Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Reisebestätigung
1. Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über www.ftg-travel.de erfolgen kann, bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrags an. Die FTG nimmt das Angebot mit der Buchungsbestätigung an. Die Buchungsbestätigung erfolgt in schriftlicher Form, wobei die Annahme des Angebots keiner Form bedarf.
2. Der Reisende hat für seine eigenen Vertragspflichten sowie für diejenigen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, einzustehen, soweit er diese Verpflichtung ausdrücklich und durch gesonderte Erklärung übernommen hat. 3. Der Reisende ist verpflichtet, die Reisebestätigung sofort auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und der FTG eventuelle Unrichtigkeiten unverzüglich schriftlich zu melden. Artikel 2: Zahlung
1. Die Zahlung des Reisepreises hat unmittelbar an den Veranstalter FTG zu erfolgen. Eine Zahlung an ein Reisebüro hat keine schuldbefreiende Wirkung.
2. Mit Vertragsschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine Anzahlung i.H.v.10% des Reisepreises fällig, höchstens jedoch EUR 250,- pro Person. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Der gesamte Reisepreis ist nach erfolgter Buchungsbestätigung gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zu bezahlen. Andernfalls steht der FTG ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
3. Hat der Reisende die Anzahlung bzw. die Restzahlung entgegen der vereinbarten Fälligkeit nicht vollständig vor Reiseantritt an die FTG gezahlt, obwohl schon ein Sicherungsschein übergeben worden ist, so ist die FTG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Artikel 4 zu belasten.
4. Bei kurzfristigen Buchungen (ab sieben Tage vor Reiseantritt) ist der Reisepreis sofort fällig. Artikel 3: Inhalt des Vertrags
1. Falls bei Pauschalreisen die Reisedauer in Tagen aufgeführt ist, sind die Ab- und Anreisetage (ungeachtet Abfahrts- und Ankunftszeit) als ganze Tage berechnet worden.
2. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung der FTG zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Hierbei wird die FTG dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung übersenden, sofern nicht zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 7 Werktage liegen. Für weitere Nebenabreden wird die Schriftform empfohlen.
3. Leistungen, die der Reisende direkt bei Drittunternehmen bucht, sind Fremdleistungen und gehören daher nicht zum o.g. Umfang (Ausflüge, Touren, Fahrten usw.).
4. Beschreibung der Leistungen:
Bei der Leistungsbeschreibung Dreibettzimmer handelt es sich nach den Gepflogenheiten der internationalen Hotelerie um ein Doppelzimmer mit Zustellbett. Artikel 4: Rücktritt des Reisenden
1. Vor Reiseantritt kann der Reisende jederzeit von der Reise mittels Erklärung gegenüber der FTG zurücktreten, Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2. Falls ein Reisevertrag storniert wird, werden für jeden Reiseteilnehmer neben dem Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen, Rücktrittsgebühren sofort fällig. Für Stornierungen von Pauschalreisen, für die diese Bedingungen zutreffend sind, gelten die folgenden Bestimmungen:
-bis zum 31.Tag vor Abreise 15% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR50,- pro Person.
-ab dem 22-30 Tag vor Abreise 40% des Reisepreises.
-ab dem 15-21 Tag vor Abreise 50% des Reisepreises.
-ab dem 1-14 Tag vor Abreise 75% des Reisepreises.
-bei Stornierung am Tag des Reiseantritts und im Falle eines Nichtantritts der Reise 85%.
3. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von der FTG in der Pauschale wie oben ausgewiesen.
4. Eine Stornierung durch den Reiseteilnehmer wird nur an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Stornierungen nach Geschäftsschluss gelten als bearbeitet am nächstfolgenden Werktag.
5. Bei Teilstornierungen mehrerer Reisender haftet der Anmelder für die Zahlung dieser Teilstornierungen.
6. Der Reisende kann unter anderem eine Reiserücktrittskostenversicherung (RRV) abschließen. Art und Umfang der Versicherungsbedingungen können bei der FTG erfragt werden. Die FTG übernimmt keine Schadensregulierung.
7. Bei Buchungen mit Charterflügen gelten gesonderte Stornobedingungen:
Nach Festbuchung betragen die Stornokosten 100 % des anteiligen Flugpreises, alle anderen Leistungen werden zu den normalen Stornokosten berechnet. Artikel 5: Umbuchung
1. Die FTG ist berechtigt, für Namensänderungen bis 14 Tage vor Reiseantritt EUR50,- pro Person und ab dem 14. Tag vor Reisebeginn EUR80,- pro Person als Entgelt zu verlangen.
2. Umbuchungen innerhalb der FTG werden bis 30 Tage vor Reiseantritt gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr i.H.v EUR25,- pro Person vorgenommen. Ab dem 29 Tag vor Reiseantritt gelten die Vorschriften des Rücktritts unter Artikel 3 & 4
Für beide obigen Punkte bleibt dem Reisenden der Nachweis unbenommen, dass der FTG keine oder geringere Kosten entstanden sind. Artikel 6: Leistungsänderung
1. Der FTG sind Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, wie z.B. in den Flugzeiten, der Streckenführung oder des Fluggeräts, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von der FTG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, gestattet, wenn sie weder erheblich sind noch den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
2. Die Verpflegungsleistungen an Bord des Fluggeräts gelten bei geändertem Zeitplan als Leistung des Hotels.
3. Andere Änderungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die nicht von der FTG wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Artikel 7: Preisänderung
1. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die vereinbarte Dienstleistung in Bezug auf ein oder mehrere Punkte wegen außergewöhnlicher Umstände zu ändern. Außergewöhnliche Umstände sind derartige Umstände, unter denen die Durchführung des Reisevertrags für den Reiseveranstalter nicht zumutbar ist. Falls die Ursache der Änderung dem Reiseteilnehmer zugerechnet werden kann, ist der
Reiseteilnehmer für den daraus entstandenen Schaden haftbar.
2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Das Ersatzangebot muß zumindest gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit der Ersatzunterkunft muss nach objektiven Kriterien beurteilt werden und muss bestimmt werden nach folgenden Umständen, die sich aus dem Ersatzangebot herausstellen müssen:- die Situierung der Unterkunft im Bestimmungsort - die Art und Klasse der Unterkunft - die Einrichtungen, welche die Unterkunft weiter bietet. Artikel 8: Pass, Visa, Gesundheit
1. Die FTG wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaften, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften informieren. Der Reiseteilnehmer muss bei Antritt und während der Reise im Besitz der erforderlichen Dokumente sein, wie gültiger Reisepass, bzw. Personalausweis oder, wo verlangt, ein Touristen-Grenzschein und die eventuell erforderlichen Visa, Impfausweise, Führerschein und Grüne Karte. Bei vorläufigen Ausweisen besteht keine Beförderungspflicht durch die FTG GmbH.
2. Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, sowie gegebenenfalls erforderliche Impfungen und das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen nicht zu Lasten des Reisenden, wenn die FTG nicht, falsch oder unzureichend informiert hat. Artikel 9: Haftung
1. Falls die Reise nicht gemäß den gebuchten Erwartungen verläuft, ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen und Abhilfe zu verlangen.
2. Höhere Gewalt heißt: Ungewöhnliche und unvorhersehbare Umstände, die unabhängig sind vom Willen desjenigen der sich darauf beruft und deren Auswirkungen trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht verhindert werden konnten.
3. Die vertragliche Haftung der FTG für Schäden, die nicht Körperschäden betreffen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Artikel 10: Pflichten des Reiseteilnehmers
1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, allen erforderlichen Anweisungen des Reiseveranstalters für eine einwandfreie Durchführung der Reise nachzukommen und haftet für Schäden, verursacht durch sein unerlaubtes Benehmen, zu beurteilen nach den Maßstäben eines Durchschnittsurlaubers.
2. Jeder Reiseteilnehmer muss sich bis spätestens 24 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Reiseveranstalters über die genauen Flug- und Fahrtzeiten informieren.
3. Wenn ein Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise nachhaltig stört, dass eine einwandfreie Durchführung dadurch wesentlich erschwert wird oder erschwert werden kann, kann er durch den Reiseveranstalter von der weiteren Fortsetzung der Reise ausgeschlossen werden. Alle daraus erwachsenden Kosten gehen auf Rechnung des Reiseteilnehmers, falls und sofern die Folgen der Störungen ihm zuzurechnen sind.
4. Beanstandungen hinsichtlich des Gepäcktransfers auf dem Flugwege müssen unverzüglich noch am Flughafen durch ein PIR- Protokoll schriftlich bestätigt werden. Es gelten die besonderen Vertragsbedingungen des Flugscheins.
5. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, alle seine Buchung betreffenden Informationen im Online-Kundeninformations- und Reiseunterlagenmanager, zu dem jeder Reisegast vor Reiseantritt einen individuellen Zugang erhält, gewissenhaft durchzulesen und zur Kenntnis zu nehmen. Für etwaige Störungen im Ablauf der Reise aufgrund Nichtbeachtung dieser Informationen seitens des Reiseteilnehmers haftet der Veranstalter nicht. Artikel 11: Beanstandungen
1. Eine festgestellte, nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung muss unverzüglich den betreffenden Dienstleistenden des Leistungsträgers zur Kenntnis gegeben werden, so dass diese eine geeignete Lösung finden kann.
2. Falls die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist gelöst werden und die Qualität der Reise beeinträchtigt, müssen diese unverzüglich bei der Reiseleitung gerügt werden. Ist diese nicht anwesend oder zu erreichen, dann ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, unverzüglich mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, auf die vorgeschriebene Art und Weise.
3. Unterlässt der Reisende die Rüge des Mangels schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.
4. Zu den vorbenannten Artikeln kann der Reisende das Beanstandungsformular in unserem online Kundeninformations- und Reiseunterlagenmanager im Bereich Kundendialog nutzen. Hierzu hat jeder Reisegast vor Reiseantritt einen individuellen, buchungsinternen Zugang enthalten. Entweder mit der Übermittlung per Onlineformular, oder per Übermittlung des dort anhängigen und auszufüllenden Formulars per Faxübermittlung oder Abgabe bei der örtlichen Vertretung der Firma FTG.
5. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung gebuchter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der FTG geltend zu machen. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen die FTG an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Dies gilt auch für die gerichtliche wie die außergerichtliche Geltendmachung. Artikel 12: Aufrechnung
Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Artikel 13: Abtretungsverbot
Eine Abtretung jeglicher Ansprüche des Reisenden aus Anlass der Reise an Dritte, auch namensverschiedene Ehegatten, ist ausgeschlossen. Artikel 14: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Artikel 15: Fremdveranstalter
Für Leistungen bei denen die FTG nur als Vermittler auftritt, worauf in den Ausschreibungen hingewiesen wird, haftet der durchführende Veranstalter nach seinen Bedingungen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und in der Ausschreibung als Fremdleistung gekennzeichnet wurden, haftet die FTG nicht. AGB der Fremdveranstalter
Sollten Sie während des Buchungsvorgangs keinen Zugriff auf die AGB der Fremdveranstalter bekommen, finden Sie unter www.ftg-travel.de alle AGB zusammengefasst oder fordern Sie diese bei unseren Mitarbeitern im Service Center an. Veranstalter:
FTG GmbH - Fox Travel Germany
Graf-Adolf-Str. 71
40210 Düsseldorf
Gerichtsstand: Düsseldorf
HRB: 39020
Druckfehle und Irrtümer sind vorbehalten.
05.02.2010