Allgemeine Geschäftsbedingungen Maro Touristik
Lieber Reisegast! Wir freuen uns sehr, dass Sie an unseren Reisen Interesse Finden. Wir werden stets bemüht sein, Ihnen einen angenehmen Urlaub zu bereiten.
In den nachfolgenden AGB wird eindeutig das rechtliche Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Maro Touristik dargelegt. I. PAUSCHALREISEN
1. Abschluss des Vertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie Maro Touristik den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, oder über das Internet (z.B. www.maro-touristik.de) vorgenommen werden. Maro Touristik nimmt das Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages mit der Buchungsbestätigung an das vermittelnde Reisebüro oder an den Kunden an. Diese Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Die Annahme wird durch Maro Touristik in der Regel schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt. Die schriftliche Bestätigung steht dem Kunden im Reisebüro zur Verfügung.
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist Maro Touristik an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Als Annahme gilt auch, wenn der Kunde die Reise antritt bzw. anzahlt.2. Bezahlung
2.1 Mit dem Vertragsabschluss und der Aushändigung eines Sicherungsscheines wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises sofort fällig. Der gesamte Reisepreis, abzüglich der geleisteten Anzahlung, ist spätestens bis 30 Tage vor Abreise fällig. Bei kurzfristiger Buchung, unter 30 Tage, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Zugang der Rechnung zu zahlen.
Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises steht Maro Touristik ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden zu. Erfolgen Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen und muß Maro Touristik den Kunden deshalb mahnen, ist Maro Touristik berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 zu erheben. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, daß keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.
2.2 Maro Touristik vertreibt seine Reisen nur mit Direktinkasso, daß heißt, der Kunde zahlt an Maro Touristik. Eine Zahlung an das Reisebüro hat in diesem Fall keine schuldbefreiende Wirkung.3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Maro Touristik. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Maro Touristik.
3.2 Maßgebend für alle Kinderermäßigungen ist das Alter des Kindes am Tag des Reiseantritts.
3.3 Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Sonderausschreibungen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch Maro Touristik ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden.
3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von Maro Touristik (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge).
3.5 Der Kunde hat die Möglichkeit, ein einzelnes Hotel (Nur- Hotel) zu buchen. Einzelheiten zur Verfügbarkeit und den Preisen sind bei Maro Touristik zu erfragen ( auch im Internet unter www.maro-touristik.de bzw. den angeschlossenen Agenturen).4. Preiserhöhung und Änderung der Reiseleistungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Maro Touristik nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Maro Touristik behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
a) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, kann Maro Touristik den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Maro Touristik vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Maro Touristik vom Kunden verlangen.
b) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren gegenüber Maro Touristik erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Maro Touristik verteuert hat.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin midestens 4 Monate liegen und für Maro Touristik nicht vorhersehbar waren.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Maro Touristik den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde ohne Gebühren berechtigt vom Reisevertrag zurück zu treten.5. Rücktritt durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Maro Touristik. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Maro Touristik an Stelle des Reisepreises Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen von Maro Touristik verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen.
Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von Maro Touristik in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten.
5.2 Für Pauschalreisen sowie nur Hotel Buchungen:
a) bis zum 30. Tag vor Abreise 20%, mindestens jedoch ' 30,- € pro Person
b) ab dem 29.-15. Tag vor Abreise 30% des Reisepreises
c) ab dem 14.-7. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises
d) ab dem 6.-1. Tag vor Abreise 60% des Reisepreises
e) am Reisetag oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises
5.3 Für alle Pauschalreisen mit Linienflügen, z.B. mit Emirates, Turkish Airlines oder Lufthansa
a) vor Ticketausstellung 20%, mindestens jedoch ' 30,00 € pro Person
b) nach Ticketausstellung ist der Flugpreis nicht erstattungsfähig; zuzüglich der eventuell anfallenden prozentualen Hotelkosten.
5.4 Reisen die nach dem Prinzip "Packaging" zusammengestellt werden.
Hierbei beinhalten die Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem Pauschalreisepaket kombiniert werden. Im Regelfall werden Sondertarife der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften, Hotels, Transfair) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können.
a) Für "Packaging"-Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 55 Prozent
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent
ab dem 2. bis Abreisetag 95 Prozent
6. Umbuchungen / Ersatzperson
Der Kunde kann sich vor Reisebeginn zur Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen sofern es sich nicht um "Packaging" Reisen handelt. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben der Kunde sowie der Dritte als Gesamtschuldner zu tragen.
Die Mehrkostenpauschale beträgt für jede zu ersetzende Person ' 30,- €. Maro Touristik kann dem Wechsel der Person widersprechen, insbesondere dann, wenn die dritte Person den Reiseerfordernissen nicht genügt. Das Umbuchungsentgelt vereinbaren die Parteien pauschal mit 30,00 € pro Kunden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde aus durch nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
Maro Touristik gibt jedoch Erstattungen von Leistungsträgern oder Einnahmen aus anderweitiger Verwendung der Leistung an den Kunden weiter.8. Rücktritt und Kündigung durch Maro Touristik
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist Maro Touristik berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.9. Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände / Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch Maro Touristik den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.10. Gewährleistung / Haftung
10.1.Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so muss der Reisende innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Maro Touristik kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Maro Touristik kann Abhilfe auch in der Weise schaffen, daß eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt.
10.2. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist dem Reisenden zu empfehlen, diese unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger (z.B. Hotel) anzuzeigen. In jedem Fall muß der Reisende den Mangel sofort der örtlichen Reiseleitung oder Vertretung von Maro Touristik anzeigen. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Ist eine solche Anzeige gegenüber der Reiseleitung oder örtlichen Vertretung nicht möglich, so hat der Reisenden sich direkt an die u.a. Anschrift der Zentrale von Maro Touristik zu wenden.
Gepäckschäden, Verluste oder Verzögerungen an aufgegebenem Reisegepäck im Rahmen einer Flugbeförderung müssen unverzüglich nach Entdeckung des Schadens an Ort und Stelle der ausführenden Fluggesellschaft schriftlich angezeigt werden.
10.3. Die vertragliche Haftung für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Maro Touristik für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.4. Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen Maro Touristik aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Maro Touristik bei Sachschäden beschränkt auf den dreifachen Reisepreis. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisendem und Reise. Maro Touristik empfiehlt den Reisenden daher den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
10.5. Für vermittelte Fremdleistungen haftet Maro Touristik nicht.
10.6. Der Reisende ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises mit Gegenforderungen die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
10.7 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c - 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte.11. Pass, Visa, Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Informationen können auf der Internetseite Auswärtiges Amt nachgelesen werden.
Nichtdeutsche Staatsangehörige haben bei dem jeweils zuständigen Konsulat selbst und auf eigene Verantwortung Auskunft über die Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften einzuholen und die erforderlichen Fristen einzuhalten. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann Maro Touristik den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.12. Zollbestimmungen
Jeder Kunde ist verpflichtet, sowohl die Zollbestimmungen des bereisten Landes als auch die des Heimatlandes zu beachten. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst kundig zu machen.13. Identität der ausführenden Fluggesellschaft
Die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft verpflichtet Maro Touristik, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.14. Datenschutz
Maro Touristik verpflichtet sich die Kundendaten nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet werden. Ihre Daten werden ausschließlich im sicheren SSL Verfahren übertragen und sind damit für Außenstehende nicht einzusehen. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten Daten. Bitte wenden Sie sich an Herrn Schikorr Rolf oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.15. Gerichtsstand/Schlussbestimmungen
15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Maro Touristik findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung.
15.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter Maro Touristik nur an dessen Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von Maro Touristik gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Maro Touristik maßgebend. Etwaige andere Regelungen nach internationalen Übereinkommen oder Bestimmungen der EU bleiben davon unberührt.
15.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Reiseveranstalter
Maro Touristik
Sudetenlandstr. 24
D-85221 Dachau
Tel.: 08131-10496
Fax:08131-511681