgestellten Visum möglich ist. Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen sich über die für sie geltenden, gültigen Einreisebedingungen rechtzeitig direkt bei ihrem zuständigen Konsulat oder Botschaft erkundigen. Für die Einreise nach Ägypten sind derzeit keine Impfungen zwingend als Einreisevoraussetzung vorgeschrieben. ETI wird ebenfalls im Rahmen der üblichen Sorgfalt Empfehlungen zu Gesundheitsvorschriften aussprechen; dies ersetzt jedoch nicht die eigenständige Verantwortlichkeit des Reisenden, sich über evtl. notwendiger oder ratsame medizinischer Vorsorge bei einem Arzt seiner Wahl rechtzeitig vor Reisebeginn zu erkundigen und eigenständig Maßnahmen zu treffen.
14.3 Sollten Einreisevorschriften vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist, kann ETI den Reisenden mit entsprechenden Gebühren belasten.15. Versicherung
Eine Reiserücktrittkostenversicherung ist nicht im Preis eingeschlossen. Der Abschluss einer solchen ist ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich der Abschluss eines Versicherungspaketes.16. Datenschutz
ETI verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Dem Datenschutz entsprechend, werden persönliche Daten der Kunden und alle Buchungsdaten mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken schließt ETI ausdrücklich aus. ETI verwendet personenbezogene Daten des Reisenden nur entsprechend den Datenschutzgesetzen und nur zum Zwecke der Durchführung der Buchung bzw. der Reise an die entsprechenden Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Hotels u.a.) die ggf. auch im Ausland übermittelt werden müssen.17. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist; in diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.18. Schlussbestimmung
18.1 Reisezeiten
Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen.
18.2 Gepäck
Jeder zahlende Fluggast kann gemäß den Vorgaben der gebuchten Fluggesellschaft Reisegepäck frei mitnehmen. Schäden infolge von Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Gepäck sind unverzüglich der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
18.3 Die Beförderung von Tieren ist grundsätzlich nicht möglich.
18.4 Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
18.5 Dreibettzimmer und Zimmer in 2+1/2+2 Belegung sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbetten, sofern nicht ausdrücklich in der Hotelausschreibung die weitere Schlafgelegenheit als Gästebett ausgeschrieben wird. Doppelzimmer/Suiten in 2+2 Belegung sind ausdrücklich keine Familienzimmer, es sei denn, sie werden bei Reiseangebot und Buchung entsprechend ausgeschrieben.
18.6 Die Altersbegrenzungen bei Kinderfestpreisen und Zimmerbelegung bezieht sich ausschließlich auf das Alter des Kindes bei Reiseantritt und Reisezeitraum, nicht auf das Alter des Kindes bei Reiseanmeldung. Mitreisende Kinder, die bei Reiseantritt und Reisezeitraum bereits älter als 15 Jahre sind, haben den Preis für Erwachsene zu zahlen; für die Richtigkeit der Altersangabe bei der Buchung haftet der Buchende.
18.7 Flugdurchführung
Änderungen der Flugzeiten, des Flugweges und der Fluggesellschaft können jederzeit, auch kurzfristig und ohne vorherige Informationen des Fluggastes vorgenommen werden, soweit sie sich im Rahmen des Branchenüblichen halten und für den Fluggast zumutbar sind. Treten Umstände ein, die für ETI GmbH bei Vertragschluss nicht vorhersehbar waren, wie beispielsweise die Änderung gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Vorgaben, während der Reisedurchführung auftretende technische Defekte, das Wetter oder Streiks, aufgrund deren es zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Betriebs des vorgesehenen Verkehrsmittels kommt, können Beförderungen auf Teilstrecken ersatzweise mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
18.8 Reiseverlauf
ETI behält sich vor, von dem im Katalog genannten Reiseverlauf abzuweichen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen oder aus sonstigen Gründen für den Reisenden zumutbar sind. Dies gilt aufgrund der besonderen lokalen Bedingungen insbesondere hinsichtlich des Verlaufs der Nilkreuzfahrten/Rundreisen und der davor und/oder danach gebuchten weiteren Leistungen. Soweit dies für den Kunden zumutbar ist, kann ETI auch ein Ersatzschiff gleicher Ausstattung einsetzen.
18.9 Rail & Fly
ETI führt im Rahmen der Kooperation mit der Deutschen Bahn AG bei Reiseausschreibungen teilweise Zug-zum-Flug-Leistungen; gleichwohl ist der Reisende selbst für die pünktliche Anreise zum Flughafen verantwortlich.
Stand: August 2010. Änderungen vorbehalten Veranstalter:
Express Travel International GmbH, Bockenheimer Anlage 11, 60322 Frankfurt (Main)
Geschäftsführerin: Maja-Jennifer Köhl
Eingetragen beim Handelsregister des AG Frankfurt unter HRB 46649
Telefon 0 69/75 61 22 50 Telefax 0 69/75 61 22 51
Servicehotline: 01805 - 440 422.
Der Anruf zur Servicehotline ist gebührenpflichtig: 0,14 EUR/ Min. aus dem Festnetz der T-Com