Reiseinformationen
Bevor Sie für die „schönste Zeit des Jahres“ Ihre Koffer packen, sollten Sie unsere beachten, denn vielleicht reisen Sie dann besser, bequemer und preiswerter.
SLR-Spartipp
• 7:6 / 14:12 / 14:10 / 21:18 / 21:15 etc.. Bei diesen Angeboten können Sie zusätzlich Geld sparen, z.B. 14:10 bedeutet: 14 Tage reisen - 10 Tage bezahlen!
• Prozentuale Ermäßigungen für bestimmte Zeiträume.
• AI zum HP Preis, HP zum ÜF Preis.
• Bei frühzeitiger Buchung Mietwagen inkl. (gilt nur für bestimmte Zeiträume)
• Frühbucheraktionen bei fast allen Hotels!!! Ergänzungen zur Kinderermässigung & wichtige Hinweise:
Allgemein gelten die ausgeschriebenen Kinderermäßigungen nur in Verbindung mit zwei vollzahlenden Personen. Kinder unter zwei Jahren reisen kostenlos, ein Kinderbett wird auf Wunsch (i.d.R. ohne Gebühr) vor Ort bereitgestellt. In Anspruch genommene Verpflegungsleistungen werden direkt im Hotel gezahlt. Ein Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug besteht nicht. Achtung: Entscheidend für die Kinderermäßigung ist generell das Kindesalter am Tag der Abreise. Keine Kinderermäßigung bei NUR-FLUG Buchungen. Urlaub - gut kombiniert!
Damit Sie Ihren Urlaub flexibel und nach Ihren Wünschen gestalten können, haben wir verschiedene Reisebausteine für Sie zusammengestellt: SLR - Pauschalreise
Bei einer SLR-Pauschalreise sind Hotel, Flug, die Betreuung durch die örtliche Reiseleitung sowie der Transfer ab/ bis Flughafen zu Ihrem gebuchten Hotel im Reisepreis enthalten. Sämtliche Reiseleistungen sind in diesem Fall ausschließlich über Schauinsland-Reisen gebucht. NUR-Hotel
Bei einer NUR-HOTEL Buchung ist die Betreuung durch unsere örtliche Reiseleitung jedoch nicht der Transfer ab/ bis Flughafen enthalten. Der Transfer kann gegen einen Aufpreis dazugebucht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der letzten Seite oder unter www.hoteltransfer.de. Wichtig: Sollten Sie Ihren Flug nicht über Schauinsland-Reisen gebucht haben, lassen Sie sich diesen bitte, wie von Ihrem Vertragspartner in den Flugunterlagen angegeben, rückbestätigen. Haben Sie den Transfer bei uns hinzugebucht, teilen Sie uns - im Hinblick auf eine reibungslose Transferorganisation - Änderungen der Flugnummer unter der Rufnummer +49 (0) 203 99405-70 mit. Falls Sie Ihre Reise bereits angetreten haben, informieren Sie Ihre zuständige Reiseleitung über die Änderung. Flugzeitenänderungen bei gleichbleibender Flugnummer müssen nicht mitgeteilt werden. NUR-Flug
Bei einer NUR-FLUG Buchung sind das Hotel, die örtliche Reiseleitung und der Transfer im Zielgebiet nicht enthalten. Bitte achten Sie darauf, sich den Rückflug, wie von Ihrem Vertragspartner in den Flugunterlagen angegeben, rückbestätigen zu lassen. In Zielgebieten, in denen wir keine örtliche Vertretung haben, kann keine Flugumbuchung vorgenommen werden. www.hotel-beschreibung.de
Auf dieser Internetseite finden Sie ausführliche Hotelbeschreibungen aller Schauinsland-Hotels. Hotel-Kategorien
Da die Standards in den jeweiligen Reiseländern innerhalb der jeweiligen offiziellen Landeskategorien stark von
einander abweichen haben wir die Hotels zusätzlich nach den folgenden eigenen Maßstäben beurteilt. Die Eigenbewertung und die offizielle Landeskategorie können differieren. SLR-Kategorien
1 Sonne: einfache Häuser, zweckmäßige Ausstattung für Gäste mit wenig Ansprüchen
2 Sonnen: einfache Mittelklasse-Häuser mit zweckmäßiger Ausstattung
3 Sonnen: landestypische Mittelklasse mit mittlerer Serviceleistung
4 Sonnen: Häuser der gehobenen Mittelklasse oder großem Beliebtheitsgrad
5 Sonnen: Häuser mit erstklassigem Wohnniveau oder außergewöhnlichen Besonderheiten.
Häuser, die zusätzlich mit einem gekennzeichnet sind, liegen in der Bewertung zwischen den Kategorien.
Zeichen-Erklärung
Ü = nur Übernachtung
D = Übernachtung und Abendessen
ÜF = Übernachtung mit Frühstück
HP = Halbpension (2 Mahlzeiten)
HP+ = Getränke gem. Hotelbeschreibung inklusive
VP = Vollpension (3 Mahlzeiten)
VP+ = Getränke gem. Hotelbeschreibung inklusive
AI = Alles inklusive
Zimmer + Kind = Zimmer mit Zustellbett, für das Kind auch Liege, Sofa oder Schlafcouch möglich.
Dreibett- oder Doppelzimmer + 3. Person = Doppelzimmer mit Zustellbett, für 3. Person eventuell auch Liege, Sofa oder Schlafcouch möglich. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für Bürger Deutschlands gilt die freie Ein- und Ausreise für die Länder, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind. Für gültige Reisepapiere, auch für Kleinkinder und Babys, ist immer der Reisende selbst verantwortlich. Achtung – für nichtdeutsche Staatsbürger, Doppelstaater oder alleinreisende Minderjährige gelten oftmals andere Bestimmungen; bitte wenden Sie sich an die zuständige Botschaft. Sollten Sie aufgrund unzureichender Einreisedokumente die Reise stornieren oder umbuchen, gehen etwaige Kosten zu Ihren Lasten. Sollte ein Haustier mitgeführt werden, oder eine Einreise nicht zu touristischen Zwecken erfolgen, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Botschaft über die Einreisevoraussetzungen. Schauinsland-Reisen GmbH übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der nachstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen. Wird nur der Flug und keine Unterkunft bei Schauinsland-Reisen gebucht, ist bei Reisezielen außerhalb Europas - soweit nichts anderes angegeben - bei Einreise eine Aufenthaltsadresse anzugeben. Ägypten
Bei einem Aufenthalt bis 30 Tage genügt ein noch drei Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültiger Personalausweis, Kinderausweis oder Reisepass. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Bei der Einreise mit einem Personal- oder Kinderausweis muss außerdem ein zusätzliches Passbild sowie ein bestätigtes Rückreiseticket mitgeführt werden. Es besteht Visumspflicht. Das Visum kann vom Gast selbst im Vorfeld organisiert werden oder nach Ankunft bei der örtlichen Reiseleitung gegen eine Gebühr von z.Z. 25 Euro erworben werden. Brasilien
Bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen können Touristen mit deutschem Reisepass, der bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist, ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Der deutsche Kinderpass wird anerkannt, es wird jedoch empfohlen, diesen grundsätzlich mit einem Lichtbild versehen zu lassen. Die Eintragung eines Kindes im Reisepass der Mutter wird anerkannt, bei einer Eintragung in den Reisepass des Vaters können örtlich Probleme entstehen. Einreisekarten und Stempel werden am Flughafen erteilt. Die Einreisekarte sollte vom Pass getrennt aufbewahrt werden, damit auch bei Passverlust die legale Einreise nachgewiesen werden kann. Vor Ablauf der 90-Tage-Frist kann bei einer Dienststelle der Bundespolizei (Policia Federal - Departamento da Policia Maritima, Aérea e de Fronteiras = DPMAF) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um maximal weitere 90 Tage beantragt werden. Die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb von 12 Monaten beträgt maximal 180 Tage. Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen. Dominikanische Republik
Die Einreise ist visumsfrei bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen. Es sind ein bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, Rück- oder Weiterreiseticket und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt notwendig. Der deutsche Kinderausweis muss bei Kindern ab dem 3. Lebensjahr mit einem Lichtbild versehen sein. Bei Kindern ab dem 16. Lebensjahr ist ein Reisepass erforderlich. Bei der Einreise ist eine Touristenkarte vorzuweisen. Die Touristenkarte ist bei Ankunft gegen eine Gebühr von ca. 10 US$ oder vorab beim Konsulat (ca. 15 US$) erhältlich. Bei Ausreise muss bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen eine Ausreisegebühr gezahlt werden. Bei der Ausreise ist ferner eine Flughafensteuer in Höhe von ca. 20 US$ zu entrichten. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten. Bei Pauschalreisen inklusive Flug sind die Touristenkarte, die Flughafensteuer und Ausreisegebühren im Reisepreis enthalten. Die Touristenkarte wird zusammen mit den Reiseunterlagen vor Abreise ausgehändigt. Bei NUR-Hoteloder Nur-Flug Buchungen sind diese Steuern und Gebühren vom Reisenden selbst zu tragen. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen der USA zu beachten. Gambia
Deutsche benötigen zur Einreise nach Gambia einen gültigen Reisepass. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt; ein Lichtbild ist unabhängig vom Alter des Kindes erforderlich. Das Einreisedokument muss mindestens 6 Monate gültig sein. Ein Visum wird bei Einreise erteilt und ist 21-28 Tage gültig. Bei Aufenthalt über 28 Tage muss ein Antrag auf Aufenthaltsverlängerung (gebührenpflichtig) beim gambischen "Immigration Department" gestellt werden. Griechenland/ Zypern
Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass oder Personalausweis nach Griechenland einreisen. Der deutsche Kinderausweis und Kinderreisepass wird bis zu einem Alter von 16 Jahren anerkannt, der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr ausreichend. Von einer Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis wird abgeraten, da dieser nicht immer anerkannt wird. Falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nicht mitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, empfiehlt sich (bei sehr kleinen Kindern) eine formlose Einverständniserklärung in griechischer Sprache mitzuführen. Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben. Italien
Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Bundespersonalausweis nach Italien einreisen. Bei einem Langzeitaufenthalt länger als drei Monate muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Jamaika
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht zur Einreise nach Jamaika der deutsche Reisepass, der noch sechs Monate über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus Gültigkeit haben muss. Ein Visum ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die Beamten der Einwanderungsbehörde an den Flughäfen überprüfen bei Bedarf bei der Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und das Vorliegen eines Rückflugtickets. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein, Minderjährige müssen über ein eigenes Einreisedokument verfügen. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen der USA zu beachten. Kanada
Zum Schutz vor terroristischen Anschlägen wurden die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen verschärft. Bei der Einreise nach Kanada sowie auf innerkanadischen Flügen ist dahervermehrt mit zeitaufwändigen Kontrollen zu rechnen. Deutsche Staatsangehörige können mit einem sechs Monate gültigen Reisepass ohne Visum zu Urlaubzweckenn einreisen. Nach kanadischen Vorschriften muss der Pass ferner bis zum Ende der Rückreise in das Heimatland gültig ein. Der deutsche Kinderausweis und Kinderreisepass werden als gültige Reisedokumente anerkannt. Ein Foto ist erforderlich. Ein Eintrag des Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ebenfalls für die Einund Ausreise ausreichend, wenn der Reisepass vor dem 01.11.2007 ausgestellt wurde. Bei Reisen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil bzw. einem Vormund oder einer dritten Person nach Kanada reisen, muss eine Kopie der Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Elternteile bzw. des Vormunds mitgeführt werden. Reisende müssen über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt im Lande verfügen, und die Rückkehr in das Heimatland muss gesichert sein (Rückflugticket o.ä.). Kenia
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht. Die Visumgebühr beträgt derzeit EUR 40,00. Visa können problemlos bei der Einreise über alle offiziellen Grenzstationen, z.B. an den Flughäfen Nairobi und Mombasa, erteilt werden und sind 12 Wochen gültig, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, ist jedoch ein Antrag bei der kenianischen Botschaft in Berlin vorzuziehen. Für die Einreise wird ein mindestens noch 6 Monate gültiger Reisepass und ein Rück- oder Weiterreiseticket benötigt. Dies gilt auch für Kinder. Der deutsche Kinderreisepass wird anerkannt, auch er muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Die Eintragung der Kinder - besonders ohne Foto - in den Reisepass der Eltern hat in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise geführt. Kuba
Eine Einreise nach Kuba zu touristischen Zwecken mit einer Aufenthaltsdauer von 30 Tagen (einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage möglich) ist nur mit Visum in Form einer sog. „Touristenkarte“ möglich, die zusammen mit dem Reisepass zur Einreise dient. Ist die Reise inklusive Flug über Schauinsland-Reisen gebucht, ist die Touristenkarte im Reisepreis enthalten. Wird die Flugleistung über ein anderes Unternehmen bezogen, kann die Touristenkarten gegen eine Gebühr von 20,00 Euro hinzugebucht werden. Bei beabsichtigten längeren Aufenthalten oder solchen zu nicht-touristischen Zwecken ist ein Visum erforderlich. Visa beziehungsweise Touristenkarten werden grundsätzlich nicht an der Grenze ausgestellt; darüber hinaus kontrollieren die Fluggesellschaften vor Abflug aus Deutschland grundsätzlich, ob Visum oder Touristenkarte vorhanden sind und verweigern u.U. die Mitnahme. Der deutsche Kinderpass wird uneingeschränkt anerkannt. Die Einreise von Kindern bis 14 Jahren, die lediglich im Reisepass mitreisender Eltern eingetragen sind, ist grundsätzlich möglich; das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, dass Kinder generell mit eigenem Kinderpassreisen. Alle Einreisedokumente müssen bei der Einreise noch 6 Monate gültig sein. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern. Rückfrage bei der zuständigen kubanischen Auslandvertretung wird daher empfohlen. Malediven
Für Deutsche besteht für die Einreise in die Malediven Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt. Gegen eine Gebühr ist die Verlängerung des Aufenthaltes vor Ort möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Kinderreisepässe werden anerkannt. Marokko
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Zwecke bis zu 90 Tagen visumsfrei nach Marokko einreisen und benötigen dazu einen deutschen Reisepass, der ab Einreise noch 6 Monate gültig ist.Kinder benötigen für die Ein- und Ausreise entweder einen Kinderreisepass nach neuem Muster oder den bisherigen Kinderausweis als Passersatz, der mit einem Lichtbild versehen sein muss. Mauritius
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Mauritius einen Reisepass, der mindestens 6 Monate gültig sein muss. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, es ist jedoch ein Lichtbild erforderlich. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils wird gleichfalls anerkannt, auch hier wird ein Lichtbild benötigt. Die Grenzpolizei erteilt bei Einreise ein "Entry Permit" mit Gültigkeit gemäß den vorgelegten Flugscheinen/Hotelreservierung/ Finanzmittel. Eine Verlängerung des Aufenthaltes bis zu 6 Monaten ist bei Nachweis ausreichender finanzieller Mittel möglich. Für die Verlängerung ist das "Passport and Immigration Office" in Port Louis zuständig. Mexiko
Die Einreise zu touristischen Zwecken ist visumsfrei bis zu einem Aufenthalt von 90 Tagen. Es sind ein bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, Rückoder Weiterreisetickets und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt notwendig. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Während des Fluges wird von den Fluggesellschaften kostenfrei eine Touristenkarte (FMT) ausgegeben. Die Karte wird bei Grenzübertritt abgestempelt. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung ist bei Ausreise vorzulegen. Bei Ein- oder Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen der USA zu beachten. Namibia
Für die Einreise ist ein Reisepass mit Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten über das Rückreisedatum hinaus und mit mindestens zwei freien Seiten erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird anerkannt, wenn er ein Bild enthält (notwendig ab 0 Jahren) und außerdem genügend Raum für Ein- und Ausreisestempel aufweist. Alternativ empfiehlt sich die Ausstellung eines eigenen Passes für Kinder. Deutsche Touristen können - sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und sie keine Tätigkeit aufnehmen - ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) bei kurzfristigen (bis 90 Tage) touristischem oder geschäftlichem Aufenthalt ohne Arbeitsaufnahme wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein touristisches Visum nicht immer 90 Tage gültig ist, auch wenn dies in der Vergangenheit oft der Fall war. Es wird daher dringend empfohlen, bei Einreise zu kontrollieren, ob der Grenzbeamte ggf. eine kürzere Aufenthaltsdauer eingetragen hat. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer Strafen (auch: Inhaftierung) führen. Portugal
Deutsche können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen deutschen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Portugal einreisen. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt; Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines sie begleitenden Elternteils eingetragen sind. Seychellen
Deutsche Touristen benötigen kein Visum. Eine Aufenthaltserlaubnis für die Reisedauer wird bei Ankunft an der Grenze ausgestellt. Es kann für weitere drei Monate bis zu einem Jahr verlängert werden. Für die Einreise werden Reisepass, Rückflugticket, Hotelbuchung und genügend finanzielle Mittel benötigt. Das Einreisedokument muss mindestens für die Reisedauer gültig sein. Der deutsche Kinderausweis/-reisepass wird anerkannt. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Spanien
Zur Einreise nach Spanien wird ein gültiger Bundespersonalausweis oder ein bei Einreise seit höchstens einem Jahr ungültig gewordener deutscher Reisepass benötigt. Deutsche Kinderausweise werden anerkannt. Kinder unter 16 Jahren können auch einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren müssen darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten (mit spanischer Übersetzung) mitführen. Sri Lanka
Für Deutsche besteht in Sri Lanka Pass- und Visumzwang. Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise nach Sri Lanka erteilt. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Es wird empfohlen, insbesondere im Hinblick auf Kontrollen im Lande, den Reisepass stets mit sich zu führen. Bei Kindern ist der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Elternteils ausreichend. Kinderreisepässe werden anerkannt. Südafrika
Deutsche Staatsbürger sind für einen Zeitraum von neunzig Tagen grundsätzlich von der südafrikanischen Visumpflicht befreit und ihnen kann eine Besuchergenehmigung (sog. visitor`s permit) für diesen Zeitraum erteilt werden, wobei der Ein- und der Ausreisetag mitzählen. Einreisevoraussetzung ist, dass der deutsche Staatsbürger dem Einwanderungsbeamten am Einreiseflughafen die folgenden Dokumente vorlegen kann: a.) einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens dreißig Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens zwei freien Seiten für Sichtvermerke; b.)Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen, wenn zutreffend; c.) Nachweis über ein gültiges Rükkflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der endgültigen Ausreise des ausländischen Staatsbürgers oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für den ausländischen Staatsbürger zurückgezahlt wird. Der deutsche Kinderausweis wird nur mit Lichtbild anerkannt und sollte bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Ebenso ist der Eintrag eines mitreisenden Kindes in den Reisepass eines Elternteils möglich. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, ist die Zustimmungserklärung des anderen Elternteils notwendig. Thailand
Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Voraussetzung dafür ist neben einem bei Einreise mindestens sechs Monate gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket. Die Gesamtaufenthatsdauer dar-f 90 Tage pro Halbjahr nicht überschreiten. Deutsche, die beabsichtigen sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum. Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand grundsätzlich nicht anerkannt. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenen Reisepass ohne Probleme möglich. Wenn Kinder im Pass der Eltern eingetragen sind, können Probleme bei der Einreise auftreten. Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u. U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Bitte prüfen Sie daher die Reiseunterlagen auf ihre Richtigkeit. Türkei
Bei Einreise zu touristischen Zwecken wird ein Reisepass oder Personalausweis benötigt, der noch mind. 6 Monate gültig sein muss. Bei einem Langzeitaufenthalt länger als 90 Tagen ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Kinderausweise bis zum 10. Lebensjahr des Kindes werden ohne Lichtbild anerkannt, ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich. Tunesien
Zur Einreise wird ein Reisepass benötigt, der bei Einreise noch mind.6 Monate gültig sein muss. Kinder benötigen einen Kinder- einen eigenen Reisepass. Bei einem Langzeitaufenthalt länger als 3 Monate ist zusätzlich ein Visum erforderlich. Bei Pauschalreisen genügt die Vorlage eines bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültigen Personalausweises nebst den Buchungsunterlagen (inklusive bestätigtem Rückreiseticket und Hotelvoucher). Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis "Carte de visiteur non-résident" ist bei Ausreise vorzulegen. USA
Bei Reisen in die USA bzw. mit einem Zwischenstopp auf amerikanischem Hoheitsgebiet gilt ergänzend folgendes: Für die Einreise wird ein maschinenlesbarer Reisepass benötigt (bordeauxfarben), der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Ab dem 01.11.2005 ausgestellte Reisepässe müssen e-Reisepässe mit einem integrierten Computerchip sein.. Kinderausweise berechtigen grundsätzlich nicht zur visafreien Einreise. Vereinigte Arabische Emirate
Bei einem touristischen Aufenthalt bis 60 Tage wird ein kostenloses Touristenvisum bei Einreise erteilt. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.Die neuen deutschen Kinderreisepässe werden anerkannt, ebenso weiterhin die alten deutschen Kinderausweise, sofern sie ein Lichtbild enthalten. Wegen der z.T. noch uneinheitlichen Praxis seit Einführung der Kinderreisepässe wird jedoch ein eigener Reisepass bzw. die Eintragung des Kindes mit Lichtbild in die Reisepässe der Eltern empfohlen. Es ist möglich, dass bei der Einreise biometrische Daten (z.B. Iriserkennung) aufgenommen werden. Sicherheitshinweise
Ihre Sicherheit und Ihr unbeschwerter Urlaub sind für uns von großer Wichtigkeit. Wir haben unsere Leistungen so organisiert, dass Sie bei deren Inanspruchnahme grundsätzlich keinen erhöhten Risiken ausgesetzt sind. Allerdings muss man klar und deutlich sagen, dass die Gefahr von Überfällen und weltweiten terroristischen Anschlägen Teil des allgemeinen Lebensrisikos geworden ist. Als vorrangige Ziele müssen weiterhin Orte mit Symbolcharakter gelten. Dazu zählen religiöse Versammlungsstätten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastrukturen (einschließlich Luft-, Bahn- und Seeverkehr), Wirtschafts- und Tourismuszentren sowie Orte mit großen Menschenansammlungen. Wir empfehlen daher allen Reisenden nachdrücklich, sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, wachsam sein und verdächtige Vorgänge (z.B. unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden. Verzichten Sie darauf, Ihre Wertsachen und große Geldbeträge mit sich herumzutragen; deponieren Sie diese im Hotelsafe. Allzu sorgloser Umgang mit Handtaschen, Brieftaschen, Kameras etc. sollte vermieden werden. Meiden Sie nachts abgelegene Straßen und Strandabschnitte. Von allen wichtigen Dokumenten sollten Kopien gefertigt und diese mit einem Sicherheitsgeldbetrag getrennt von der Reisekasse und den Originaldokumenten aufbewahrt werden.
Für folgende Länder besteht nach Auskunft des Auswärtigen Amtes ein erhöhtes Risiko von terroristischen Anschlägen und es wird zu besonderer Vorsicht geraten:
Ägypten, Griechenland, Italien, Kenia, Malediven, Marokko, Spanien, Sri Lanka, Thailand, Türkei, Tunesien und USA.
Folgende Länder weisen nach Auskunft des Auswärtigen Amtes eine erhöhte Kriminalitätsrate auf und es wird zu besonderer Vorsicht geraten:
Brasilien:
Die Großstädte Brasiliens, insbesondere Belem, Recife, Salvador, Rio de Janeiro und São Paulo, weisen eine hohe Kriminalitätsrate mit stetig steigender Tendenz auf (Eigentumsdelikte, Gewaltverbrechen, Entführungen). Vom Besuch von Elendsvierteln (Favelas) wird strikt abgeraten. Bei Überfällen sollte generell kein Widerstand geleistet werden! Die oft unter Drogeneinfluss stehenden Täter sind in aller Regel bewaffnet und schrecke vor Gewaltanwendung auf aus nichtigem Anlass nicht zurück. Überfälle finden vor allem in weniger belebten Straßen der Innenstädte, an Stränden, sowie in Rio auch auf den Zubringerautobahnen zum Flughafen, der Linha Vermelha, der Linha Amarela und der Avenida Brasil statt.
Dominikanische Republik:
Die Kriminalität im Lande ist hoch. Sie richtet sich allerdings nur selten gezielt gegen Ausländer, sondern bedroht alle Bevölkerungsgruppen und daher auch die ausländischen Touristen und Residenten. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten. Beim Verlassen der Touristenzentren besteht insbesondere in einsameren ländlichen Gegenden und für Einzelreisende die Gefahr von Überfällen. Ausflüge sollten nur mit ansässigen renommierten Touristikunternehmen mit Versicherungsschutz durchgeführt werden. Der Versicherungsschutz der Busunternehmer ist im Vergleich zu Deutschland geringer. Wertsachen sollten nur in unbedingt erforderlichem Umfang mitgeführt und stets – sofern vorhanden – in einem Safe deponiert werden. Auf Schmuck, auch billigen Modeschmuck, sollte verzichtet werden. Armenviertel sollten Sie nur in Begleitung Ortskundiger betreten. In größeren Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe, während Busfahrten, Tanzlokale etc.) sollten Sie besonders auf Geldbörse und Wertsachen achten. Wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass, Führerschein, Adressenlisten etc.) sollten nur in Fotokopie mitgeführt und Originale im Safe des Hotels hinterlegt werden. Bei Übergabe von Wertgegenständen an Hotelsafes ist in manchen Fällen die Anfertigung einer detaillierten Übergabeliste mit unterschriftlicher Bestätigung der Hotelleitung zu empfehlen. Die Rechtsverhältnisse im Verlustfall sollten unter Zeugen vor Übergabe geklärt werden.
Gambia:
Steigende Kriminalität im Großraum Serrekunda und Banjul.
Jamaika:
Wegen der hohen Kriminalität ist besonders in der Hauptstadt Kingston, aber auch in städtischen Bezirken der Touristenzentren Montego Bay, Negril und Ocho Rios erhöhte Vorsicht geboten. Es kommt nicht selten zu Diebstählen bzw. bewaffneten Überfällen. Die Bereitschaft, Waffen einzusetzen ist hoch. In solchen Fällen wird dringend davon abgeraten, Widerstand zu leisten. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man sich möglichst nicht allein, vor allem nicht zu Fuß, außerhalb der Hotelkomplexe bewegen.
Kenia:
Eine erhöhte Gefahr Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in den nördlichen und nordöstlichen Landesteilen Kenias sowie in der Küstenregion nördlich von Malindi und auf den Reiserouten auf dem Landweg in die Nordostprovinz sowie in die nördliche Küstenprovinz. Die Innenstädte Nairobis und Mombasas sollten nachts generell, bestimmte Gegenden des Stadtinnern Nairobis (dazu gehören River Road, Tom Mboya Street, Machakos Bus Terminal) möglichst auch bei Tag gemieden werden. Bei Spaziergängen an Stränden nach Einbruch der Dunkelheit und außerhalb der Hotelanlagen besteht eine erhöhte Gefahr überfallen zu werden.
Kuba:
In letzter Zeit sind Touristen vermehrt Opfer von Betrügern und Dieben geworden. Es hat in Einzelfällen auch Gewaltverbrechen und Raubüberfälle gegeben.
Mauritius:
Steigende Kriminalität, vereinzelte Überfälle nach Verlassen einer Bank, Taschendiebstahl.
Mexiko:
Mexiko, und hier insbesondere die Hauptstadt Mexiko-Stadt, ist von einer hohen Kriminalität betroffen. Landesweit kann es zu bewaffneten Überfällen kommen.
Namibia:
Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und auf der Straße befindlicher Tiere. Vorsicht ist bei den kleinen, unbewirtschafteten Rastplätzen entlang der Landstraßen angebracht, wo es wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Steigen Sie in kein Taxi, in dem sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden! Lassen Sie niemanden hinzusteigen! Von Spaziergängen in der Dunkelheit wird abgeraten.
Spanien:
Insbesondere in den größeren Touristenzentren ist Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität angebracht.
Südafrika:
Südafrika verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate einschließlich hoher Gewaltkriminalität, vor allem in Großstädten und deren Randgebieten.
Türkei:
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Touristinnen und Touristen Opfer von Gewaltverbrechen und Taschendiebstahl.
USA:
Es wird vor Taschendieben gewarnt. Ferner sollte bei bewaffneten Überfällen kein Widerstand geleistet werden.
Vereinigte Arabische Emirate:
Die Kriminalitätsrate ist gering, dennoch sind vereinzelt Taschendiebstähle nicht auszuschließen.
Für folgende Länder bestehen nach Auskunft des Auswärtigen Amtes Hinweise aufgrund kriegerischer Auseinandersetzungen:
Sri Lanka ACHTUNG ! Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuelle politische Lage! Sonstige Hinweise des Auswärtigen Amtes:
Ägypten:
Obgleich Gastfreundschaft wie in allen arabischen Ländern einen hohen Stellenwert hat, wird von allen Gästen des Landes erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren.Touren außerhalb offizieller Wegstrecken sowie individuelle Einzelreisen in bestimmte Regionen sind genehmigungspflichtig. Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht auf dem Sinai und in einigen Küstenbereichen des Roten Meeres geboten.
Karibik (gesamt):
In der Karibik treten zwischen Juni und November zum Teil heftige Wirbelstürme (Hurrikane) auf.
Kenia:
Das Auswärtige Amt rät bei Reisen innerhalb Kenias aufgrund der politischen Unruhen im Dezember 2007 zu erhöhter Vorsicht und Wachsamkeit.
Marokko:
Von Fahrten durch die Westsahara wird grundsätzlich abgeraten (Minenfelder und keine konsularische Betreuung). Im Rif-Gebirge werden mitunter Reisende von Rauschgifthändlern bedrängt (Steinwürfe, Straßensperren).
Vereinigte Arabische Emirate:
Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten wird auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Wachsamkeit geraten. Reisende sollten in der Öffentlichkeit zurükkhaltend auftreten, in ihrem Verhalten auf die religiösen, politischen, kulturellen und sozialen Traditionen des Landes Rücksicht nehmen und sich von eventuellen Demonstrationen oder Protestveranstaltungen fernhalten.
Sicherheitshinweise Stand 06/08
Bitte informieren Sie sich über tagesaktuelle und umfassende länderspezifische Sicherheitshinweise beim Auswärtigen Amt unter: www.auswaertiges-amt.de, Tel. +49 (0)30-5000-2000 Gesundheitsbestimmungen
Bei direkter Einreise aus dem Bundesgebiet sind keine Impfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Gelbfiebergebieten sind teilweise Gelbfieberimpfungen zwingend vorgeschrieben. Besonders bei Fernreisen werden oftmals dringend Impfungen und Vorsorgemaßnahmen empfohlen. Empfehlenswerte Adresse für tagesaktuelle Gesundheitsinformationen:
• Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-amt.de, Tel. +49 (0)30-5000-2000
• Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA): www.dvka.de, Tel.: +49 (0) 228 9530 0
• Reisemedizinisches Zentrum; Tropeninstitut Hamburg: www.gesundes-reisen.de All-Inclusive-Hotelanlagen
Um die Al-Leistung in Anspruch nehmen zu können, ist oftmals das Tragen eines Plastikarmbands notwendig. Dieses Kennzeichen zeigt jedem Hotelangestellten, dass Sie berechtigt sind, die AI-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die AI-Leistungen enden mit der Zimmerräumung, üblicherweise gegen Mittag am Abflugtag. An- und Abreisetag
Nach internationalen Gepflogenheiten müssen die Zimmer in allen Urlaubsgebieten am Abreisetag in der Regel bis mittags geräumt sein. Am Anreisetag stehen die Zimmer erst ab mittags zur Verfügung. Diese Regelung gilt unabhängig davon, wann Sie Ihr Zimmer am Anreisetag bezogen haben und bezieht auch Nachtflüge ein. Wir bitten um Verständnis, dass Hotelküchen vereinzelt Mahlzeiten bei späterer Ankunft im Hotel oder sehr frühen Abreisen nicht zur Verfügung stellen können. Bautätigkeit
Selten werden Bauvorhaben von Behörden oder Dritten angekündigt. Stillgelegte Baustellen werden oft quasi über Nacht wieder aufgenommen. Unsere Reiseleitung informiert uns, wann immer eine Baumaßnahme bekannt wird. Wir werden Sie in diesem Falle schnellstmöglich in Kenntnis setzen. Besonderheiten
In der Türkei, Tunesien und Ägypten sind FKK und Oben- Ohne-Baden polizeilich verboten. Bitte nehmen Sie Rükksicht auf die kulturellen und religiösen Empfindungen der Menschen in Ihrem Gastland. Feiertage
In der Dominikanischen Republik sind von Gründonnerstag bis Ostersonntag sämtliche Wassersportarten verboten. Handgepäck
Handgepäck darf maximal ein Gewicht von 6 kg (8 kg für Laptop) aufweisen. Die Abmessungen des Handgepäcks dürfen die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm (Airberlin: Maße 55 cm x 40 cm x 20 cm) nicht überschreiten. Wegen der räumlichen Begrenzung und der Sicherheit ist nur ein Handgepäckstück erlaubt. Auf Flügen, die in der EU starten, dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mitgeführt werden. Die Verpakkungsbehälter dürfen eine Maximalmenge von 100 ml fassen (bei Flügen in die USA/ Kanada jeweils 90 ml). Die einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einen wieder verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvermögen von einem Liter passen und werden kontrolliert. Pro Fluggast ist ein Beutel erlaubt. Nachweislich benötigte Medikamente und Spezialnahrung, die während des Fluges an Bord benötigt werden dürfen außerhalb des Plastikbeutels transportiert und müssen deklariert werden. Bei Flügen ab/ nach Mombasa ist es untersagt Flüssigkeiten, Gels und Pasten im Handgepäck mitzuführen. Duty-Free-Artikel, die im Sicherheitsbereich oder an Bord gekauft werden, dürfen weiterhin mitgeführt werden (nur bei Non-Stop Flügen). Medikamente für den eigenen Gebrauch (im Rahmen der Sicherheitsrichtlinien), Auto- und Haustürschlüssel, wichtige Papiere sowie Wertgegenstände sind nicht im aufzugebenden Gepäck sondern im Handgepäck zu befördern. Es ist untersagt Gegenstände, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden können (z.B. spitze Gegenstände), mitzuführen. Kleidung
Bitte beachten Sie, dass bei vielen Hotels zu den Mahlzeiten korrekte Kleidung – bei männlichen Gästen lange Hosen – erwünscht sind. Lärm
In vielen Zielorten führen Hauptverkehrsstraßen mitten durch Urlaubsgebiete. Die südliche Lebensweise und die zum Teil mangelnde Isolierung von Hotelgebäuden tragen zur Lärmbelästigung bei. Für die meisten Menschen in diesen Regionen beginnt das Leben erst mit dem Einbruch der Dunkelheit. In den Urlaubsgebieten Hurghada, Sharm El Sheikh, Can Pastilla, Arenal, und Skanes, werden Sie je nach Windrichtung und Hotel, Flugzeuge akustisch und auch optisch wahrnehmen. Unsere Mietwagenbedingungen
Für alle Mietwagen gilt: Die Mietwagen werden in der einfachsten Kategorie angeboten, ein Upgrading in eine höherwertigere Klasse kann vor Ort dazugebucht werden (Upgrades für unsere Mietwagen auf den Kanarischen Inseln können schon vor der Abreise auf Anfrage gebucht werden). Annahme/Abgabe: Flughafen. Benzin und die Verkehrsstrafen gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrer müssen mindestens 21 Jahre (Gomera 23 Jahre) alt sein und einen eigenen gültigen Führerschein besitzen; unbeschränkte Kilometerzahl; die Kaution wird mit der Kreditkarte gezahlt. Bei Anmietung des Fahrzeugs auf den Kanarischen Inseln sind sämtliche Steuern sind an/ab Flughafen inklusive; die Anmietung für Gepäckträger und Kindersitze muss vor Ort gezahlt werden. Spanien
Mallorca/Ibiza
Der Mietwagenanbieter ist Europcar. Eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung ist inklusive (ausgeschlossen eigener Sachschaden und Vandalismus). Eine Zusatzversicherung zum Ausschluß der Selbstbeteiligung ist vor Ort abzuschließen. Bei Annahme bzw. Abgabe des Fahrzeugs außerhalb der Öffnungszeiten ist vor Ort eine Gebühr zu entrichten. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und ein Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Ein Zuschlag für Jungfahrer (21 - 25 Jahre) wird vor Ort erhoben. Zusatzfahrer gegen Gebühr. Die Kaution muss mit Kreditkarte gezahlt werden. Lanzarote
Mietwagenanbieter ist Elizabeth. Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (außer eigener Sachschaden) sowie die Insassenversicherung sind inklusive. Ein Zusatzfahrer ist kostenlos. Kindersitze oder Babyschalen sind gegen 2 Euro pro Tag vor Ort erhältlich. Teneriffa
Mietwagenanbieter ist Vielma Rent a car S.L.. Die Mietwagen werden in der Kategorie B (Typ Nissan Micra oder Citroen C3, o.ä., inklusive Klimaanlage + Radio ) zur Verfügung gestellt. Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (außer eigener Sachschaden) sowie die Insassenversicherung sind inklusive. Ein Zusatzfahrer ist kostenlos. Das Auto wird mit leerem Tank übergeben und muss mit leerem Tank wieder zurückgegeben werden. Gepäkkträger und Kindersitze sind gegen 3 Euro + MwSt pro Tag vor Ort erhältlich. Fuerteventura und Gran Canaria
Mietwagenanbieter ist Hertz. Im Preis sind eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung und eine Personeninsassenversicherung inkludiert. Von der Vollkaskoversicherung ausgenommen sind eigener Sachschaden, Unterboden-, Reifen-, Glas- und Spiegelschäden, Schäden aufgrund abgebrochener Schlüssel sowie ein Abschleppdienst. Die Kaution muss mit einer Kreditkarte (Visa, MasterCard, Amex) hinterlegt werden. Bei Abholung/Abgabe des Fahrzeugs außerhalb der generellen Öffnungszeiten von 07.00 Uhr bis 22.30 Uhr wird vor Ort eine Gebühr von 40,80 Euro verlangt. Für die Kategorien A,B,C beträgt das Mindestalter 21 Jahre, für alle anderen Kategorien 25 Jahre. Ein zusätzlicher Fahrer kann vor Ort gegen Zahlung einer Gebühr angemeldet werden. Das Auto wird mit einem vollen Tank übergeben und muss mit einem vollen Tank zurückgegeben werden. La Gomera
Mietwagenanbieter ist Oasis Rent a car. Annahme/ Abgabe: Hafen. Zu allen Fährankünften kann der PKW am Hafen übergeben werden. Die Mietwagen werden in der Kategorie A (z.B. Typ Hyundai Getz oder ähnlich) zur Verfügung gestellt. Alle Wagen verfügen über eine Klimaanlage + Radio. Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro sowie eine Insassenversicherung sind inklusive. Das Mindestalter des Fahrers ist 23 Jahre. Vor Ort kann für 3 Euro pro Tag eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden um die Selbstbeteiligung auszuschließen. Wird diese Zusatzversicherung nicht abgeschlossen, muss ein Betrag in Höhe von 300 Euro mit einer Kreditkarte als Kaution hinterlegt werden. Das Auto wird mit einem viertelvollen Tank übergeben und muss mit einem viertelvollen Tank zurückgegeben werden. Gepäckträger und Kindersitze sind gegen 3 Euro pro Tag oder 15 Euro pro Woche vor Ort erhältlich. La Palma
Mietwagenanbieter ist Buen Viaje. Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung (außer eigener Sachschaden) und Personeninsassenversicherung inklusive. Vor Ort kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden um die Selbstbeteiligung auszuschließen (je nach Wagengruppe 3,50 Euro bis 5,50 Euro pro Tag) . Wird diese Zusatzversicherung nicht abgeschlossen, muss ein Betrag in Höhe von 250 Euro - 500 Euro (je nach Wagengruppe) mit einer Kreditkarte als Kaution hinterlegt werden. Für die Tankfüllung müssen 50 Euro Kaution vor Ort entweder mit Kreditkarte oder in bar hinterlegt werden. Mindestalter des Fahrers 21 Jahre mit zwei Jahren Fahrpraxis. Ein Zusatzfahrer ist kostenlos. Kindersitze sind gegen 3 Euro pro Tag vor Ort erhältlich. Malaga / Jerez de la Frontera / Alicante/Sevilla Der Mietwagenanbieter ist Auriga Crown. Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (nicht versichert sind Reifen, Glas, Unterboden und Kupplungsschäden, eine Zusatzversicherung kann vor Ort gegen Gebühr abgeschlossen werden), 24 Stunden Pannenservice. Kindersitz kostet 2,50 EUR pro Tag (max. 30 EUR pro Mietperiode) und ist vor Ort anzumelden und zu zahlen). Zweiter Fahrer ohne Gebühr, jeder weitere Fahrer 2 Euro pro Tag (Max. 20 Euro pro Mietperiode), Fahrer muss mindestens 2 Jahre den Führerschein besitzen. Die Kaution beträgt 300 Euro, zahlbar per Kreditkarte oder in bar. Wird die Kaution in bar hinterlegt, muss das Fahrzeug innerhalb der vor Ort zu erfragenden Öffnungszeiten abgegeben werden, damit die Kaution zurückgezahlt werden kann. Portugal
Faro/Lissabon
Der Mietwagenanbieter ist Europcar. Vollkaskoversicherung (CDW) mit Selbstbeteiligung 450,00 Euro ist inklusive. Die Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ist vor Ort zubuchbar (ca. 11,00 Euro pro Tag), Kaution: 200,- Euro, Airportcharge von 20,64 Euro ist vor Ort zu zahlen. Der Fahrer muss mindestens 1 Jahr den Führerschein besitzen. Ein Zusatzfahrer ist inklusive, ein Kindersitz kostet 7,26 Euro pro Tag und muss bei Buchung angemeldet werden. Akzeptierte Kreditkarten: AMEX, EC/MC, Visa, Diners & Europcar Credit Card. Madeira
Mietwagenanbieter sind Ilha Flor und Centrolider. Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung inklusive. Vor Ort kann für 10,00 Euro pro Tag eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, um die Selbstbeteiligung auszuschließen. Wird diese Zusatzversicherung nicht abgeschlossen, muss ein Betrag in Höhe von 200 Euro in bar oder mit einer Kreditkarte (Visa/ MasterCard) als Kaution hinterlegt werden. Kindersitz inklusive. Mindestalter des Fahrers 21 Jahre mit einem Jahr Fahrpraxis. Ein Zusatzfahrer ist kostenlos. Griechenland
Korfu
Der Mietwagenanbieter ist Michaelis Rent a Car. Leistungen: Mietwagenkategorie B Hyundai Atos, Kia Picanto, Fiat Panda oder ähnlich. Ein Upgrade kann vor Ort dazugebucht werden.Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ausgenommen Reifen und Unterboden und sämtliche Steuern sind ab/bis Flughafen inklusive. Bei selbstverschuldetem Schadensfall beträgt der Selbstbehalt 300 Euro. Bei Ankünften zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr wird ein Zuschlag in Höhe von 15 Euro in bar erhoben, der bei der Übergabe zu zahlen ist.Weitere Hinweise: unbeschränkte Kilometerzahl. Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt und seit mind. 1 Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, weitere Fahrer sind kostenlos. Die Rückgabe des Wagens muss mit dem gleichen Stand der Tankfüllung erfolgen wie bei Annahme.
Eine Kaution wird nicht verlangt. Kindersitz ist auf Anfrage erhältlich. Rauchen
In Spanien und der Türkei ist das Rauchen in öffentlichen geschlossenen Räumen grundsätzlich verboten. Reiseleitung
Bei Buchung von Pauschalreisen und NUR-Hotel Buchungen werden Sie in allen Feriengebieten von unserer deutschsprachigen Reiseleitung betreut. Die Besuchszeiten entnehmen Sie bitte unseren SLR-Infomappen. In manchen abgelegenen Hotels bzw. Fincas finden keine regelmäßigen Besuche statt, die Reiseleitung ist in diesen Fällen telefonisch für Sie zu erreichen. In Ihren Reiseunterlagen befindet sich eine Adressliste mit Telefonangaben aller unserer ausländischen Vertretungen/ Büros. Begrüßungscocktails und Reiseleitersprechstunden finden teilweise in einem von der Unterkunft abweichenden Hotel statt. Sitzplatzreservierung und Sonderessen
Eine Sitzplatzreservierung sowie die Reservierung von Sonderessen kann nicht durch uns vorgenommen werden. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich Ihr Reisebüro oder direkt die Fluggesellschaft. Sondergepäck
Sperriges Sondergepäck, Sportgegenstände, Fahrräder und Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ihr Reisebüro kann sich jedoch gegen Aufpreis um eine Flugbeförderung bemühen. Für das Urlaubsgebiet Mallorca besteht die Möglichkeit den Transfer vor Ort für Fahrräder und Golfgepäck dazuzubuchen. Hierzu ist eine Anmeldung vor Abreise erforderlich! Speisen und Getränke
Im Ausland werden Speisen meist nicht auf die gewohnte Art zubereitet und in vielen Ländern auch nicht so heiß serviert bzw. angeboten. Die Umstellung belastet häufig den Organismus und führt schon einmal zu einer Magenverstimmung. Nehmen Sie in den ersten Tagen keine Getränke mit Eiswürfeln zu sich, seien Sie vorsichtig im Umgang mit ungeschältem Obst. Es ist generell nicht gestattet Lebensmittel aus dem Speisesaal mitzunehmen. In der Türkei und Ägypten wird es generell nicht gern gesehen, wenn Lebensmittel in die Anlage eingeführt werden. Es kann zu Taschenkontrollen kommen. Sport
In einigen Feriengebieten kann an Feiertagen nur ein begrenztes Sportangebot zur Verfügung stehen. Gerade in besonders windreichen und deshalb z.B. für Surfer attraktiven Regionen wie z.B. Carbarete in der Dominikanischen Republik kann es bei bestimmten Witterungsverhältnissen zu Badeverboten kommen. Oftmals stehen bei stärkerer Auslastung Wassersportgeräte, Tennisplätze etc. nicht ausreichend zur Verfügung. Strände
Die Strände sind grundsätzlich öffentliche Naturstrände und der Allgemeinheit zugänglich. Nur wenige Strandabschnitte werden gereinigt. Je nach Strömung können Algen und Unrat angeschwemmt werden. Unterkunft
Ein Hotel verfügtüber Allgemeineinrichtungen wie Speisesaal, Rezeption, Aufzugsanlage, Küche, Swimming- Pool etc. Das bedeutet regelmäßig, dass auch Zimmer über, neben oder unter solchen Einrichtungen liegen können. Ferner kann es in einzelnen Zimmern zu Beeinträchtigungen durch die Ver- und Entsorgung des Hauses kommen (Müllabfuhr, Versorgungsfahrzeuge, etc.). In der Karibik zeigen sich wegen der feuchtwarmen und salzhaltigen Luft regelmäßig Korrosionsansätze an Armaturen und Metallteilen, dies hat nichts mit Unsauberkeit zu tun. Die feuchte Luft ist auch der Grund dafür, dass in den Zimmern häufig keine geschlossenen Kleiderschränke sondern garderobenähnliche Einrichtungen für Ihre Textilien zur Verfügung stehen. Die meisten Zimmer in der Karibik sind mit Queensizebetten ausgestattet (1,40 m x 2 m). Bei Belegung 2. Erw. + 1-2 Kinder oder 3 Erw. werden keine zusätzlichen Betten ins Zimmer gestellt und zwei Personen je Bett untergebracht. Zustellbetten sind häufig kleiner, schmaler und kürzer als normale Betten. Bei Buchung eines Doppelzimmers mit Zustellbett muss mit einer gewissen räumlichen Enge gerechnet werden. In vielen Hotels bzw. Ferienanlagen wird die Klimaanlage (soweit vorhanden) zentral gesteuert und nur zu den heißen Tageszeiten eingeschaltet. In Vor- oder Nachsaisonzeiten werden Klimaanlagen z. T. gar nicht in Betrieb genommen. In der Karibik wird durch die hohen Temperaturen häufig der Einsatz besonders leistungsstarker und damit auch geräuschintensiver Geräte erforderlich. Vergessene oder verlorene Gegenstände
Sollten beim Transfer oder im Hotel Gegenstände vergessen werden, kann der Gast sich – falls noch vor Ort – an die örtliche Reiseleitung wenden. Sollte der Gast den Verlust erst nach Reiserückkehr feststellen, kann er sich an das zuständige Reisebüro zwecks Kontaktaufnahme mit der Zentrale des Veranstalters wenden. Der Veranstalter ist bei der Wiederbeschaffung gerne behilflich, soweit dies in seinen Möglichkeiten steht. Eine rechtliche Verpflichtung besteht für den Veranstalter nicht. Vor- und Nachsaison
In der Vor- und Nachsaison ist es möglich, dass einige Einrichtungen (z.B. Poolbar) und Sportmöglichkeiten nicht zur Verfügung stehen. Wegen geringer Belegung kann es vorkommen, dass ein Hotelier die Öffnungs-/ Schließzeiten ändert. Ferner werden diese ruhigeren Zeiten oftmals dazu genutzt um Instandhaltungsarbeiten innerhalb der Anlage durchzuführen. Wasser und Strom
Aufgrund von Energiemangel kann zeitweise die Strom und Wasserversorgung ausfallen. Dies gilt insbesondere für die Karibik. Durch anspringende Notstromaggregate kann es hier zu zusätzlichen Beeinträchtigungen kommen. Die Qualität von Leitungswasser entspricht nicht einheitlichen Standards. In einigen Gebieten ist es salzhaltig und als Trinkwasser nicht geeignet. Die Bewässerung der Grünanlagen erfolgt besonders in trockenen Zonen mit Brauchwasser.
Sie erreichen uns per E-Mail: slr@schauinsland-reisen.de Reise- und Geschäftsbedingungen
Lieber Feriengast,
die folgenden Reisebedingungen sowie vorstehende und Hinweise (siehe Einführungsseiten) sind Grundlagen des Reisevertrages. Diese Bedingungen gelten für Pauschalreisen sowie Nur-Flug (Charter) Nur-Hotel und Mietwagenbuchungen. Bei Buchung von „Nur-Flug (Linienflug)“ gelten diese Bedingungen nicht, ausgenommen sind die Regelungen in den Ziffern 6. a cc), 6. b) und 6. c), 7. a) und 7. b), 9., 10.,11. und 13. 1. Der Abschluss des Reisevertrages
a) Mit der Anmeldung der Reise bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
b) Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen hat, sofern er durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat.
c) Weicht die Reisebestätigung von der Anmeldung des Kunden ab, so liegt in der Reisebestätigung ein neuer Vertragsantrag, an den der Veranstalter 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Bindungsfrist dem Veranstalter gegenüber die Annahme erklärt. 2. Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Reiseunterlagen
a) Der Veranstalter kann Zahlungen oder Anzahlungen auf den Reisepreis - insbesondere nach Ziff. 2a) - e) - nur dann verlangen, wenn dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ausgehändigt worden ist. Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzsicherung bei der Volksfürsorge Deutsche Sachversicherung AG abgeschlossen.
b) Nach Vertragsschluss ist sofort eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zzgl. der Kosten für abgeschlossene Versicherungen fällig. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt fällig.
c) Bei Vertragsschluss ab fünf Wochen vor Reiseantritt sind Anzahlung und Restzahlung in einer Summe fällig, frühestens jedoch vier Wochen vor Abreise.
d) Bei Buchung und Zahlung bis sieben Tage vor Reiseantritt kann die Zahlung in bar, per Überweisung, per Lastschrift oder per Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung per Lastschrift oder per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen.
e) Bei Buchung und Zahlung von weniger als sieben Tage vor Abreise kann die Zahlung nur am Flughafenschalter in bar, oder falls auf der Rechnung ausgewiesen per EC-Cash (mit Geheimzahl) oder Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung per EC-Cash oder Kreditkarte ist das Tageslimit der Bank zu beachten. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang am Flughafenschalter ausgegeben.
f) Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang per Post an die bei Buchung angegebene Anschrift versandt. Kann keine Zustellung per Post erfolgen, werden die Reiseunterlagen am Flughafenschalter ausgegeben. Wird entgegen der Bestimmung in e) innerhalb von 7 Tagen vor Abreise eine Überweisung veranlasst, hat diese Zahlung keine schuldbefreiende Wirkung. Die Reiseunterlagen liegen auch in diesem Fall gegen Bezahlung am Flughafenschalter bereit. Eventuelle Überzahlungen werden nach Zahlungseingang zurükkerstattet.
g) Erhält der Kunde direkt von Schauinsland-Reisen eine Rechnung und Bestätigung, sind Zahlungen mit schuldbefeiender Wirkung ausschließlich an Schauinsland-Reisen und nicht an das vermittelnde Reisebüro zu leisten.3. Unsere Leistungen
a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Prospekten bzw. den Katalogen des Veranstalters sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung).
b) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich durch den Veranstalter bestätigt werden. 4. Preisanpassung
a) Wir behalten uns die Änderung der in unseren Katalogen und sonstigen Ausschreibungen angegebenen Preise vor. Eine Änderung kann insbesondere bei Inanspruchnahme preishöherer Zusatzkontingente, bei Änderung der Preise von Leistungsträgern für Beförderungskosten sowie bei der Änderung von Flughafen, Einreisegebühren und Wechselkursen erforderlich werden. Für Preisanpassungen nach Vertragsabschluss gilt Ziffer 4. b).
b) Der Veranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungs- oder Unterbringungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern:
– Sofern sich die bei Vertragsabschluss bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten erhöhen, so ist der Veranstalter berechtigt den Reisepreis unter Anwendung nachfolgender Berechnungen zu erhöhen:
• Soweit sich die Erhöhung der Beförderungskosten auf den Sitzplatz bezieht, kann der Veranstalter von dem Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Werden von dem Beförderungsunternehmen erhöhte Preise pro Beförderungsmittel gefordert, werden die zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Die sich daraus pro Einzelplatz ergebende Erhöhung kann von dem Kunden verlangt werden.
– Bei Erhöhung der bei Vertragsabschluss bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, kann der Veranstalter den Reisepreis um den entsprechenden Betrag pro Kunde heraufsetzen.
– Grundsätzlich ist eine Erhöhung nach Vertragsabschluss nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Veranstalter nicht vorhersehbar waren.
– Bei einer Anpassung des Reisepreises nach Vertragsschluss hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen können nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
– Der Kunde hat unverzüglich nach unserer entsprechenden Erklärung die Rechte nach dem vorhergehenden Absatz gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.5. Leistungsänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages wird der Veranstalter dem Kunden nach seiner Wahl kostenlose Umbuchungen oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten. 6. Rücktritt des Kunden
a) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, kann der Veranstalter unter Berücksichtigung seiner gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen eine pauschalierte Stornokostenentschädigung wie folgt verlangen:
aa) Pauschalreise inklusive Charterflug/ Nur-Flug (Charter), Nur-Hotel und Mietwagenbuchungen
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises,
– vom 29.–22. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
– vom 21.–15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises,
– vom 14.–7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises,
– ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
bb) Pauschalreise inklusive Linienflug
– bis zum –15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises,
– vom 14.–7. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
– ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65 % des Reisepreises,
– ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
cc) NUR-Flug (Linienflug) am Tag der Buchung kostenlos (Tagesoption), ansonsten 90% des Flugpreises. Fallen der Tag der Buchung und der Tag des Abfluges zusammen, beträgt die Stornokostenentschädigung 90% des Flugpreises.
b) Macht der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 6. a) geltend, ist der Kunde gleichwohl berechtigt, dem Veranstalter die Entstehung eines geringeren oder gar keinen Schadens nachzuweisen.
c) Sollte im Einzelfall der nachweisbare Schaden höher sein als die vorgenannten pauschalierten Stornokosten, so kann dieser weitergehende Schaden von dem Veranstalter geltend gemacht werden. 7. Änderungen auf Verlangen des Kunden/Umbuchungen/ Ersetzungsbefugnis
a) Verlangt der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages eine Umbuchung, so ist diese bis 14 Tage vor dem Abreisetermin möglich, sofern damit nicht eine Verschiebung der Reise um mehr als 4 Wochen von dem ursprünglichen Abreisetermin an gerechnet verbunden ist. Voraussetzung ist, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters überhaupt möglich ist. Umbuchungen sind Änderungen des Reisetages, des Fluges, des Reiseziels, der Unterkunft und der Verpflegungsleistung.
b) Für Umbuchungen im Sinne von 7. a) wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Person - bei „Pauschalreise inklusive Linienflug“ sowie „Nur-Flug (Linienflug)“ vor Ticketausstellung von 75,00 Euro pro Person - fällig. In den Fällen „Pauschalreise inklusive Linienflug“ sowie „Nur-Flug (Linienflug)“ wird eine Umbuchung nach Ticketausstellung wie eine Stornierung mit Neubuchung gehandhabt.
c) Umbuchungen, die eine Verschiebung der Reise von mehr als 4 Wochen zur Folge haben oder die innerhalb von 13 Tagen vor dem ursprünglichen Abreisetermin erfolgen, stellen einen Rücktritt des Kunden im Sinne von Ziffer 6. dar verbunden mit dem Abschluss eines neuen Reisevertrages. Die Folgen des Rücktritts richten sich nach Ziffer 6. dieser Bedingungen.
d) Der Kunde kann nach Maßgabe von § 651 b BGB bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Ziffer 7b) gilt entsprechend. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651 b BGB als Gesamtschuldner. 8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
a) Der Veranstalter kann den Reisevertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung im Sinne von Ziffer 8. a) Satz 2 ist für uns entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten durch den Kunden gegen Leib und Leben, die sexuelle Selbstbestimmung sowie das Vermögen unserer Mitarbeiter, von Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie von anderen Reisegästen der Fall. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
b) Leistet der Kunde den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem Reisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Ziff. 6. dieser Bedingungen verlangen. 9. Flugreisen
a) Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Aus zwingenden Gründen notwendig werdende Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes und den Einsatz eines weiteren Luftfrachtführers durch den ausführenden Luftfrachtführer. Der Veranstalter wird den Kunden unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen gemäß Ziff. 10 informieren. Am Zielort geschieht dies durch Aushang an den Informationstafeln oder Abdruck in den Informationsmappen, die sich in der jeweiligen Ferienanlage befinden oder durch die Reiseleiter direkt. Unabhängig davon obliegt es dem Kunden, sich wegen der Rückflug- bzw. Transferzeiten 24 Stunden vor dem vorgesehenen Abflugtermin über die örtliche Vertretung telefonisch oder mit Hilfe der Infotafeln oder -mappen zu informieren.
b) Direktflüge sind nicht immer „Non-Stop-Flüge“ und können insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen.
c) Nimmt der Kunde im Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, weil er z. B. lediglich Flugpassagen ohne weitere Leistungen bei dem Veranstalter gebucht hat, ist er verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug durch die Fluggesellschaft den genauen Zeitpunkt des Rückfluges bestätigen zu lassen. Dazu wendet er sich an die auf der Rückseite des Tickets angegebene Rufnummer. Für Nachteile, die durch die Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, kann der Veranstalter nicht aufkommen.
d) Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern ausschließlich an den jeweiligen ausführenden Luftfrachtführer (die Fluggesellschaft) zu richten.
e) Meldeschlusszeit am Abfertigungsschalter ist jeweils 90 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit. Ausnahmen sind den Flugplänen zu entnehmen. Bei Nichterscheinen zu dem oben angegebenen Zeitpunkt, ist der ausführende Luftfrachtführer berechtigt, über den Sitzplatz anderweitig zu verfügen.
f) die Beförderung von Schwangeren kann aufgrund der jeweils aktuellen Sicherheitsbestimmungen des ausführenden Luftfahrtunternehmens von diesem verweigert werden. Bei bestehender Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Luftbeförderung ist daher der Reiseveranstalter unverzüglich zu informieren, damit in dem Einzelfall eventuell bestehende Beförderungsbeschränkungen mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geklärt werden können. 10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Auf Ziff. 9 wird verwiesen. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. 11. Gepäckbeförderung
Im Rahmen der Flugreisen werden bis zu 20 kg Gepäck pro Gast und höchstens 20 kg pro Gepäckstück befördert. Mehr Gepäck ist in der Regel auch gegen Aufpreis nicht möglich. Einzelheiten kann der Kunde bei dem jeweiligen vertraglichen Luftfrachtführer erfragen. Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen muss der Kunde unverzüglich nach Entdeckung an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigungen und -verlusten spätestens binnen 7 Tagen nach Entdeckung des Schadens, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Bei Gepäckbeschädigungen und Verlusten sind der Schadenanzeige der Passagiercoupon sowie der Gepäckabschnitt jeweils im Original beizufügen. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. Alle Fälle von Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen sind unmittelbar gegenüber dem Beförderungspersonal und unverzüglich gegenüber der örtlichen Reiseleitung zu melden. Medikamente für den eigenen Gebrauch sowie Wertgegenstände sind (im Rahmen der jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen) nicht im aufzugebenden Gepäck sondern im Handgepäck zu befördern. Es ist untersagt, spitze Gegenstände (z. B. Nagelpfeilen) mit ins Handgepäck zu nehmen. 12. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden beim Auftreten von Leistungsstörungen
a) Der Veranstalter steht für die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen/Prospekten und unter der Adresse www.schauinsland-reisen.de angegebenen Reisedienstleistungen ein, sofern der Veranstalter nicht vor Vertragsabschluss oder nach Maßgabe von Ziff. 5 eine Änderung von Katalog-/Prospektangaben erklärt hat. Der Veranstalter haftet nicht für Angaben in Orts- und Hotelprospekten, soweit er darauf nicht ausdrücklich Bezug nimmt.
b) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. der Bereitstellung einer gleichwertigen Ersatzleistung.
c) Unterlässt es der Kunde bei Auftreten eines Mangels schuldhaft, diesen gegenüber dem Veranstalter oder dem benannten örtlichen Repräsentanten – die örtliche Repräsentanz bzw. die Reiseleitung sind jeweils den Reiseunterlagen zu entnehmen – anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber der örtlichen Reiseleitung oder – sofern diese nicht erreichbar sein sollte – dem Veranstalter direkt erfolgen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber dem Veranstalter unzumutbar machen.
d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht gemäß § 651 e BGB nur dann zu, wenn dem Veranstalter (bzw. der örtlichen Reiseleitung) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist.
e) Im Falle berechtigter Kündigung kann der Veranstalter für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich (vgl. § 638 Abs. 3 BGB). Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben. Der Veranstalter hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung im Reisevertrag mit umfasst, so hat der Veranstalter auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
f) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den der Veranstalter zu vertreten hat, so kann der Kunde auch Schadenersatz verlangen. 13. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche und die deliktische Haftung des Veranstalters ist auf einen Betrag von 4.100,00 Euro beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden, der nicht in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht und
a.a) weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
a.b) wenn der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung in den vorgenannten Fällen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von dieser Beschränkung unberührt.
b) Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht durch ihn ausgeschrieben sind und die der Kunde im Zielgebiet bei Leistungsträgern oder Dritten bucht und für die er an den Leistungsträger oder Dritte ein mit diesen vereinbartes Entgelt entrichtet (z. B. Ausflüge, Mietwagen, Ausstellungen usw.). Dies gilt nicht, wenn und soweit für ein Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-, oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
c) Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben, soweit nicht ein Fall von Ziff. 13. a) vorliegt, unberührt.
d) Kommt der Kunde im Falle von Gepäckbeschädigungen, -verluste sowie -verspätungen seinen Obliegenheiten gem. Ziffer 11. dieser Bedingungen nicht nach, verliert er darauf beruhende Ansprüche gegen den Veranstalter gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, es wird ein Schaden wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen vorsätzlichen und grob fahrlässigen Verhaltens des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen geltend gemacht. 14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
a) Ansprüche des Kunden wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten, soweit sie nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit zum Gegenstand haben, hat dieser innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Schauinsland-Reisen GmbH, Stresemannstraße 80, 47051 Duisburg geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen wegen Gepäckbeschädigungen, -verluste und -verzögerungen im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 11. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckbeschädigungen und -verluste und binnen 21 Tagen nach Aushändigung bei Gepäckverspätungen zu melden.
b) Die in 14. a) genannten Ansprüche verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
c) Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Diese Zurückweisung stellt zugleich die Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen über den Anspruch im Sinne von § 203 BGB dar.
d) Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
a) Der Veranstalter weist auf Pass-, Visumerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von ihm herausgegebenen und dem Reisenden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsabschluß und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. Besondere in der Person des Kunden gegebene Umstände (ausländische Staatsbürgerschaft, Doppelstaatsbürgerschaft, Passeintragungen etc.) sind von dem Veranstalter nur zu beachten, wenn diese dem Veranstalter erkennbar sind, durch den Kunden ausdrücklich mitgeteilt sind oder von dem Veranstalter infolge besonderer Umstände hätten erkannt werden können.
b) Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Veranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen, sofern sich nicht der Veranstalter ausdrücklic zur Beschaffung der Visa oder Bescheinigung etc. verpflichtet hat.
c) Entstehen z. B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten der Kunden zurückzuführen sind (z. B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. 16. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Reisebedingungen. Die Daten des Kunden werden mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes aufgenommen, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist. 17. Gerichtsstand
a) Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
b) Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
c) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
- wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Kunden ergibt oder
- wenn und soweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind, als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Reiseveranstalter:
Schauinsland-Reisen GmbH,
Stresemannstr. 80, 47051 Duisburg
Telefon: +49 203 99 40 50, Fax: +49 203 40 01 68
Stand: Mai 2008