Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des
zwischen dem Kunden und Transorient Touristik GmbH (nachfolgend TO genannt)
zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 651a-m BGB sowie der §§ 4-11 BGB-InfoV und füllen diese aus:
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung auf der
Grundlage des jeweils gültigen Prospektes oder der maßgeblichen
Sonderausschreibung (Sonderangebote, Flyer u. ä.) bietet der Kunde TO den
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Reiseanmeldung kann
schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail,
Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt TO den Eingang
unverzüglich auf elektronischem Weg.
1.3 Der Reisevertrag kommt durch die
Angebotsannahme (Reisebestätigung/Rechnung) der TO in Hamburg zustande und
bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
TO dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist TO
nicht verpflichtet, wenn die Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn
erfolgt.
1.4 Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung/Rechnung vom Antrag des Kunden ab, so ist die
Reisebestätigung/Rechnung der TO als Ablehnung des Kundenangebotes verbunden
mit einem neuen Angebot anzusehen, an das TO für die Dauer von 10 Tagen
gebunden ist. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 7 Werktage vor
Reisebeginn - beträgt die Bindungsfrist 2 Tage. Der Reisevertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der
Bindungsfrist TO die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung erklärt.
1.5 Der Reisevertrag kommt zwischen TO
und dem Anmelder zustande. Der Anmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen ein zu
stehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
1.6 Reisebüros und Buchungsstellen
treten ausschließlich als Vermittler der Reise auf und sind nicht befugt
Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Leistungsinhalt des
Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von TO
hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.7 Orts- und Hotelprospekte, die
nicht von TO herausgegeben werden, sind für TO und dessen Leistungspflicht
nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem
Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung bzw. zum Inhalt der
Leistungspflicht von TO gemacht wurden.
1.8 TO weist ausdrücklich auf die im
jeweils saisonal gültigen Katalog abgedruckten REISE-INFOS hin.
1.9 Der Kunde hat TO umgehend davon in
Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine,
Leistungsgutscheine, Rail & Fly Pick-up Nummern und Reiseinformationen)
spätestens 5 Werktage vor Reiseantritt nicht erhalten hat. In diesem Fall
werden die Reiseunterlagen, Zahlungseingang bei TO vorausgesetzt, sofort per
E-Mail zugesandt.
1.10 Für Buchungen, deren Zeitpunkt
weniger als vier Wochen vor Reiseantritt beträgt, können die Preise der
Reiseanmeldung von den geworbenen Preisen aus dem Katalog oder den
entsprechenden Sonderausschreibungen abweichen.
2. Bezahlung
2.1 Mit Zustandekommen des
Reisevertrages kann vom Kunden Zahlung nur dann gefordert werden, wenn ihm ein
Sicherungsschein im Sinne von §§ 651 k BGB ausgehändigt worden ist. Bei
Vertragsabschluss und nach Erhalt des Sicherungsscheines hat der Kunde eine
Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises pro Person zu leisten soweit in der
dem Reisepreis zugrunde liegenden Flugtabelle nichts anderes vorgesehen ist.
2.2 Bei Pauschalreisen ist 28 Tage vor
Reiseantritt die Restzahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist.
Bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 14. Tag vor Reisebeginn gebucht werden,
ist der volle Reisepreis nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des
Sicherungsscheines sofort fällig.
2.3 Bei Stornierungen des
Reisevertrags werden die anfallenden Stornierungsbeträge sofort fällig.
2.4 Die Reiseunterlagen werden
ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem
Konto von TO ausgehändigt oder zugesandt.
2.5 Soweit die Buchungsstelle des
Kunden nicht zum Inkasso berechtigt ist, sind Zahlungen mit befreiender Wirkung
an diese Buchungsstelle nicht möglich. Der Kunde riskiert bei einer Zahlung den
Reisepreis erneut an TO zahlen zu müssen. Sollte auf der Reisebestätigung/Rechnung
der Vermerk Kundendirektinkasso erscheinen, ist das Reisebüro/die
Buchungsstelle nicht zum Inkasso berechtigt.
2.6 Leistet der Kunde die Anzahlung
und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist TO berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom
Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer
7.2 zu belasten.
2.7 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h.,
dass zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage liegen, ist der
Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen in bar oder per
Kreditkarte zu zahlen. Stimmt TO einer anderen Zahlungsweise zu und geht die
Zahlung nicht bis zum 3. Tag vor geplantem Reisebeginn bei TO ein, kann TO auch
ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche bleiben für
TO unberührt.
3. Rail & Fly
Im Falle
von Rail&Fly erhalten Sie pro Person zwei Pickup Nummern. Lösen Sie vor
Antritt der Reise die erste Pickup-Nummer an einem Automaten der Deutschen
Bahn für eine Hinfahrkarte, die zweite Pickup-Nummer erst ab 72 Stunden
vor der Rückfahrt für eine Rükfahrkarte ein.
4. Leistungen
4.1 Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von TO, die
zum Zeitpunkt der Reisebestätigung im Prospekt von TO enthalten ist sowie aus
den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Soweit in der
entscheidenden Reisebestätigung von TO hinsichtlich des Reisegrundpreises auf
ein Sonderangebot ausdrücklich Bezug genommen wird, gelten für den Umfang der
von TO zu erbringenden Reiseleistungen nur die Leistungsbeschreibungen für
dieses Sonderangebot; hierbei kann es sich um Leistungseinschränkungen im
Vergleich zum Inhalt des Prospektes handeln.
4.2 Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung
durch TO.
4.3 TO behält sich ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Änderung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung
zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.
5. Leistungsänderungen
5.1 Änderungen oder Abweichungen
einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von TO nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit jene nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle
Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
5.2 TO ist verpflichtet, den Kunden
über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Ggf. wird TO dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt von der Reise anbieten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TO in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese
Rechte unverzüglich nach Erhalt der Erklärung durch TO über die Änderung der
Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
TO behält
sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der
Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die
Treibstoffkosten, so kann TO den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz
bezogenen Erhöhung kann TO vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann TO vom Kunden verlangen.
6.2 Werden die bei Abschluss des
Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber
TO erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
6.3 Bei einer Änderung der
Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem
Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für TO verteuert hat.
6.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig,
sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4
Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für TO nicht vorhersehbar waren.
6.5 Im Falle einer nachträglichen
Änderung des Reisepreises hat TO den Kunden unverzüglich zu informieren.
Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn TO in der Lage ist, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat
diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung der TO über die Preiserhöhung
dieser gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt durch den Kunden.
Der Kunde
kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber Transorient Touristik GmbH/Borsteler Chaussee 85-99a/22453 Hamburg zu
erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden.
7.1 Rücktritts-, Umbuchungs- und
weitere Vertragsänderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich. Aus
Beweisgründen und im eigenen Interesse empfehlen wir, die Änderungserklärungen
schriftlich zu erklären.
7.2 Bei Reiserücktritt werden
grundsätzlich folgende pauschalierte Reiserücktrittskosten des Reisepreises pro
Person ohne Nachweis berechnet
bis 30. Tage vor
Reiseantritt 25% des
Reisepreises
ab 29. bis 22. Tag vor
Reiseantritt 30% des Reisepreises
ab 21. bis 15. Tag vor
Reiseantritt 40% des Reisepreises
ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt
50% des
Reisepreises
ab 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt
65% des
Reisepreises
ab dem 1.Tag vor Reiseantritt
und bei Nichtantritt der
Reise 75% des
Reisepreises.
Im Falle
einer prozentual erhöhten Anzahlung nach Ziff. 2.1 erhöhen sich die
Rücktrittskosten vom Reisepreis bis zum 8. Tag vor Reise-Antritt auf die
prozentuale Zahl der in der Flugtabelle genannten Erhöhung.
7.3 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall
unbenommen, TO nachzuweisen, dass TO überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.
7.4 TO behält sich vor, in Abweichung
von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern.
In diesem Falle ist TO verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen
Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
8. Umbuchungen
8.1 Ein Anspruch des Kunden, nach
Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart
oder der Fluggesellschaft besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden nach
Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der
Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird von TO bei Einhaltung nachstehender
Fristen ein prozentuales Umbuchungsentgelt pro Kunden erhoben:
a) bei Flugpauschalreisen mit
Linienfluggesellschaften bis 22 Tage vor Reiseantritt 30% vom Reisepreis pro
Person
b) bei anderen Reisearten, Nur-Hotel
oder Nur Landarrangement bis 22 Tage vor Reiseantritt 30% vom Reisepreis pro
Person
8.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die
nach Ablauf der unter 8.1a/b genannten Fristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß
Ziffer 7.2 zu den genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
8.3 Umbuchungswünsche/Änderungen, die
nur geringfügige Kosten verursachen, werden mit € 30 pro Person in Rechnung
gestellt. Geringfügige Änderungen sind z.B.: Änderung der Verpflegungsleistung,
der Zimmerkategorie oder Ähnliches.
9. Nicht in Anspruch genommene
Leistungen
Nimmt der
Kunde aus von TO nicht zu vertretenden Gründen einzelne Leistungen nicht in
Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung. TO
wird sich jedoch um Erstattung bei dem jeweiligen Leistungsträger bemühen.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
10. Rücktritt und Kündigung durch
Transorient Touristik GmbH
TO kann in
folgenden Fällen vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach
Reiseantritt den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn
der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch
TO/Agentur vor Ort nachhaltig stört oder wenn der Kunde sich in solchem Maße
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Kündigt TO, so behält TO den Anspruch auf den Reisepreis.
TO rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen an, die aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt
werden, einschl. der von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) bis 33 Tage vor Reiseantritt wegen
Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl unter der Voraussetzung, dass in
der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wird
sowie der Zeitpunkt bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn
dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, genannt ist. In der
Reisebestätigung muss deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen werden.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
11. Kündigung wegen „Höherer
Gewalt“
Wird die
Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch
TO den Reisevertrag unter Einhaltung der Vorschriften des § 651 j BGB kündigen.
Wird der Vertrag nach § 651 j Abs. 1 BGB gekündigt, so finden die Vorschriften
des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 2 BGB Anwendung. Die Mehrkosten
für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im
Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
12. Haftung von Transorient
Touristik GmbH
12.1 TO haftet im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte
Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers
und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der
Grundlage des Prospektes.
12.2 TO haftet für ein Verschulden der
mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
13. Obliegenheiten des Kunden
13.1 Werden Reiseleistungen nicht
vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist
verpflichtet, TO einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt er dieses schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht
ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder
aus anderen Gründen unzumutbar ist. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine
zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich gegenüber
der Reiseleitung vor Ort, deren Daten auf dem, dem Kunden bereits vor
Reiseantritt ausgehändigten, Hotelgutschein stehen, anzuzeigen. Ist eine
Reiseleitung nicht vorhanden keine Hinweise auf dem Hotelgutschein - so sind
etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben:
Transorient
Touristik GmbH
Borsteler
Chaussee 85-99A, Haus 12,
D-22453
Hamburg
Telefon:
040 / 51 48 900
Fax: 040 /
51 48 700
E-Mail:
info@transorient.de
Montag -
Freitag: 09.00 - 20.00 Uhr MEZ
Samstag:
10.00 - 18.00 Uhr MEZ
TO kann
die Abhilfe auch in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige oder höhere
Ersatzleistung erbracht wird, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Zur
Abhilfe ist TO nicht verpflichtet, wenn der Reisemangel bewusst wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe eine unzulässige Vertragsänderung
darstellt. Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dieses möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden
anzuerkennen.
13.2 Möchte der Kunde Ansprüche wegen
nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung geltend machen so muss er diese,
möglichst schriftlich, innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten
Reiseende gegenüber TO geltend machen. Eine Mängelanzeige während der Reise
und/oder gegenüber der Leistungsträger ist dazu nicht ausreichend.
13.3 Will ein Kunde den Reisevertrag
wegen eines Reisemangels der in § 615c BGB bezeichneten Art nach § 615e BGB
oder aus wichtigem, TO erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
TO zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von TO verweigert wird oder wenn die sofortige
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares
Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
13.4 Bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten.
Insbesondere hat er TO auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
13.5 Sofern das Gepäck des Kunden bei
Flugreisen verloren geht, beschädigt wird oder nicht rechtzeitig ankommt, muss
der Kunde unbedingt und unverzüglich eine schriftliche Schadensanzeige (P.I.R.)
an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt
hat, vornehmen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Verspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. TO
übernimmt keine Haftung für den Verlust bzw. die Beschädigung von
Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck, wenn jene bei der Aufgabe
des Gepäckstücks auf dem Flugschein nicht ausdrücklich vermerkt worden sind. In
sonstigen Fällen ist TO zu verständigen.
13.6 Ansprüche in Fällen der
Nichtbeförderung, Annulierungung und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr.
261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
14. Beschränkung der Haftung
14.1 Die vertragliche Haftung von TO
für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt:
a) sofern ein Schaden des Kunden
weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit TO für einen dem Kunden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers
verantwortlich ist.
14.2 Die deliktische Haftung von TO für
Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je
Kunde je Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang
mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung
unberührt.
14.3 TO haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Ausstellungen, Sportangebote, Beförderungsleistungen von
und zum ausgeschriebenen Ausgangs und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Ausschreibung und der Buchungsbestätigung als Fremdleistung so eindeutig
gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der
Reiseleistungen von TO sind. To haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die
Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen
Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten von TO ursächlich geworden sind.
14.4 Ein Schadensersatzanspruch gegen
TO ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auf Grund internationaler
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf
die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Eine vor
Ort erstattete Mängelanzeige dient in der Regel zur Abhilfe und ersetzt eine
Geltendmachung von Ansprüchen nach Reiseende nicht.
15.1 Alle Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise, einschließlich solcher aus Rückgewähr
eines Teils des Reisepreises z.B. auf Grund einer Stornierung, müssen vom
Kunden Frist wahrend innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise ausschließlich gegenüber TRANSORIENT
Touristik GmbH, Borsteler Chaussee 85-99a Haus 12, 22453 Hamburg,
angemeldet werden. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von
Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im
Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 13.5. Diese sind binnen 7 Tagen bei
Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu
melden. Leistungsträger, Reiseleitungen, andere örtliche Vertretungen und die
vermittelnden Reisebüros sind nicht bevollmächtigt die Anspruchsanmeldung des
Kunden zu verfassen oder zur Weiterleitung an TO entgegenzunehmen. Die Frist
ist nur dann gewahrt, wenn diesbezügliche Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf
TO zugeht, es sei denn, dem Kunden wird es aus einer Fallgestaltung
unverschuldet unmöglich die Frist einzuhalten.
15.2 Ansprüche des Kunden nach den §§
651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage,
an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden
und TO Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder TO die Fortsetzung
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
Laut
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens ist TO verpflichtet, den Kunden über die Identität
der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht
bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist TO
verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald TO
weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss der Kunde
informiert werden. Wechselt die dem Kunden genannte Fluggesellschaft, muss TO
den Kunden unverzüglich darüber unterrichten. Die „Black List“ der
Fluggesellschaften ist unter www.transorient.de abrufbar.
17. Pass-, Visa-, Einreise- und
Gesundheitsbestimmungen
17.1 TO übernimmt keinerlei Gewähr für
die Richtigkeit von ihr selbst oder einer ihrer Agenturen gemachten Angaben
bezüglich Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen.
17.2 Der Kunde ist verantwortlich für
das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die
Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
17.3 TO haftet nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Kunde TO mit der Besorgung beauftragt hat,
es sei denn, dass TO eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
18. Aufrechnungsverbot
Der Kunde
ist nicht berechtigt gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Reisepreises
die Aufrechnung zu erklären, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt.
19. Rechtswahl
Auf das
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und TO findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei
Klagen des Kunden gegen TO im Ausland für die Haftung von TO dem Grunde nach
nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden
ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
20. Gerichtsstand
20.1 Der Kunde kann TO nur am Sitz des
Unternehmens verklagen. Gerichtsstand ist Hamburg.
20.2 Für Klagen von TO gegen den Kunden
ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw.
Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird
als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
20.3 Die vorstehenden Bestimmungen
gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus
vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf
den Reisevertrag zwischen dem Kunden und TO anzuwenden sind, etwas anderes
zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den
Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU,
dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
21. Gültigkeit des Preisteils
Der
Preisteil dieses Katalogs ist so lange gültig, bis er nicht durch einen neueren
ersetzt oder ergänzt wird.
22. Datenschutz
Personenbezogene
Daten, die der Reisende TO im Rahmen der Abwicklung der Reisebuchung zur
Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung
geschützt.
23. Allgemeine Bestimmungen
Die
Unwirksamkeit der einzelnen Bestimmungen des Reisevertrages und dieser
Bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages und dieser
Bedingungen zur Folge. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle
früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre
Gültigkeit.
24. Sitz und Amtsgericht
Transorient Touristik GmbH,
Borsteler Chaussee 85-99A, Haus 12,
22453 Hamburg.
Hamburg, HRB 43431
Ust.-ID: DE 118546300