Allgemeine Geschäftsbedingungen Touristik Service Schürmann

Liebe Urlauber,
wir dürfen Sie bitten, die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen sorgfältig zu lesen, da Sie diese mit Ihrer Buchung anerkennen.

1. Abschluss des Reisevertrages

a.) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) der Reise bieten Sie der TSS Reisen GmbH (im Folgenden: TSS) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von TSS für die jeweilige Reise, soweit diese Ihnen vorliegen. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (Email, Internet) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von TSS zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird TSS Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Bei elektronischen Buchungen bestätigt TSS den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Hierzu ist TSS nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch Sie weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Die Annahmeerklärung enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Reiseleistung.
b.) Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von TSS nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesicherten Leistungen von TSS hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
c.) Orts- und Hotelprospekte, die nicht von TSS herausgegeben werden, sind für TSS und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von TSS gemacht wurden.
d.) Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von TSS vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von TSS vor, an das TSS für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist TSS die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
e.) Der Anmelder einer Reise hat für die Vertragsverpflichtungen, auch für alle anderen in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmern wie für seine eigenen Verpflichtungen einzustehen, wenn er durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung eine entsprechende gesonderte Verpflichtung übernommen hat. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss werden wir dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

2. Zahlung des Reisepreises

a.) TSS und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Bei Vertragsabschluss und gegen Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 40 % des Gesamtreisepreises fällig und zu leisten.
Bei vereinbarten Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung erfolgt die Abbuchung von Ihrem Konto. Für die Zahlung per Kreditkarte erhebt TSS ein Serviceentgelt i. H. v. € 10,00 pro Buchungsvorgang, welches mit der Anzahlung fällig wird. Sollte die Anzahlung nicht rechtzeitig vorgenommen werden, ist TSS berechtigt, die Buchung unter Erhebung von Rücktrittsgebühren zu stornieren.
b.) Die Restzahlung muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt werden. Für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Konto von TSS maßgebend. Wurde zwischen TSS und Ihnen das Lastschriftverfahren vereinbart, erfolgt die Abbuchung des restlichen Reisepreises 28 Tage vor Reiseantritt. Erst nach der vollständigen Zahlung des Reisepreises ist TSS verpflichtet, die Reiseunterlagen an Sie herauszugeben.
c.) Wenn Sie bis zum Reiseantritt den Reisepreis nicht vollständig bezahlt haben, ist TSS berechtigt, die Buchung zu den entsprechenden Rücktrittsgebühren gemäß Ziff. 5 zu stornieren. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Reisepreis per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht wurde und die Lastschrift mangels Kontodeckung oder wegen Widerspruchs nicht eingelöst wurde. Etwas anderes gilt für den Fall, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleitung.
d.) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde € 75,00 nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
e.) Kosten für sonstige Leistungen (z.B. Visa usw.) sind nicht im Reisepreis enthalten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich ein diesbezüglicher Hinweis in Ihren Reiseunterlagen befindet.

3. Leistungen / Änderungen

a.) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in den Ausschreibungen von TSS sowie den Reiseunterlagen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung).
b.) Nebenabreden, besondere Vereinbarungen und Zusatzwünsche haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich durch uns bestätigt werden.
c.) Falls Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden aus Gründen nicht in Anspruch nehmen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Reisepreises. TSS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
d.) Bei Ihrer Reise werden Sie am Urlaubsort von einer örtlichen Reiseleitung bzw. Vertretung oder durch eine telefonische Reiseleitung betreut. Einzelheiten, Anschriften und Telefonnummern finden Sie in Ihren Reiseunterlagen und/oder auch in einer TSS Informationsmappe im Hotel.
e.) Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt. Wir sind verpflichtet, Sie unverzüglich über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen in Kenntnis zu setzen. Bei erheblichen Änderungen oder Abweichungen einzelner wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages werden wir Ihnen nach Ihrer Wahl kostenlose Umbuchungen (Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise) oder einen kostenlosen Rücktritt vom Vertrag anbieten, wenn TSS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus dem ihrem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von TSS über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen.

4. Preisänderungen

a.) Sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vertraglich vorgesehenen Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen, sind wir nach dem Ablauf des Zeitraumes berechtigt, den vereinbarten Reisepreis bis zu 5% zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- und Einreisegebühren erhöht haben oder für die betreffende Reise geltende Wechselkursänderungen eingetreten sind.
b.) Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden. Eine zulässige Preisänderung haben wir dem Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Preiserhöhungsgrund zu erklären.
c.) Im Falle von Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus unserem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat unverzüglich nach unserer entsprechenden Erklärung die Rechte nach Ziffer 4. c) uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Reisenden bei Flugreisen

a.) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber TSS unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert TSS den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann TSS eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis nach Maßgabe der Ziffer 5. b.) pauschalierte Stornokosten je Teilnehmer verlangen. In diesem Zusammenhang weist TSS ausdrücklich darauf hin, dass von ihr angebotene Reisen nach dem sogenannten Packaging zusammengestellt werden, d. h. dass Reiseangebote durch Leistungen einzelner Leistungsträger im Buchungsfall zu einem Reiseangebot kombiniert werden. Um die für die Kunden günstigen Reisepreise zu erzielen, werden in der Regel Sondertarife der Fluggesellschaften und der Hoteliers verwendet, die grundsätzlich nicht umgebucht oder erstattet werden.
b.) Es gelten folgende Stornopauschalen bei Flugpauschalreisen und Nur-Hotelbuchung:
vom Buchungstag bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises,
bis 7 Tage vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises,
ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 95 % des Reisepreises,
am Reisetag oder bei Nichtantritt (No-show) der Reise 100 % des Reisepreises.
No-show liegt vor, wenn der Sie der Abreise fernbleiben, weil es Ihnen am Reisewillen mangelt, oder wenn Sie die Abreise wegen einer Ihnen unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines Ihnen widerfahrenen Zufalls versäumen. Ist klargestellt, dass Sie die verbleibende Reiseleistung nicht mehr in Anspruch nehmen können oder wollen, haben Sie 100 % des Reisepreises zu bezahlen.
c.) Macht TSS eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 5. b) geltend, bleibt es Ihnen in jedem Fall unbenommen, TSS nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
d.) TSS behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist TSS verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

6. Änderungen auf Verlangen des Kunden

a.) Ein Anspruch ihrerseits nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Verlangt der Kunde nach Reisevertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen, kann TSS ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Wegen der unter Ziffer 5. b.) dargelegten Besonderheiten bei der Flugpauschalreise kann das Umbuchungsentgelt nicht pauschal festgelegt werden, sondern wird am konkreten Reisevertrag und damit nach den Umständen des Einzelfalls ermittelt.
b.) Das Umbuchungsentgelt ist sofort fällig.

7. Ersetzungsbefugnis

a.) Der Kunde kann bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TSS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
b.) Bei Eintritt eines Dritten sind die durch diesen Eintritt entstehenden Mehrkosten, die am Einzelfall ermittelt werden, ebenfalls sofort fällig.
c.) Für den unter b) genannten Betrag und den Reisepreis haften der Kunde und der Dritte als Gesamtschuldner.

8. Rücktritt und Kündigung durch TSS

a.) TSS kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch TSS erheblich weiter stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. TSS steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
b.) Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist TSS berechtigt, die Reise abzusagen und vom Vertrag zurückzutreten. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Kunde dann in voller Höhe zurück, soweit nicht eine Regelung im Sinne von Ziffer 9. d) zustande kommt. TSS wird selbstverständlich seine Kunden zum frühstmöglichen Zeitpunkt informieren, wenn für TSS absehbar ist, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden wird.
c.) TSS kann eine Reise absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für TSS nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen zu dieser Reise so gering ist, dass sie TSS im Falle der Durchführung der Reise Kosten verursachen würde, die die wirtschaftliche Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, überschreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht aber nicht, wenn die dazu führenden Umstände von TSS zu vertreten sind. Dem Kunden wird der Buchungsaufwand erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens TSS keinen Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, wobei die Regelung in Ziffer 9. c) unberührt bleibt.
d.) Im Falle eines zulässigen Rücktritts oder einer zulässigen Absage durch uns gemäß Ziffer 9. b) kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von TSS verlangen, wenn TSS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Dem Kunden obliegt es, dieses Recht unverzüglich nach der Absage oder dem Rücktritt uns gegenüber geltend zu machen.

9. Kündigung infolge höherer Gewalt

a.) Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen in erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertigen Fällen berechtigen beide Teile allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
b.) Im Fall der Kündigung kann TSS für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
c.) TSS ist im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mit umfasst. In jedem Falle hat TSS die zur Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
d.) Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.

10. Flugreisen

Es gelten im Allgemeinen die mit den Reisepapieren ausgegebenen Flugpläne. Aus zwingenden Gründen notwendig werdende Änderungen der Flugzeiten oder der Streckenführung, auch kurzfristig, muss sich TSS ausdrücklich vorbehalten. Gleiches gilt für den Austausch des vorgesehenen Fluggerätes durch den ausführenden Luftfrachtführer. TSS wird Sie unmittelbar nach Kenntnis von solchen Umständen informieren. Am Zielort erfolgt diese Information durch die örtliche Reiseleitung. Nehmen Sie am Zielgebiet die Reiseleitung nicht in Anspruch, sind Sie verpflichtet, sich spätestens 24 Stunden vor dem Rückflug/-fahrt den genauen Zeitpunkt des Rückfluges/- fahrt nochmals durch die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile, die durch die Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, kann TSS nicht aufkommen. Direktflüge sind nicht immer "Non-Stop-Flüge" und können insbesondere Zwischenlandungen mit einschließen. Soweit TSS in seinem Angebot auf die Vermittlung von Linienflügen hinweist, ist TSS selbst kein Frachtführer. Die Flüge werden in diesem Fall mit dem Liniendienst der IATA-Luftverkehrsgesellschaften (auf der Basis von IT - bzw. Gruppenflügen) durchgeführt. Es gelten in diesem Fall die IATA-Bestimmungen. Geschuldet wird mit Bestätigung durch TSS das ordnungsgemäße Zustandekommen des Luftbeförderungsvertrages zwischen der Fluglinie und dem Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der Reisepreis für den Flug nicht gesondert ausgewiesen ist, da TSS als Reiseagent von den IATA-Linien beauftragt ist, zwar im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung zu fakturieren. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr. 261/2004 sind nicht an TSS, sondern ausschließlich an die jeweilige ausführende Fluggesellschaft zu richten.

11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet TSS, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringender Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist TSS verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald TSS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss TSS den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss TSS den Kunden über den Wechsel informieren. TSS muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel informiert wird. Die sogenannte "Blacklist" von Fluggesellschaften ist auf folgender Internetseite: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.

12. Gepäckbeförderung

Im Rahmen unserer Charterflüge werden bis zu 20 kg Gepäck pro Gast befördert. Eine Ausnahme bildet die Ryanair mit 15 kg Freigepäck pro Fluggast und zusätzlich 10 kg Handgepäck; ausgenommen von Kleinkindern unter 2 Jahren, die keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung haben. Mehr Gepäck ist kostenpflichtig. Bei Linienmaschinen (ITFlug) kann Übergepäck gegen Aufzahlung mitgenommen werden. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen bitten wir, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Anzeige ist die Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft. TSS trägt nicht das Risiko für Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente in von Ihnen aufgegebenem Gepäck.

13. Gewährleistung, Abhilfe und Obliegenheiten des Kunden bei Leistungsstörungen / Mängelanzeige

a.) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Er ist aber verpflichtet, TSS einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung.
b.) Unterlässt es der Kunde schuldhaft bei Auftreten eines Mangels TSS, der örtlichen Repräsentanten/Reiseleitungen oder der telefonischen Reiseleitung, die der Kunde den Reiseunterlagen oder dem Informationsmaterial im Hotel entnehmen kann, anzuzeigen, so kann er auf diesen Mangel später keine reisevertraglichen Gewährleistungsansprüche mehr stützen. Die Anzeige darf nur gegenüber der örtlichen oder telefonischen Reiseleitung und - sofern diese nicht erreichbar sein sollte - gegenüber TSS in Hünxe direkt erfolgen, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber TSS unzumutbar machen. Eine Reklamation gegenüber dem Hotelier bzw. dessen Personal gilt nicht als Mängelanzeige im Sinne des Reisevertragsgesetzes. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Mängelabhilfe Sorge zu tragen. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
c.) Wird diese Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, steht dem Kunden ein mangelbedingtes Kündigungsrecht nur dann zu, wenn er TSS (bzw. der örtlichen Reiseleitung) fruchtlos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt hat, wenn Abhilfe unmöglich oder von TSS verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Dies gilt entsprechend, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und TSS erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
d.) Im Falle berechtigter Kündigung kann TSS für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. Dies gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben. TSS hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. Ist die Rückbeförderung im Reisevertrag mit umfasst, so hat TSS auch für diese zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen.
e.) Beruht der Reisemangel auf einem Umstand, den TSS zu vertreten hat, so kann der Kunde auch Schadenersatz verlangen.
f.) Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde die Herabsetzung des Reisepreises auf Minderung verlangen. Er kann einen Schadensersatz wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit nur dann verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.
g.) Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der von TSS mitgeteilten Frist erhält.
h.) Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den Reiseveranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

14. Haftungsbeschränkung

a.) Die vertragliche Haftung von TSS für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, sofern der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch TSS herbeigeführt worden ist. Diese Haftungsbeschränkung auf den dreifachen Reispreis gilt auch, wenn TSS für einen den Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens des Leistungsträgers verantwortlich ist.
b.) Für alle Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen TSS aus unerlaubter Handlung, die nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet TSS bei Sachschäden bis € 4.100,00. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese vorgenannte Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten pro Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
c.) Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, kann sich TSS gegenüber dem Kunden auf diese Vorschriften berufen.
d.) TSS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Mietwagen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

15. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot

a.) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung, nachträglicher Unmöglichkeit und wegen der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber der TSS Reisen GmbH, Geschäftsführer Herr Jörg Schürmann, Alte Dinslakener Str. 16, 46569 Hünxe, geltend zu machen. Eine Geltendmachung gegenüber dem vermittelnden Reisebüro genügt nicht. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die vorgenannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gem. Ziffer 12. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
b.) Ansprüche des Kunden gemäß §§ 651 c - 651 f BGB verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
c.) Macht der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende Ansprüche geltend, so ist die Verjährung so lange gehemmt, bis TSS die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Eine Abtretung jedweder Ansprüche aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Mitreisende oder sonstige Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

TSS wird Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.b. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn TSS schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

17. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen, dasselbe gilt für diese Reisebedingungen. Ihre Daten werden mittels EDV und unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet. Eine Weitergabe von Kundendaten erfolgt nur soweit dies für die Durchführung der Reise oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Maßnahmen erforderlich ist.

18. Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und TSS findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen von Ihnen gegen TSS im Ausland für die Haftung von TSS dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen von Ihnen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

19. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Wesel für Klagen von TSS gegen den Kunden, wenn es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann oder um eine Person handelt, die keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat oder es sich um eine Person handelt, die nach Abschluss des Reisevertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Für Klagen von TSS gegen ihre Kunden ist deren Wohnsitz maßgebend. Der Kunde kann die TSS Reisen GmbH, Geschäftsführer Herr Jörg Schürmann, nur beim Amtsgericht Wesel bzw. Landgericht in Duisburg verklagen. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die genannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Stand 01.01.2011