Hermes Touristik AGB

Stand: 26.11.2010

» 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
» 2. INFORMATIONEN DER BUCHUNGSSTELLE
» 3. ÄNDERUNGEN DER FLUGZEITEN, PREISE UND LEISTUNGEN
» 4. FLUGBEFÖRDERUNG
» 5. REISEPREIS UND ANZAHLUNG
» 6. UMBUCHUNG UND RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
» 7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH HERMES TOURISTIK
» 8. GEWÄHRLEISTUNG
» 9. OBLIEGENHEITEN/AUSSCHLUSSFRISTEN FÜR ANSPRÜCHE UND VERJÄHRUNG
» 10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
» 11. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
» 12. DATENSCHUTZ
» 13. SONSTIGES
» WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM THEMA DATENSCHUTZ

Sehr geehrter Reisender, es freut uns, dass Sie sich entschlossen haben, Ihre Reise bei Hermes Touristik GmbH & Co. KG - nachfolgend Hermes Touristik - zu buchen. Unsere Mitarbeiter setzen ihre Erfahrung und ihr Know-how ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und Ihnen einen gelungenen Urlaub zu ermöglichen. Hierzu gehören jedoch auch klare rechtliche Vereinbarungen, wie sie nachfolgend in unseren Reisebedingungen dargelegt sind. Wir empfehlen Ihnen, die Reisebedingungen sorgfältig durchzulesen. Diese Bedingungen gelten nur für Reisen, bei denen wir Veranstalter sind.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Reisende Hermes Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über das Internet vorgenommen werden.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten weiteren Reisenden. Der Reisende haftet, wenn für die Verpflichtungen der anderen Reisenden eine entsprechende gesonderte Erklärung abgegeben wurde, für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen zustande.
1.4 Sofern der Reisende nicht bereits bei Anmeldung in der Buchungsstelle einen Computerausdruck erhält, sendet Hermes Touristik dem Reisenden die Bestätigung schnellstmöglich an die Buchungsstelle. Dort steht sie dem Reisenden zur Verfügung.

2. INFORMATIONEN DER BUCHUNGSSTELLE

2.1 Buchungsstellen (z.B. Reisevermittler, Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Hermes Touristik nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Hermes Touristik hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.2 Soweit dem Reisenden durch die Buchungsstelle hoteleigene oder ortseigene Prospekte oder sonstige Informationen zur Verfügung gestellt werden, sind die dortigen Angaben ohne Einfluss auf die mit Hermes Touristik vereinbarten Reiseleistungen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart und durch Hermes Touristik bestätigt ist.

3. ÄNDERUNGEN DER FLUGZEITEN, PREISE UND LEISTUNGEN

3.1 Die angegebenen Abflugzeiten sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen, sind aber nicht garantiert und können sich nach Abschluss des Reisevertrages aufgrund von nicht vom Veranstalter beeinflussbarer Faktoren ändern. Deshalb behält sich Hermes Touristik Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung wie auch kurzfristige Wechsel von Fluggeräten oder -gesellschaften, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 4, vor. Über die Änderungen der Abflugzeiten des Hinfluges wird Hermes Touristik den Reisenden rechtzeitig informieren.
3.2 Der Reisende muss sich den Rückflug 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft rückbestätigen lassen.
3.3 Hermes Touristik behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Reisepreis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten (wie z.B. Treibstoffkosten, Versicherungen) oder der Erhöhung von Abgaben (Hafen-, Flughafensicherheitsgebühren, Hafen-, Flughafensteuern etc.) sowie bei Änderungen der Wechselkurse unter folgenden Voraussetzungen zu ändern:
(1) Zwischen dem Vertragsschluss (siehe oben Ziffer 1) und dem vereinbarten Reisetermin liegen mehr als 4 Monate und
(2) die zur Erhöhung führenden Umstände sind nach Vertragsschluss eingetreten und waren bis Vertragsschluss für Hermes Touristik nicht vorhersehbar.
(3) Die Preiserhöhung beschränkt sich auf die Weitergabe der erhöhten Kosten und Abgaben. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Hermes Touristik von dem Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Hermes Touristik von dem Reisenden verlangen.
(4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Hermes Touristik den Reisenden unverzüglich, bis spätestens mit Ablauf des 21. Tages vor Reisebeginn, informieren. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Reisenden.
(5) Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, kostenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Ersatzreise aus dem Programm von Hermes Touristik zu verlangen, wenn Hermes Touristik in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach dem Zugang der Erklärung über die Preiserhöhung Hermes Touristik gegenüber geltend zu machen.
3.4 Änderungen einzelner Reiseleistungen gegenüber dem Inhalt des abgeschlossenen Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und dem Reisenden zumutbar sind. Dem Reisenden stehen die im vorstehenden Absatz unter Ziffer (5) genannten Rechte zu. Diese Rechte hat der Reisende ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der Änderung geltend zu machen.

4. FLUGBEFÖRDERUNG

4.1 Hermes Touristik wird den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Steht bei der Anmeldung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so wird Hermes Touristik dem Reisenden die Fluggesellschaft(en) nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald Hermes Touristik die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) kennt, wird Hermes Touristik den Reisenden darüber informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Hermes Touristik den Reisenden über den Wechsel informieren. Die Black List der Luftfahrtunternehmen, denen aktuell der Betrieb in der EU untersagt ist, ist im Internet abrufbar unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm.
4.2 Hermes Touristik weist darauf hin, dass es bei Direktflügen aus flug- und programmtechnischen Gründen zu Zwischenlandungen kommen kann.
4.3 Nimmt der Reisende einen gebuchten Beförderungsplatz auf einem Flug nicht in Anspruch, ohne Hermes Touristik vorab zu unterrichten, so ist Hermes Touristik berechtigt, jede für den Reisenden getätigte oder besorgte Weiterflug- und Rückflugbuchung zu streichen.
4.4 Auf Charter- und Linienflügen beträgt das Freigepäck in der Economy Class im Regelfall 20kg pro Person (auch für Kinder von 2-11 Jahren) zzgl. eines kleinen Handgepäcks. Kleinkinder unter 2 Jahre erhalten eine Freigepäckmenge von im Regelfall 10 kg pro Person. Bei Charterflügen nach Nordamerika ist zudem die Anzahl der Gepäckstücke auf maximal 1 pro Person begrenzt. Abhängig von der befördernden Fluggesellschaft können auch niedrigere Freigepäckmengen gelten, auf Nachfrage des Reisenden erteilt die Fluggesellschaft oder Hermes Touristik hierzu Auskunft.
4.5 Zusätzlich kann, ggf. gegen Aufpreis, nach Voranmeldung bei der jeweiligen Fluggesellschaft Sondergepäck (Sportausrüstungen, Musikinstrumente, Rollstühle etc.) und befördert werden. Die Beförderung von Hunden, Katzen und anderen Haustieren unterliegt der Zustimmung des Luftfrachtführers und erfolgt zu gesondert zu vereinbarenden Bedingungen. Die jeweiligen Beförderungspreise und bedingungen sind bei der Fluggesellschaft zu erfragen, die für Organisation und Abwicklung der Beförderung sowie Inkasso des Preises allein verantwortlich ist.
4.6 Der Transport des Sondergepäcks/Tiers vom Zielflughafen zum Hotel und zurück ist ausschließlich Sache des Reisenden.

5. REISEPREIS UND ANZAHLUNG

5.1 Die Bezahlung des Reisepreises hat an die auf der Reisebestätigung angegebene Kontoverbindung zu erfolgen.
5.2 Mit Aushändigung des Sicherungsscheins sind die Prämien für eventuell abgeschlossene Versicherungen sowie eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall insbesondere in der bindenden Reisebestätigung vereinbart, spätestens jedoch vier Wochen vor Reiseantritt.
5.3 Bei Buchungen ab vier Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlbar.
5.4 Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang vor Reiseantritt versandt.
5.5 Kommt der Reisende seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht vor Reisebeginn nach, kann Hermes Touristik nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung von dem Reisevertrag zurücktreten und als Entschädigung ein Rücktrittsentgelt gemäß Ziffer 6 dieser Reisebedingungen verlangen. Dem Reisenden steht das Recht zu, Hermes Touristik nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
5.6 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises hat der Reisende keinen Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen und Erbringung der Reiseleistungen seitens Hermes Touristik. Die Reiseunterlagen, die dem Reisenden ein verbrieftes Recht gegenüber den Leistungsträgern auf Durchführung der Reise geben, werden grundsätzlich erst bei vollständiger Bezahlung des Reisepreises ausgehändigt. Soweit die Reiseunterlagen noch nicht vorliegen, ist insbesondere bei kurzfristigen Buchungen (ab vier Wochen vor Reiseantritt) im eigenen Interesse der Einzahlungsbeleg bei Reiseantritt mit sich zu führen. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
5.7 Mit der Buchungsbestätigung ist für Sie eine Insolvenz-Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet auch die nach § 651 k Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Der Sicherungsschein garantiert Ihnen - zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen - die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Versicherungsfalle.

6. UMBUCHUNG UND RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

6.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt.
6.2 Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines Reisenden, haften Reisender und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt entstandenen Mehrkosten. Mehrkosten für den Bearbeitungsaufwand betragen in der Regel EUR 30,00 je Person, zusätzlich zu dadurch gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften). Dem Reisenden und der Ersatzperson bleibt es vorbehalten, Hermes Touristik im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6.3 Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn Änderungen des Vertrages (z.B. Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft, Beförderungsart, Abflughäfen, Zustiegsbahnhöfe), so wird Hermes Touristik sich bemühen, dem Verlangen des Kunden zu entsprechen. Ist eine Umbuchung der gebuchten Reise möglich, so erhebt Hermes Touristik hierfür ein Bearbeitungsentgelt von in der Regel EUR 30,00 pro Reisendem. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, Hermes Touristik im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen. Bei Reisen mit Linienflügen sind Umbuchungen und Namensänderungen des Reisenden nur als Neubuchungen nach vorhergehendem Rücktritt und nur nach Platzverfügbarkeit möglich. Für den Rücktritt gelten Ziffern 6.4 bis 6.6 entsprechend.
6.4 Rücktritt: Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen sollte, gegenüber seiner Buchungsstelle oder Hermes Touristik zurücktreten. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Erklärung bei Hermes Touristik oder bei der Buchungsstelle. Hermes Touristik hat in diesem Fall einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reisebestandteile von Hermes Touristik berücksichtigt. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, Hermes Touristik im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Hermes Touristik für jeden angemeldeten Teilnehmer eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Pauschalen verlangen:
6.4.1 Linienflüge, Flugpauschalreisen mit Linienflügen, Schiffsreisen (ohne Nilkreuzfahrten):
- bis 120 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- vom 119. bis 60. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
- vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 65 % des Reisepreises
- vom 14. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 85 % des Reisepreises
- vom 3. Tag vor Reiseantritt am Reisetag oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
6.4.2 Für alle anderen, nicht von obiger Pauschale umfassten Reisen:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 % des Reisepreises
- vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 25 % des Reisepreises
- vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises
- vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
- vom 6. bis 4. Tag vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises
- vom 3. Tag vor Reiseantritt am Reisetag oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
6.4.3 Sonderveranstaltungen
Kosten für Eintrittskarten (z.B. Musicalbesuch, Oper, Konzerte, Theater, Sonderveranstaltungen), sofern nicht Bestandteil der Grundleistung, werden unabhängig von der Stornopauschale vollständig in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Umbuchungen.
6.5 Gruppenreisen
Als Gruppenreisen gelten Reisen ab einer angemeldeten Reiseteilnehmerzahl von 10 Personen. Gruppenreisen unterliegen gesonderten Bedingungen, insbesondere besonderen Regelungen zum Rücktritt und den anfallenden Stornokosten, die dem Reisenden vor der Buchung der Reise mitgeteilt werden.
6.6 Soweit Hermes Touristik durch die Leistungsträger, insbesondere Beförderungsunternehmen, höhere Gebühren auferlegt werden, sind Rücktrittsgebühren bis zur Höhe des Reise- bzw. Flugpreises fällig. Rücktrittsentgelte sind jeweils sofort fällig. Bei abweichenden Rücktrittsbedingungen und Stornokostenregelungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger gelten deren Rücktritts- und Stornobedingungen, sofern darauf in der Buchungsbestätigung ausdrücklich hingewiesen wird.

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH HERMES TOURISTIK

Hermes Touristik kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ganz oder teilweise kündigen:
7.1 bei Zugang der Rücktrittserklärung bis spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt, wenn die in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht spätestens bis zu dem dort genannten Zeitpunkt erreicht wird. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden umgehend erstattet.
7.2 bei Nichtzahlung des Reisepreises nach Fälligkeit und nach erfolgloser Mahnung unter Nachfristsetzung gemäß Ziffer 5.5 der Reisebedingungen.
7.3 ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Hermes Touristik nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wird aus einem dieser Gründe gekündigt, behält Hermes Touristik den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die Hermes Touristik aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückreise trägt der Reisende.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Hermes Touristik ist berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Dem Reisenden obliegt es, Hermes Touristik hierfür eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Hermes Touristik kann die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
8.2 Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Hermes Touristik innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, kann der Reisende, im Eigeninteresse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Der Reisende schuldet Hermes Touristik den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende nach Reiseende eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen, sofern der Reisende eine Mängelanzeige gegenüber der örtlichen Reiseleitung nicht schuldhaft unterlassen hat.
8.4 Sofern Hermes Touristik einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz verlangen.

9. OBLIEGENHEITEN/AUSSCHLUSSFRISTEN FÜR ANSPRÜCHE UND VERJÄHRUNG

9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise und deliktische Ansprüche, welche mit der vertragsgemäßen Erbringung der Reise zusammenhängen, hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, im Eigeninteresse am besten schriftlich und unter Angabe der Vorgangsnummer, gegenüber Hermes Touristik geltend zu machen, es sei denn er ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert.
9.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem Hermes Touristik die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Die Haftung von Hermes Touristik aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Hermes Touristik für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegenüber Hermes Touristik aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, haftet Hermes Touristik bei Sachschäden je Reisendem und Reise bis EUR 4.100,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Reisenden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.3 Eine Haftung von Hermes Touristik ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.4 Hermes Touristik haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Besichtigungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden und damit für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von Hermes Touristik sind.
10.5 Soweit Hermes Touristik die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zukommt, richtet sich die Haftung von Hermes Touristik je nach dem, welche Bestimmungen Anwendung finden nach dem Luftverkehrsgesetz, EG-Recht, dem Abkommen von Warschau in der Fassung von Den Haag oder einer anderen Fassung oder dem Montrealer Übereinkommen. Siehe hierzu auch "Mitteilungen an international reisende Fluggäste über Haftungsbegrenzung" und "Hinweise auf Haftungsbeschränkungen für Gepäck". Im Übrigen finden bei allen angebotenen Flugreisen die jeweils gültigen allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen der befördernden Fluggesellschaft Anwendung.

11. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiselandes auf www.hermestouristik.de. Hermes Touristik wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Hermes Touristik haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Reisende Hermes Touristik mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Hermes Touristik hätte die Verzögerung zu vertreten. Für die Einhaltung der für die Durchführung der Reise wichtigen gesetzlichen Bestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation durch Hermes Touristik bedingt sind.

12. DATENSCHUTZ

Die Hermes Touristik zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften entsprechend der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig gespeichert, verarbeitet und weitergegeben. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Reiseabwicklung im erforderlichen Umfang an Dritte abgegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

13. SONSTIGES

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.
13.2 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht, sofern rechtlich zulässig, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist oder der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz im Inland nicht bekannt ist.

Veranstalter:

Hermes Touristik GmbH und Co. KG,
Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg,
Handelsregister HRB 66662

WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM THEMA DATENSCHUTZ

Der Datenschutz von personenbezogenen Daten und somit Ihrer Privatsphäre wird von uns sehr ernst genommen. Wir möchten Sie an dieser Stelle darüber informieren, welche Daten wir speichern, wie wir sie verwenden und was es für Sie bedeutet, wenn Sie unsere personalisierbaren Dienste nutzen. Um den größtmöglichen Schutz Ihrer Privatsphäre zu gewährleisten, ist es für uns eine Selbstverständlichkeit die Vorschriften über den Datenschutz gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz und mit diesem verwandter Gesetze einzuhalten.

Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind Informationen, die dazu genutzt werden, Ihre Identität festzustellen. Beispiele hierfür sind u.a. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse. Nicht personenbezogene Daten sind Daten wie z.B. favorisierte Websites oder die Anzahl der Nutzer einer Seite.

Welche Informationen werden bei uns erfasst und für welchen Zweck?
Mit Ihrem Zugriff auf unsere Website werden Daten, die eine Identifizierung ermöglichen könnten (z.B. IP-Adresse) und weitere Angaben wie Datum, Uhrzeit und aufgerufene Seite gespeichert. Eine Auswertung der Daten, außer für statistische Zwecke sowie zur Optimierung unseres Internetangebots in anonymisierter Form, findet nicht statt.
Sie können unsere Website grundsätzlich ohne Offenlegung Ihrer Identität nutzen. Möchten Sie eine Reiseleistung buchen, so unterliegt es Ihrer freien Entscheidung, ob Sie über die für die Buchung oder Buchungsanfrage zwingend erforderlichen Daten und die darüber hinaus erfragten Daten angeben. Indem Sie die Daten angeben, willigen Sie in deren Speicherung ein. Ihre Daten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.
Wir speichern und verarbeiten die Daten nur soweit und solange es der jeweilige Zweck erfordert, also z.B. um Ihre Anfrage zu bearbeiten oder Ihre Buchung zu tätigen.

Geben wir personenbezogene Informationen an Dritte weiter?
Sollten Daten an Dienstleister der Hermes Touristik GmbH & Co. KG weitergegeben werden (insb. Rechenzentrumsdienste), so sind diese zusätzlich zu den zwingenden gesetzlichen Vorschriften an vertragliche Vorgaben von Hermes Touristik zum Thema Datenschutz gebunden. Erhebungen bzw. Übermittlung von personenbezogenen Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften.
Zum Zwecke der Kreditprüfung wird uns die Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Postfach 500166, 22701 Hamburg, die in ihrer Datenbank zu Ihrer Person gespeicherten Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematischstatistischer Verfahren ermittelt werden, zur Verfügung stellen, sofern wir unser berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Die Daten werden verschlüsselt übertragen.

Welche Besonderheiten ergeben sich bei USA-Reisen?
Wie nach amerikanischem Gesetz vorgeschrieben und gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten erhält das US Department of Homeland Security (DHS - Ministerium für Heimatschutz) bestimmte Reise- und Buchungsdaten (PNR) von Fluggästen, die Reisen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika antreten. Das DHS verpflichtet sich, die Information in erster Linie zum Zweck der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu verwenden. Die Daten können zusammen mit anderen Daten mit den Listen der Fluggäste abgeglichen werden, die zu Bedenken hinsichtlich der Luftsicherheit Anlass geben. Die PNR-Daten werden mindesten drei Jahre und sechs Monate aufbewahrt und können an andere Behörden weitergegeben werden.

Welche Sicherheitsstandards werden von uns verwendet (SSL-Technologie)?
Die Übertragung von sensiblen, personenbezogenen Daten zwischen Ihrem Rechner und unseren Servern bzw. den Servern unserer Partner und Dienstleister ist bei Buchungen und Zahlungen über das SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) verschlüsselt. Somit haben fremde, dritte Personen keine Möglichkeit, Ihre Daten während der Übertragung mitzulesen. Zusätzlich zur sicheren Übertragung zwischen Ihrem Rechner und unseren Servern ist auch der Zugriff auf unsere Server durch Dritte durch vielfältige Sicherheitsmechanismen geschützt.

Was sind Cookies?
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Widerruf und Einsichtsrecht
Sie sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Des weiteren haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung Ihrer Daten. Einer Löschung können unter Umständen gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Daten für abrechnungstechnische und buchhalterische Zwecke, entgegenstehen. Darüber hinaus können Sie der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. Die Daten werden umgehend gelöscht, soweit und solange nicht die Speicherung aus vorgenannten Gründen erforderlich ist.

Richten Sie Ihre Anfragen einfach an:
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