Reise- und Zahlungsbedingungen

Unsere Reisebedingungen basieren auf den Empfehlungen des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV). Sie ergänzen die §§ 651 a ff BGB und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen (z.B. Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Wir empfehlen dringend die Beachtung unserer Angebote zur Reiseversicherung.

1. Reiseanmeldung, Reisebestätigung, Option

1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie SunTrips Reisen GmbH (im folgenden ST genannt) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann in Ihrem Reisebüro oder direkt bei ST schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Anmelder haftet für die Erfüllung der Verpflichtungen aller von ihm mit angemeldeten Reiseteilnehmer wie für eigene, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung dafür übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme Ihres Angebots durch ST zustande. Über die Annahme informieren wir Sie unmittelbar nach Vertragsabschluss durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung/ Rechnung. Die schriftliche Bestätigung steht in Ihrem Reisebüro zu Ihrer Verfügung, sofern Sie über ein Reisebüro bei uns eingebucht haben.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von dem Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von ST vor, an welches wir für die Dauer von 14 Tagen gebunden sind. Ein Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Bei kurzfristigeren Buchungen von weniger als 7 Werktagen ist ST für zwei Werktage an das Angebot gebunden. Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt gelten dabei als Einverständniserklärung. 1.4 ST verpflichtet sich dem Kunden gegenüber, eine Reise bis zu 3 Werktagen zu optionieren. Wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Zeit die Buchung schriftlich (E-Mail, Fax oder per Brief) bestätigt, erlischt die Option automatisch und der Kunde hat keinen Anspruch mehr auf die Leistungen der Reise. Bei kurzfristigen Buchungen optionieren wir lediglich 24 Stunden. Abweichend von diesen Regelungen sind bestimmte Regelungen der Airlines, die eine verkürzte Ticketing Frist voraussetzen. Davon wird der Kunde bei Optionsaufgabe von ST informiert.

2. Zahlung, Sicherungsschein

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. ST ist bei der tourvers Touristik-Versicherungs-Service GmbH versichert. Mit Erhalt der Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag wird 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt, ist der volle Reisepreis fällig. Erst nach Eingang des vollständigen Reisepreises auf dem Konto von ST werden die Reiseunterlagen versandt. Reiseunterlagen
in diesem Zusammenhang sind solche, die dem Kunden einen direkten Anspruch auf die Reiseleistung garantieren, wie Flugschein, Hotelgutschein (Voucher) u.a. Bei einem Vertragsschluss innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn, ist der Kunde zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises verpflichtet. Für Kunden ohne festen Wohnsitz in Deutschland ist eine Zahlung per Überweisung nur bis 8 Wochen vor Abreise möglich. Bei Buchung und Zahlung ab 56 Tagen (8 Wochen) vor Abreise ist nur noch eine Zahlung per Kreditkarte möglich. Die Zahlungsbedingungen gelten falls nicht ausdrücklich besondere Zahlungsbedingungen genannt sind.
2.2 Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der getätigten Rechnungszahlung abhängig zu machen. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach einer Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die unter Ziff. 5.3. aufgeführten pauschalen Stornogebühren Ihnen gegenüber geltend machen; vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.3 Sollten Ihnen trotz rechtzeitig erfolgter und auch vollständiger Zahlung des Reisepreises die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, so wenden Sie sich umgehend an Ihr Reisebüro oder direkt an ST.

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt bzw. in der Sonderausschreibung oder aus den Angaben in der SunTrips-Reisebestätigung.
3.2 Leistungen, welche als Fremdleistungen direkt am Urlaubsort bei Drittfirmen, z.B. den eigenständigen Incoming-Unternehmen oder anderen Veranstaltern, gebucht und bezahlt werden (z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen usw.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages und unterliegen somit auch nicht der Haftung von ST.
3.3 Sonderwünsche
Ohne eine vorherige, ausdrückliche Bestätigung von ST sind die vermittelnden Reisebüros nicht berechtigt, über die Leistungsbeschreibung in unserem gültigen Katalog oder über das jeweils gültige Sonderangebot (Flyer) hinausgehende Zusicherungen gegenüber dem Reisenden abzugeben. Sonderwünsche, die nicht im aktuellen Katalog oder dem Sonderangebot zugesichert sind (z.B. besondere Lage eines/der Zimmer; besondere Aussicht…) werden als unverbindliche Kundenwünsche behandelt. ST bemüht sich, diesen Wünschen zu entsprechen.
3.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, bis zu 20% (mind. jedoch € 25,- p. P.) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
3.5 Werden abweichend von der Pauschalreisenregelung nur Bausteine gebucht (Hotel, Rundreise etc.) erhebt ST eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- pro Vorgang.

4. Leistungsänderungen

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, von uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen und vorhandene Mängel gegebenenfalls zu rügen.
4.2 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von ST nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Kurzfristig notwendige Änderungen der Flugzeiten, der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Streckenführung sowie Zwischenlandungen behalten wir uns ausdrücklich vor, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist, und die Änderungen nicht nur geringfügig sind. SunTrips wird dem Reisenden ggf. eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Die im Prospekt genannten Reisepreise sind für ST bindend. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss ist gesetzlich insbesondere zulässig, wenn nach Veröffentlichung des Prospekts eine Änderung aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten (Kerosinzuschlag) notwendig ist.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SunTrips Reisen. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von ST nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen (Stornokosten) verlangen. Stornogebühren sind immer sofort fällig. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
5.3 Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich besondere Storno-Regelungen genannt sind, gelten die folgenden Rücktrittspauschalen als vereinbart:
5.3.1. bei Flugpauschalreisen:
Diese Regelung findet Anwendung für alle Zielgebiete mit Ausnahme der in 5.3.1.1 und 5.3.1.2. genannten Zielgebiete mit Sonderregelungen.
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 25%
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 30%
bis zum 07. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 06. Tag vor Reiseantritt 65%
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen 80%
5.3.1.1 Sonderregelung Arabien (Bahrain, Oman, VAE), Nord-Zypern:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50%
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90%
5.3.1.2 Sonderregelung Indischer Ozean:
(Indien, Mauritius, Malediven, Seychellen):
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20%
bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 30%
bis zum 14. Tag vor Reiseantritt 50%
bis zum 7. Tag vor Reisenantritt 75%
ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 90%
5.3.2. bei Hotelbuchungen und Rundreisen:
Abweichend von den Storno-Regelungen gemäß Punkt 5.3.1. gilt für Hotelbuchungen und Rundreisen für die Zielgebiete Bahrain, Indien, Malediven, Mauritius, Oman, Seychellen und Vereinigte Arabische Emirate eine Rücktrittspauschale von 100% ab dem 3. Tag vor Reiseantritt sowie bei Nichterscheinen.
5.3.3. bei nur Flug: Falls im Reisevertrag nicht anders geregelt, gilt folgende Rücktrittspauschale: Es gelten vorrangig die Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Falls in diesem nicht gesondert geregelt gilt die folgende Rücktrittspauschale: ab Ausstellungsdatum der Flugdokumente, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt 20% des Flugpreises. Zusätzlich wird pro Vorgang eine Be arbeitungs gebühr von 20,- € erhoben.
5.4. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, gegenüber ST den Nachweis zu führen, dass ein wesentlich niedrigerer oder gar kein Schaden im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Reise entstanden ist.
5.5. Umbuchungen
a) Soll auf Ihren Wunsch nach Zustandekommen des Reisevertrages eine Leistungsänderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart oder der Unterkunft vorgenommen werden (Umbuchung), was eine Änderung des Reisepreises nach sich ziehen kann, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt (5.3) ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen (z. B. Änderung der Verpflegungsleistung, der Zimmer kategorie oder Ähnliches) berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von 20,- € pro Vorgang.
b) Für bestimmte Reisen, Zielgebiete und Bausteine gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen/gebühren, sofern sie in der Leistungs beschreibung der ST-Kataloge, in den Preisteilen, Sonderausschreibungen oder allgemeinen Informationen – siehe dazu unter Ziff. 5.3. – angegeben sind.

6. Rücktritt und Kündigung durch ST

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) bis 30 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl; Eine darauf gerichtete Erklärung wird ST Ihnen umgehend zukommen lassen. In diesem Fall hat der Reisende das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern ST in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem aktuellen Leistungsumfang anzubieten. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis zurück.
b) wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen und die wir nicht zu vertreten haben ( z.B. auch bei Preisänderung durch die Fluggesellschaften bei ausschließlicher Preisvermittlung durch uns); c) ohne Einhaltung einer Frist: Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn uns (ST) die Durchführung der Reise nach Abmahnung des Reisenden seitens ST oder eines ST-Erfüllungsgehilfen vor Ort aufgrund eines grob und nachhaltig störenden oder sonst vertragswidrigen Verhaltens des Reisenden nicht (länger) zumutbar ist. In einem solchen Fall behält ST den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ST aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der uns von den Leistungs - trägern gutgebrachten Beträge.
d) ebenso bei außergewöhnlichen Umständen: wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl ST als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann ST für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7. Haftung

7.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung unserer Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung der im aktuellen Prospekt angegebenen Reisedienstleistungen.
7.2 Wir haften für ein Verschulden, der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen; unsere Haftung ist hier aber gem. Ziffer 7.3 beschränkt.
7.3 Beschränkung der Haftung
7.3.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 7.3.2 Gesetzliche Haftungs beschrän - kung Sofern für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich ST darauf berufen. Kommt ST die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Übereinkunft. Diese Abkommen beschränken die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Veranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
7.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen SunTrips, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern es sich um Familienangehörige handelt.

8. Gewährleistung

Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (Fluggesellschaft, Transferunternehmen, Hotelier) und letztendlich an uns, sofern wir Veranstalter der Reise sind. Sie erreichen uns aus dem Ausland montags bis freitags von 9.00-20.00 Uhr, samstags und sonntags 10-18 Uhr MEZ unter der Telefonnr. 0049-30-887117–0; Fax-Nr.: 0049-30-887 117–77; E-Mail-Adresse: info@suntrips.de. Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ST unter der unten angegebenen Adresse geltend gemacht werden. Im Interesse des Reisenden sollte die Anmeldung der Ansprüche unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
9.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ST oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ST beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ST oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungs gehilfen von ST beruhen. Für alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c – f BGB vereinbaren der Reisende und ST eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist sie bis zu dem Tag gehemmt, an dem ST oder deren Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsbestimmungen

10.1. Der Reiseanmelder ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa für die Reisenden selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch den Reiseveranstalter schuldhaft falsch informiert. ST informiert im Veranstalterkatalog über die bei Drucklegung gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweist auf reisemedizinische Empfehlungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten. Für die Beantragung eines Visums durch ST erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 16,- € pro Person zzgl. Visagebühren und Kurierkosten.
10.2. ST haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben.

11. Allgemeines

11.1 Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Jan 2011.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.3. Versicherung Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.
11.4 Der Reiseanmelder kann ST nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von ST gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von ST maßgebend.

12. Datenschutz

Personenbezogen Daten, die der Reisende SunTrips im Rahmen der Abwicklung der Reisebuchung zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

13. Sitz und Amtsgericht

SUNTRIPS REISEN
GmbH Hardenbergstraße 19,
D-10623 Berlin
Tel.: (030) 887 117-0
HRB 76303 AG
Charlottenburg GF: Serdar Yilmaz